10.1315
# Kreditbeschluss zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri
Vom 25.03.1996 (Stand 28.06.1996)

### **Art. ikel 1** {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.1315--ikel 1}

1. An die Betriebskosten des Didaktischen Zentrums Uri leistet der Kanton ab 1999 einen jährlichen Beitrag von 80'000 Franken. Der 1995 geltende Kantonsbeitrag erhöht sich schrittweise bis auf 80'000 Franken, und zwar so:
   a) Kantonsbeitrag für 1996:
   b) Kantonsbeitrag für 1997:
   c) Kantonsbeitrag für 1998:
   d) Kantonsbeitrag für 1999:
2. Dieser jährliche Betriebsbeitrag ist insbesondere für den anfallenden Mietzins und für die Besoldung des Leiters des Didaktischen Zentrums zu verwenden.
3. Der Betriebsbeitrag ist jährlich in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

### **Art. ikel 2** {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.1315--ikel 2}

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Betriebsbeitrag alle zwei Jahre gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Dezember 1999) der Teuerung anzupassen, erstmals per 1. Januar 2001.

### **Art. ikel 3** {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.1315--ikel 3}

1. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach seiner Annahme in der Volksabstimmung sofort in Kraft.