10.2425
# Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule
(FMS-Aufnahmereglement)
Vom 12.04.2006 (Stand 01.08.2006)

## 1 Allgemeine Bestimmungen

### **Art. ikel 1** Gegenstand {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 1}

1. Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS) an der Kantonalen Mittelschule Uri (Mittelschule).

### **Art. ikel 2** Grundsatz {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 2}

1. Die FMS ist eine Vollzeitschule der Sekundarstufe II. Sie wird als Teilschule der Mittelschule geführt.
2. Die FMS vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert die Persönlichkeitsbildung durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz und bereitet auf nichtuniversitäre Studiengänge der Tertiärstufe vor.

## 2 Organe

### **Art. ikel 3** Aufnahmekommission {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 3}

1. Der Erziehungsrat wählt eine Aufnahmekommission aus fünf Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus einer Vertretung des Mittelschulrates, der Schulleitung Mittelschule, zwei Vertretungen der Oberstufe und einer Vertretung der Berufs- und Studienberatung.
2. Die Vertretung des Mittelschulrats führt den Vorsitz.
3. Die Aufnahmekommission entscheidet, unter Vorbehalt der Übertritte nach Artikel 12 und der Wiedereintritte nach Artikel 13, über die Aufnahme in die FMS.

### **Art. ikel 4** Schulleitung {#art_ikel4 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 4}

1. Die Schulleitung der Mittelschule ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Aufnahmeverfahrens.

## 3 Aufnahmeverfahren

### **Art. ikel 5** Aufnahmegesuch {#art_ikel5 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 5}

1. Das Gesuch um Aufnahme in die FMS ist innerhalb der von der Schulleitung der Mittelschule festgelegten Frist mit dem offiziellen Formular beim Rektoratssekretariat der Mittelschule einzureichen.
2. Beizulegen sind:
   a) eine Kopie des letzten Zeugnisses der besuchten Oberstufe
   b) eine Beurteilung der abgebenden Klassenlehrperson

### **Art. ikel 6** Voraussetzungen für die Aufnahme {#art_ikel6 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 6}

1. Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
   a) bei einem Übertritt aus der Sekundarschule, der kooperativen oder integrierten Oberstufe mit Niveau A: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse oder
   b) bei einem Übertritt aus der 3. Klasse des Gymnasiums: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse unter Anwendung der Regeln für die Promotion in der Sekundarschule nach Artikel 17 ff. des Promotionsreglements (RB 10.1135) und
   c) das erfolgreiche Bestehen des Aufnahmeverfahrens
2. Wer in einem anderen Kanton die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt und das entsprechende Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden hat, wird in die FMS aufgenommen.

### **Art. ikel 7** Aufnahmeverfahren: Grundsatz {#art_ikel7 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 7}

1. Das Aufnahmeverfahren umfasst:
   a) eine Aufnahmeprüfung
   b) eine Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson
   c) ein Aufnahmegespräch

### **Art. ikel 8** Aufnahmeverfahren: Aufnahmeprüfung {#art_ikel8 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 8}

1. Inhalt und Form der Aufnahmeprüfung richten sich sinngemäss nach der Aufnahmeprüfung für die Berufsmittelschule mit der Fachrichtung kaufmännische Berufsmaturität und die Aufnahmeprüfung in die FMS in der übrigen Zentralschweiz.
2. Die Aufnahmeprüfung beinhaltet folgende Fächer:
   a) Deutsch:
   b) Fremdsprachen (Französisch/Englisch):
   c) Mathematik:
3. Die Summe der erreichten Noten wird in Punkte umgerechnet. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn in den drei Prüfungsfächern mindestens 12 Punkte erreicht werden.
4. Die Aufnahmekommission kann Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmeprüfung knapp nicht bestanden haben, dennoch aufnehmen, wenn das Aufnahmegespräch und die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson den Schluss zulassen, dass die Bewerberin oder der Bewerber den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint.

### **Art. ikel 9** Aufnahmeverfahren: Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson {#art_ikel9 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 9}

1. Die Schulleitung der Mittelschule legt fest, wie die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson zu erfolgen hat.

### **Art. ikel 10** Aufnahmeverfahren: Aufnahmegespräch {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 10}

1. Im Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Bewerberin oder der Bewerber sich aktiv mit der Berufswahl auseinandergesetzt hat, den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint und die Lernbereitschaft sowie den Lernwillen für den Besuch der FMS mitbringt.

### **Art. ikel 11** Aufnahmeentscheid {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 11}

1. Die Aufnahmekommission entscheidet gestützt auf das Aufnahmeverfahren über die Aufnahme in die FMS.
2. Der positive Aufnahmeentscheid berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse der FMS.

### **Art. ikel 12** Übertritt {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 12}

1. Bewerberinnen und Bewerber aus einer anderen FMS treten im Promotionsstand der abgebenden Schule in die FMS ein.
2. Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Schulen oder Ausbildungen der Sekundarstufe II können in die FMS übertreten. Die Schulleitung der Mittelschule bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für den Übertritt.
3. Der Übertritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

### **Art. ikel 13** Wiedereintritt {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 13}

1. Bewerberinnen und Bewerber, die den Ausbildungsgang an der FMS unterbrochen haben, können wieder in die FMS eintreten. Der Wiedereintritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.
2. Dauerte der Unterbruch mehr als ein Jahr, legt die Schulleitung der Mittelschule die Bedingungen und Auflagen für den Wiedereintritt fest.

### **Art. ikel 14** Berichterstattung {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 14}

1. Die Aufnahmekommission erstattet dem Erziehungsrat und dem Mittelschulrat jährlich Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens.

## 4 Rechtsmittel

### **Art. ikel 15** {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 15}

1. Verfügungen und Entscheide der Aufnahmekommission können innert 20 Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Erziehungsrat angefochten werden.
2. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).

## 5 Schlussbestimmungen

### **Art. ikel 16** {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 16}

1. Das Reglement vom 14. Januar 2004 über die Aufnahme in die Fachmittelschule wird aufgehoben.

### **Art. ikel 17** Inkrafttreten {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--10.2425--ikel 17}

1. Dieses Reglement tritt am 1. August 2006 in Kraft.