2.3322
# Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit
(Organisationsreglement, ORR)
Vom 29.08.2007 (Stand 01.01.2026)

## 1 Zuständigkeit

## 1.1 Allgemeine Grundsätze

### **Art. ikel 1** {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 1}

1. Die Zuständigkeiten des Regierungsrats, der Direktionen, Ämter und Abteilungen ergeben sich aus den besonderen Vorschriften des Bunds und des Kantons.
2. Erklärt die Gesetzgebung eine Direktion, ein Amt oder eine Abteilung als zuständig, ohne die Stelle näher zu bezeichnen, bestimmt sich die zuständige Direktion, das zuständige Amt oder die zuständige Abteilung nach der Gliederung der Kantonsverwaltung und der Aufgabenzuteilung dieses Reglements.
3. Vorbehalten bleiben die besonderen Beschlüsse des Regierungsrats nach der Organisationsverordnung und diesem Reglement.
4. Die Aufgabenkompetenzbeträge verstehen sich immer inklusive der Mehrwertsteuer.

## 1.2 Besondere Beschlüsse

### **Art. ikel 2** Sachkompetenzen: Grundsatz {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 2}

1. Soweit die Direktionen, Ämter und Abteilungen nach Artikel 6 ff. zuständig sind, über Zahlungskredite zu verfügen, sind sie auch zuständig, im Verkehr nach aussen rechtsverbindlich zu handeln. Unter diesen Voraussetzungen sind sie namentlich auch zuständig, ein allfälliges Beitragsverfahren durchzuführen und die entsprechenden Teil- und Schlussabrechnungen zu genehmigen.

### **Art. ikel 3** Sachkompetenzen: im Bereich der Baudirektion {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 3}

1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
   a) die Direktion:
   zur Unterzeichnung und Genehmigung von Verträgen über Grundstückerwerb und Grundstückveräusserung sowie von selbstständigen und dauernden Baurechten, wenn die Grundstückfläche 250 m² nicht übersteigt, sowie von Verträgen über Liegenschaftsverwaltung und Dienstbarkeiten
   zur Unterzeichnung von Verträgen über Grundstückserwerb und Grundstücksveräusserung, wenn die Grundstücksfläche 250 m² übersteigt, sowie von Verträgen über Materiallieferungen und Bauarbeiten, die vom Regierungsrat genehmigt sind
   zur Bewilligung der wiederkehrenden Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die jeweilige Bezugsmenge 500 m² im Jahr nicht übersteigt
   zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 5'000 m³ nicht übersteigt
   zur Erteilung von Sondernutzungskonzessionen an öffentlichen Gewässern, wenn die beanspruchte Fläche 500 m² nicht übersteigt
   …
   b) das Amt für Tiefbau:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
   zur Bewilligung der einmaligen Ausbeutung von Sand, Kies oder Steinen aus staatlichem Gebiet, wenn die Bezugsmenge 2'000 m³ nicht übersteigt
   c) das Amt für Hochbau:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten, Ausführungsarbeiten, Bauleitungen und Vermietungen und Einmietungen im Hochbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
   d) das Amt für Betrieb Nationalstrassen:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Tiefbau, die vom Regierungsrat oder von der Baudirektion genehmigt sind
   e) das Amt für Energie:
   zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung eines öffentlichen Kantonsgewässers oder eines öffentlichen Grundwassers nach Artikel 40 des Gewässernutzungsgesetzes, wenn die betroffene Menge 100 l in der Sekunde nicht übersteigt
   zur Erteilung von Konzessionen zur Nutzung der Erdwärme, wenn die entnommene Wärmeleistung 1'000 kW nicht übersteigt
   zur Bewilligung von Probebohrungen und Pumpversuchen
   …

### **Art. ikel 4** Sachkompetenzen: im Bereich der Finanzdirektion {#art_ikel4 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 4}

1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
   a) die Direktion:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Darlehensverträge, die der Kanton mit Dritten abschliesst
   zur Unterzeichnung der vom Regierungsrat genehmigten Steuererleichterungen

### **Art. ikel 5** Sachkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion {#art_ikel5 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 5}

1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
   a) das Amt für Umwelt:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungsarbeiten und Bauleitungen im Dienst des Umweltschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind
   b) das Amt für Gesundheit:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge über Projektierungs- oder Planungsarbeiten im Dienst der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsschutzes, die vom Regierungsrat oder von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion genehmigt sind

### **Art. ikel 5a** Sachkompetenzen: im Bereich der Sicherheitsdirektion {#art_ikel5 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 5a}

1. Über Artikel 2 hinaus ist zuständig:
   a) die Direktion:
   zur Bewilligung von besonderen Veranstaltungen im Sinne von Artikel 65 Polizeigesetz (RB 3.8111)
   b) das Amt für Kantonspolizei:
   zur Unterzeichnung sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrszentrum (SVZ), die vom Regierungsrat oder von der Sicherheitsdirektion genehmigt sind

### **Art. ikel 6** Finanzkompetenzen: Grundsatz {#art_ikel6 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 6}

1. Grundsätzlich verfügt der Regierungsrat über die Zahlungskredite.
2. Ergeben sich aus dem Budget, durch besondere Vorschriften oder durch besonderen Beschluss zweifelsfrei sowohl der Verwendungszweck als auch die Höhe und die Empfängerin oder der Empfänger eines Kredits, kann die Direktion darüber selbstständig verfügen.
3. Im Rahmen des verabschiedeten Detailvoranschlags kann die Direktion auch über andere Kredite verfügen, die für ihren Aufgabenbereich bestimmt sind, wenn die einzelne Ausgabe:
   a) nicht mehr als 100'000 Franken beträgt
   b) regelmässig wiederkehrt, ohne der Direktion einen grossen Ermessensspielraum zu eröffnen, wie Druck- und Bürokosten sowie die Beschaffung von Heizöl, oder
   c) für die Beschaffung von Waren zum Wiederverkauf aufgewendet wird
4. Sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 oder 3 erfüllt, kann auch das Amt über Kredite für seinen Aufgabenbereich verfügen, sofern die zuständige Direktionsvorsteherin oder der zuständige Direktionsvorsteher dem allgemein oder im Einzelfall zustimmt.

### **Art. ikel 7** Finanzkompetenzen: im Bereich des Regierungsrats {#art_ikel7 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 7}

1. Über Artikel 6 hinaus ist der Regierungsrat im Rahmen des Budgets, zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) jedes Mitglied des Regierungsrats für Repräsentations- und Ehrenkosten-Ausgaben bis zu 1'500 Franken im Einzelfall

### **Art. ikel 8** Finanzkompetenzen: im Bereich der Baudirektion {#art_ikel8 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 8}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Energie oder Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau zusammenhängt
   …
   b) das Amt für Tiefbau:
   zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Tiefbau zusammenhängt
   …
   c) das Amt für Hochbau:
   zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen, Bauarbeiten oder Liegenschaftsverwaltungen im Hochbau zusammenhängt
   d) das Amt Betrieb Nationalstrassen:
   zu Ausgaben und Vergaben gemäss einem besonderen vom Regierungsrat zu erlassenden Reglement

### **Art. ikel 8.1** Artikel 8 Buchstabe a und b Übergangsbestimmung: Übergangsbestimmung für das Ausführungsprojekt Neue Axenstrasse, Etappen 1 und 3, Abschnitt Ingenbohl–Gumpisch, Kantone Schwyz und Uri {#art_ikel8 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 8.1}

1. Für das Ausführungsprojekt Neue Axenstrasse, Etappen 1 und 3, Abschnitt Ingenbohl-Gumpisch, Kantone Schwyz und Uri, sind zuständig, im Rahmen des Voranschlags folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:
   a) die Baudirektion: zu Ausgaben von bis zu 2'000'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
   b) das Amt für Tiefbau: zu Ausgaben von bis zu 500'000 Franken Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
2. Diese Bestimmung ersetzt die Übergangsbestimmung vom 29. Juni 2010. Die Bestimmung wird gegenstandslos, sobald die Regierungen der Kantone Schwyz und Uri die Schlussrechnungen für das erwähnte Projekt genehmigt haben.

### **Art. ikel 9** Finanzkompetenzen: im Bereich der Bildungs- und Kulturdirektion {#art_ikel9 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 9}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen nach Artikel 20 Absatz 2 des Reglements über die Förderung des Sports (RB 10.44113)
   zur Zusicherung und Auszahlung von Beiträgen im Bereich Kulturförderung und Jugendförderung bis zum Betrag von 1'000 Franken, die dem Lotteriefonds über das jeweilige Budget belastet werden

### **Art. ikel 10** Finanzkompetenzen: im Bereich der Finanzdirektion {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 10}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit der Vergabe von Hardware- oder Software-Lieferungen und damit verbundenen Aufträgen zusammenhängt

### **Art. ikel 11** Finanzkompetenzen: im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 11}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt
   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 100'000 Franken im Einzelfall
   b) das Amt für Umwelt:
   zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Dienst des Umweltschutzes zusammenhängt
   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen, jedoch höchstens 50'000 Franken im Einzelfall

### **Art. ikel 11.1** Übergangsbestimmung zu Artikel 11 {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 11.1}

1. Für das Projekt «Seeschüttung II» und für das Projekt «Seeschüttung III» sind zuständig, im Rahmen des Budgets folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:
   a) die Direktion zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für die Projekte zusammenhängt
   b) die Projektleitung zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für die Projekte zusammenhängt
2. Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung der Projekte genehmigt hat.

### **Art. ikel 12** Finanzkompetenzen: im Bereich der Justizdirektion {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 12}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zur Zusicherung und Auszahlung von Kantonsbeiträgen an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Nutzungsplanungen, die aufgrund des kantonalen Richtplans erforderlich werden, jedoch höchstens 150'000 Franken im Einzelfall
   zu Ausgaben von 100'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen und Bauarbeiten im Dienst der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes und der Wanderwege zusammenhängt
   zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) und dem Gesetz über Fuss- und Wanderwege (RB 50.1161) bis zu einem Betrag von 50'000 Franken
   b) das Amt für Raumentwicklung:
   zur Zusicherung und Auszahlung von Kantonsbeiträgen an die fachgerechte Erarbeitung und die Änderung von Nutzungsplanungen, die aufgrund des kantonalen Richtplans erforderlich werden, jedoch höchstens 75'000 Franken im Einzelfall
   zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen und Bauarbeiten im Dienst der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes und der Wanderwege zusammenhängt
   zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) und dem Gesetz über Fuss- und Wanderwege (RB 50.1161) bis zu einem Betrag von 40'000 Franken
   c) Die Staatsanwaltschaft:
   für Ausgaben im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen
   d) Die Jugendanwaltschaft:
   für Ausgaben im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen, Jugendstrafvollzug und Schutzmassnahmen

### **Art. ikel 12.1** Übergangsbestimmung zu Artikel 12 {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 12.1}

1. Für das Projekt «Inselgruppen Reussdelta» und die Nachhaltigkeitskontrolle dazu sind der Bauausschuss der Reussdeltakommission bzw. die Projektleitung zuständig, im Rahmen des Budgets folgende nicht eindeutig bestimmte Ausgaben zu beschliessen:
   a) der Bauausschuss zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
   b) die Projektleitung zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten für das Projekt zusammenhängt
2. Diese Bestimmung wird gegenstandslos, sobald der Regierungsrat die Schlussrechnung des Projektes genehmigt hat.

### **Art. ikel 13** Finanzkompetenzen: im Bereich der Sicherheitsdirektion {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 13}

1. Über Artikel 6 hinaus sind die Direktion, die Ämter und die Abteilungen im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) die Direktion:
   zu Ausgaben von 50'000 Franken pro Einzelgeschäft für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen
   zu Ausgaben von 150'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt
   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung (RB 40.2111), soweit der Beitrag im Einzelfall 150'000 Franken nicht übersteigt
   b) das Amt für Forst und Jagd:
   zu Ausgaben von 75'000 Franken pro Einzelgeschäft, das mit Projektierungen, Materiallieferungen oder Bauarbeiten im Forstbereich zusammenhängt
   zur Zusicherung und Auszahlung von Subventionen nach der Kantonalen Waldverordnung (RB 40.2111), soweit der Beitrag im Einzelfall 75'000 Franken nicht übersteigt

### **Art. ikel 14** Finanzkompetenzen: im Bereich der Volkswirtschaftsdirektion {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 14}

1. Über Artikel 6 hinaus ist die Direktion im Rahmen des Budgets zu folgenden nicht eindeutig bestimmten Ausgaben zuständig:
   a) zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soweit der Beitrag im Einzelfall 75'000 Franken nicht übersteigt
   b) zur Ausgabe der Zahlungskredite, die der Landrat bzw. der Regierungsrat für das Projekt «Werkmatt Uri» beschliesst. Die einzelne Ausgabe darf dabei höchstens 100'000 Franken betragen
   c) zur Zusicherung von Kantonsbeiträgen nach der Gesetzgebung über Regionalpolitik (Bundesgesetz über Regionalpolitik, SR 901.0) vom 6. Oktober 2006, soweit der Beitrag im Einzelfall 20'000 Franken nicht übersteigt bzw. bis 50'000 Franken, soweit der Beitrag eine Massnahme der kantonseigenen Wirtschaftsförderung unterstützt

### **Art. ikel 15** Finanzkontrolle {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 15}

1. Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbstständig. Sie ist administrativ der Standeskanzlei zugeordnet.
2. Sie erfüllt die Aufgaben, die ihr Artikel 85 und Artikel 85a der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (RB 3.2111) übertragen.

## 2 Gliederung

## 2.1 Allgemeine Grundsätze

### **Art. ikel 16** Hierarchische Gliederung {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 16}

1. Ein Amt untersteht unmittelbar der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher. Eine Abteilung ist hierarchisch einem Amt oder dem Direktionssekretariat untergeordnet.
2. Für administrative Belange kann ein Amt auch dem Direktionssekretariat unterstellt werden.

### **Art. ikel 17** Direktionsinterne Gliederung {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 17}

1. Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher bestimmt die innere Organisation der zugeteilten Ämter und Abteilungen. Diese können insbesondere in kleinere Verwaltungseinheiten gegliedert werden.
2. Die direktionsinterne Gliederung der Ämter und Abteilungen entfaltet keine Rechtswirkung nach aussen.

## 2.2 Direktionen

### **Art. ikel 18** Landammannamt (LA) {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 18}

1. Das Landammannamt ist wie folgt gegliedert:
   a) Standeskanzlei:
   Abteilung Stabsstelle
   Abteilung Passbüro, Patente und amtliche Publikationen
   Abteilung Organisation

### **Art. ikel 19** Baudirektion (BD) {#art_ikel1 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 19}

1. Die Baudirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat
   b) Amt für Tiefbau:
   Abteilung Stategie
   Abteilung Projekte
   Abteilung Infrastruktur
   Abteilung Betrieb Kantonsstrassen
   c) Amt für Energie
   d) Amt für Hochbau
   e) Amt für Betrieb Nationalstrassen:
   Abteilung Bauwerkserhaltung und Sicherheit
   Abteilung Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen
   Abteilung Betrieb
   Abteilung Zentrale Dienste

### **Art. ikel 20** Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 20}

1. Die Bildungs- und Kulturdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat:
   Abteilung Planung und Dienste
   Abteilung Integration
   b) Amt für Volksschulen
   c) Amt für Berufsbildung
   d) Amt für Beratungsdienste:
   Abteilung Schulpsychologischer Dienst
   Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
   e) Amt für Kultur und Sport:
   Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit
   Abteilung Sport
   f) Amt für Staatsarchiv

### **Art. ikel 21** Finanzdirektion (FD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 21}

1. Die Finanzdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat:
   Abteilung Dienste
   Abteilung Finanzfragen / Controlling
   b) Amt für Finanzen:
   Abteilung Kantonshaushalt
   Abteilung Inkasso
   c) Amt für Personal:
   Abteilung Personal
   Abteilung Löhne
   d) Amt für Informatik
   e) Amt für Steuern:
   Abteilung natürliche Personen
   Abteilung juristische Personen und Quellensteuern
   Abteilung allgemeine Dienste
   Abteilung Grundstückschätzungen / ‑gewinnsteuern
   Stabsstelle
   f) …

### **Art. ikel 22** Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 22}

1. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat
   b) Amt für Gesundheit
   c) Amt für Soziales
   d) Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz:
   Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
   Fachbereich Recht
   Fachbereich Soziales
   Revisorat
   Abteilung Mandatszentrum
   e) Amt für Umwelt:
   Abteilung Wasser und Altlasten
   Abteilung Umwelt und Klima
   Abteilung Revitalisierung und Fischerei

### **Art. ikel 23** Justizdirektion (JD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 23}

1. Die Justizdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat
   b) Amt für Justiz:
   Abteilung Justiz und Handelsregister
   Abteilung Zivilstand (Zivilstandsamt Uri)
   c) Amt für das Grundbuch
   d) Rechts- und Beschwerdedienst:
   Abteilung Rechtsdienst
   Abteilung Beschwerdedienst
   e) Amt für Raumentwicklung:
   Abteilung Raumplanung
   Abteilung Natur- und Landschaft
   Abteilung Denkmalpflege und Archäologie
   Abteilung Wander- und Bikewege
   f) Amt für Justizvollzug
   g) Staatsanwaltschaft
   h) Jugendanwaltschaft

### **Art. ikel 24** Sicherheitsdirektion (SID) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 24}

1. Die Sicherheitsdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat
   b) Amt für Kantonspolizei:
   Abteilung Stabschef
   Abteilung Kommandodienste
   Abteilung Kriminalpolizei
   Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei
   Abteilung Schwerverkehrszentrum
   c) Amt für Strassen- und Schiffsverkehr:
   Abteilung Massnahmen und Bewilligungen
   Abteilung Verkehrszulassung
   Abteilung Technik und Schifffahrt
   Abteilung Eichstätte
   …
   Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung
   d) Amt für Bevölkerungsschutz und Militär:
   Abteilung Zivilschutz
   Abteilung Feuerwehrinspektorat
   Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
   Abteilung Notorganisation
   Abteilung Chemiewehr und Schadenwehr
   e) Amt für Forst und Jagd:
   Abteilung Forst
   Abteilung Jagd
   Abteilung Naturgefahren

### **Art. ikel 25** Volkswirtschaftsdirektion (VD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 25}

1. Die Volkswirtschaftsdirektion ist wie folgt gegliedert:
   a) Direktionssekretariat
   b) Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr:
   c) Amt für Arbeit und Migration:
   Abteilung Industrie und Gewerbe
   Abteilung Migration
   Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung
   Abteilung Arbeitslosenkasse
   Abteilung Job Coaching und Arbeitgeberservice
   Vollzugsstelle Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK)
   d) Amt für Landwirtschaft:
   Abteilung Agrarmassnahmen
   Abteilung Betriebsberatung
   Abteilung Meliorationen

## 3 Aufgaben

## 3.1 Vorsteherinnen und Vorsteher der Direktionen, Ämter und Abteilungen

### **Art. ikel 26** {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 26}

1. Neben den besonderen Aufgaben nach Artikel 27 ff. erfüllen die Vorsteherinnen und Vorsteher eines Direktionssekretariats, eines Amts oder einer Abteilung folgende allgemeine Aufgaben:
   a) das Direktionssekretariat:
   unterstützt die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeit der Direktion sowie bei den Entscheidungen, die der Direktion zustehen
   sorgt dafür, dass die Planung und die Tätigkeit der Direktion mit jenen der anderen Direktionen und des Regierungsrats koordiniert werden
   nimmt Aufsichtsfunktionen nach den Anordnungen der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers wahr
   bearbeitet allgemeine Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben der Direktion
   besorgt das Personal- und Rechnungswesen der Direktion
   ist die Informationsstelle der Direktion
   sorgt für den Datenschutz innerhalb der Direktion
   b) Die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung ist gegenüber der oder dem Vorgesetzten für die Führung der zugewiesenen Ämter und Abteilungen sowie für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Insbesondere ist die Vorsteherin oder der Vorsteher eines Amts oder einer Abteilung im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs verantwortlich für:
   die rechtmässige, leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Amts oder der Abteilung
   die Planung und Organisation des Amts oder der Abteilung
   die amts- oder abteilungsinterne Information
   die fachtechnische Information nach aussen

## 3.2 Aufgaben&nbsp;<strong>*</strong>

### **Art. ikel 27** Landammannamt (LA) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 27}

1. Dem Landammannamt sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Standeskanzlei:
   Abteilung Stabsstelle:
   Stabsstelle des Regierungsrats und des Landammannamts
   Rechtskonsulent des Regierungsrats
   Koordination zwischen Landrat, Regierungsrat und Kantonsverwaltung
   Informations- und Dokumentationsdienst
   allgemeine Medienfragen
   Vorsitz Generalsekretären-Konferenz
   rechtssatzmässige Umsetzung allgemeiner Organisationsfragen der Kantonsverwaltung und des Regierungsrats
   Anlauf-, Koordinations- und Beobachtungsstelle für äussere Angelegenheiten, einschliesslich Europadelegierter
   Koordination der strategischen und operativen Organisationsentwicklung
   Anlauf- und Koordinationsstelle für die Gemeinden, Korporationen und weitere Träger öffentlicher Aufgaben, soweit nicht der Rechtsdienst zuständig ist
   Leitung der vom Regierungsrat übertragenen Projekte
   Organisation von Anlässen des Regierungsrats
   Weibeldienst
   verantwortlich für den Webauftritt des Kantons
   …
   Verwaltung, Lagerung, Unterhalt und Instandstellung der historischen kantonalen Kostüme, Flaggen und Fahnen
   Ansprechstelle der Gemeinden
   Redaktion und Publikation des Urner Rechtsbuchs
   Redaktion und Edition des Rechenschaftsberichts der kantonalen Verwaltung
   Vollzug Wahlen und Abstimmungen
   …
   administrative Verbindungsstelle zur Finanzkontrolle
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   Abteilung Passbüro, Patente und amtliche Publikationen:
   Reisepässe, Ausländerausweise, Fisch- und Jagdpatente
   Stimmgemeinde für Auslandschweizerinnen und ‑schweizer
   Redaktion und Edition des Urner Amtsblatts
   Drucksachenverwaltung (Amtsblatt, Staatskalender und übrige Drucksachen der Standeskanzlei)
   Apostillen, Beglaubigungen, Bescheinigungen und Leichenpässe
   Abteilung Organisation:
   Koordination in der Organisationsentwicklung
   Koordination im Bereich eGovernment
   Führung des Prozesshandbuchs und des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses in der Verwaltung
   Umsetzung der Digitalisierungsstrategie

### **Art. ikel 28** Baudirektion (BD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 28}

1. Der Baudirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat:
   Kauf und Verkauf von Liegenschaften
   Regelungen von Rechten und Lasten auf Kantonseigentum
   Betreuung des Archivs
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   b) Amt für Tiefbau:
   Abteilung Strategie:
   Erarbeitung von Strategien und Konzepten
   Strategie Strassen
   Strassenbauprogramm
   Unterhaltsprogramm Kantonsstrassen
   Regionales Gesamtverkehrskonzept und Verkehrsplan
   Agglomerationsprogramm
   Lawinenwarndienst des Kantons Uri
   Koordination Naturgefahren
   Q-Leiter AfT
   Abteilung Projekte:
   Planung und Umsetzung von Kantonsstrassen- und Wasserbauprojekten
   Kantonale Fachstelle für Stauanlagen
   Abteilung Infrastruktur:
   Infrastrukturmanagement Kantonsstrassen- und Wasserbau
   Sicherheitsbeauftragter
   Fachbereich Strassen
   Verkehr, Signalisation und Markierung
   Lärm
   Elektromechanik
   Geomatik
   Fachbereich Wasserbau
   Gewässerunterhalt
   Prävention / Notfallplanung
   Wasserbaupolizei
   Hochwasserschutzprogramm
   Strategie Hochwasserschutz
   Unterhaltsprogramm Hochwasserschutz
   Abteilung Betrieb Kantonsstrassen
   Betrieb der Kantonsstrassen
   Betriebliche Instandhaltung der Kantonsstrassen
   Betriebssicherheit der Kantonsstrassen
   Unterhalt Werkhof
   c) Amt für Energie:
   kantonale Fachstelle für Energiewirtschaft, Nutzung der Wasserkraft sowie der Wärme aus Grundwasser und Untergrund
   Führung des Katasters der Wasserkraftanlagen und Wärmepumpen
   Vorbereitung und Koordination des Konzessionsverfahrens zur Nutzung von Kantonsgewässern, Grundwasser und Erdwärme
   kantonale Energiefachstelle, Sachbearbeitung und Beratung in Bezug auf Erzeugung, Umwandlung und sparsamen Einsatz von Energie für Kanton, Gemeinden und Private
   Aufsicht über den Vollzug von Erlassen im Bereich der Energie
   d) Amt für Hochbau:
   Projektierung und Projektleitung bei Neu-, Um- und Anbauten, Ausbau und Unterhalt kantonaler Liegenschaften und Gebäude
   Verwaltung kantonaler Liegenschaften und Mietobjekte
   …
   Bearbeitung der Gebäudeversicherung
   Fachstelle für die Unterbringung der Kantonsverwaltung
   Zentralstelle für Büromobiliar der Kantonsverwaltung
   e) Amt für Betrieb Nationalstrassen:
   Erfüllung der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den betrieblichen Unterhalt, den projektfreien baulichen Unterhalt auf den Nationalstrassen und ihren Bestandteilen und den Objekten nach Unterhalts- und Betriebsperimeter der Gebietseinheit I

### **Art. ikel 29** Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) {#art_ikel2 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 29}

1. Der Bildungs- und Kulturdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat:
   Abteilung Planung und Dienste:
   Bildungsplanung, Koordination und Statistik
   Mittelschulbildung (Kontakte zur Kantonalen Mittelschule, EDK und BKZ)
   Höhere Schulen (höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)
   Vollzug der Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule
   Vollzug der Gesetzgebung über die Stipendien und die Beratung in Stipendienfragen
   Sekretariat des Erziehungsrats
   Verhältnis zwischen Kirche und Staat
   Abrechnung mit Gemeinden, Kantonen und Bundesstellen
   administrative Verbindungs- und Vollzugsstelle zur Kantonsbibliothek
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   Abteilung Integration:
   Ansprechstelle für Integrationsfragen
   Vollzug des Kantonalen Integrationsprogramms
   b) Amt für Volksschulen:
   Administration im Volksschulbereich
   Beaufsichtigung, Beratung und Betreuung der Volksschule
   Weiterbildung der Lehrpersonen und der Schulleitungen
   Schuldienste, Förderungsmassnahmen und Sonderschulung
   Schulkoordination und ‑entwicklung
   Durchführung der externen Evaluation
   …
   c) Amt für Berufsbildung:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Berufsbildung
   Beziehungen zu den ausserkantonalen Berufsfachschulen und Betreuung der entsprechenden Schulabkommen
   Weiterbildung
   d) Amt für Beratungsdienste:
   Abteilung Schulpsychologischer Dienst:
   allgemeine Beratung bei erzieherischen und schulischen Problemen
   individuelle Abklärungen, Beratungen und Behandlungen
   Erstberatung für Lehrpersonen und Schulteams
   Krisenmanagement und Mediation
   kantonale Fachstelle für Kindesschutz
   Gutachten für juristische Behörden
   sonderpädagogische Bedarfsabklärung
   Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung:
   allgemeine Information und Aufklärung über Berufe, Weiterbildung, Studium und Laufbahnfragen
   individuelle Beratung in Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Studienwahl
   Betrieb des Berufsinformationszentrums
   Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Vorbereitung auf Berufswahl und Studium
   Lehrstellennachweis
   Case Management Berufsbildung
   e) Amt für Kultur und Sport:
   Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit:
   Planung, Koordination und Beiträge in den Bereichen Kulturförderung, der Kinder- und Jugendarbeit
   Geschäftsstelle der Kunst- und Kulturstiftung Uri
   Vertretung in kantonalen und interkantonalen Institutionen und Fachkommissionen
   Verwaltung des Lotteriefonds
   Abteilung Sport:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des Sports
   Sportunterricht in der Schule
   Verwaltung des Sport-Fonds
   f) Amt für Staatsarchiv:
   Vorarchivische Unterlagenverwaltung sowie Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung der Unterlagen der Kantonsverwaltung und der kantonalen Behörden sowie deren Kommissionen:
   Übernahme, Erschliessung, Archivierung, Verwaltung und Sicherung von angebotenen archivwürdigen nicht staatlichen Unterlagen
   Betreuung archivischer Sammlungen
   Pflege und Erhaltung des gesamten Archivguts
   Auskunft und Beratung in Archivfragen für Kantonsverwaltung, kantonale Behörden und Dritte
   wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit
   Äufnung und Verwaltung der «Kantonalen Kunst- und Kulturgut- Sammlung Uri»
   Ausstellungen zu Kunst und Kultur

### **Art. ikel 30** Finanzdirektion (FD) {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 30}

1. Der Finanzdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat: Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements, sowie:
   Abteilung Dienste:
   Bearbeitung der Sach- und Haftpflichtversicherungen
   Sekretariat der Gebäudeversicherungskommission
   Bewirtschaftung der Aktiv- und Passivkapitalien des Kantons, einschliesslich der Beschaffung kurz-, mittel- und langfristiger Mittel
   Vollzug des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs
   kantonale Fachstelle Versicherungswesen
   …
   Abteilung Finanzfragen / Controlling:
   Beurteilung von Finanzvorlagen
   Bearbeitung von Finanzfragen im interkantonalen Verhältnis und in jenem zum Bund
   administrative Verbindungsstelle zur UKB
   kantonale Fachstelle für Statistik und deren Datenplattform / Register
   Fachstelle für Beteiligungen
   kantonale Fachstelle Internes Kontrollsystem (IKS)
   b) Amt für Finanzen:
   Abteilung Kantonshaushalt:
   Führen der Kantonsbuchhaltung und der Kantonsrechnung
   Erstellen des Budgets und der Finanzplanung
   Kreditorenbewirtschaftung
   Führen verschiedener Buchhaltungen
   Abteilung Inkasso:
   Debitorenbewirtschaftung, einschliesslich Gerichte
   Bezug der Steuern juristischer Personen, Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Quellensteuern
   Erstellen Steuerabschlüsse und Abrechnung sowie Ablieferung der Anteile an Bund, Gemeinden und Kirchgemeinden
   Bearbeitung der Betreibungen, Rechtsöffnungen und Verwertungen
   Gewährung von Zahlungsaufschub, Teilzahlung und Erlass
   c) Amt für Personal:
   Abteilung Personal:
   Bearbeiten der Grundlagen und Instrumente zur Gewinnung, Führung, Förderung, Entwicklung, Erhaltung und Freistellung des Personals
   Beratung, Unterstützung und Koordination der Verwaltungseinheiten des Kantons in Personalfragen
   Leitung der verwaltungsinternen Aus- und Weiterbildung
   Leitung des Lehrlingswesens
   Koordination der direktionsübergreifenden Vollzugs- und Organisationsfragen
   Koordination der Büromaschinen- und Büromaterialbeschaffung (ohne Büromobiliar)
   Leitung der kantonalen Telefonzentrale
   Abteilung Löhne:
   Löhne und Entschädigungen der Behördenmitglieder, kantonalen Angestellten und nebenamtlichen Beauftragten sowie des Personals der kantonalen Schulen
   Bearbeitung der Personen- und Sozialversicherungen
   d) Amt für Informatik:
   Erstellen des Informatikbudgets und Bearbeitung von Verträgen; Entwicklung von IT-Strategien, Methoden und Standards
   Projektmanagement und Controlling sowie Führung eines IT-Projektportfolios, Koordination mit andern Kantonen und Dritten im Bereich der gemeinsamen Softwareentwicklung sowie Synergienutzung im gesamten IT-Bereich
   Netzwerke: Aufbau und Betrieb von Netzwerken, Treffen von IT-Sicherheitsmassnahmen
   Installation, Betrieb und Unterhalt von Serversystemen sowie Betreuung der Kernapplikationen, Installation und Administration von Datenbanken, Vornahme umfassender Massnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Daten
   Beschaffung, Installation und Konfiguration von Arbeitsplatzsystemen, Betrieb eines Helpdesks
   Betrieb der Kantonalen Datenplattform (KDPF) GERES
   Erbringung von IT-Services / Dienstleistungen für Behörden (Gemeinden) und öffentlichrechtliche Anstalten
   e) Amt für Steuern:
   Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich der direkten Steuern
   Bearbeitung von Steuererleichterungsgesuchen
   Koordination der Verbundaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden (Erfa-Steuern)
   Mitglied und Mitarbeit im Verein der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und im Verein Digitale Steuern (VDS) der NEST-Kantone
   Sekretär der kantonalen Steuerkommission
   Abteilung natürliche Personen:
   Veranlagung der direkten Steuern der natürlichen Personen
   Veranlagung der Verrechnungssteuern
   Repartitionen der direkten Bundessteuern
   Vollzug der AIA-Meldungen
   Abteilung juristische Personen und Quellensteuern:
   Führung des Steuerregisters der juristischen Personen
   Veranlagung der direkten Steuern der juristischen Personen
   Bearbeitung der Gesuche um Steuerbefreiung
   Vollzug der Steuererleichterungen
   Vollzug der AIA- und SIA-Meldungen
   Berechnung des Quellensteuertarifs
   Veranlagung der Quellensteuern
   Abteilung allgemeine Dienste:
   Kanzlei und Administration
   Bearbeitung der Gesuche um Amtshilfe und Akteneinsicht
   Systembetreuung der Kernapplikationen und ICT-Support
   Zentrale Verarbeitungen gemeinsame Steuerlösung Kanton und Gemeinden (Batchverarbeitungen, Druck, Versand)
   Vollzug Kostenverrechnungsmodell
   Personal, Finanzen und Steuerstatistik
   Erhebung und Lieferung der erforderlichen NFA-Daten an den Bund
   Lieferung von Steuerdaten für die Prämienverbilligung
   Scanning und Aktenbewirtschaftung
   Abteilung Grundstückschätzungen / ‑gewinnsteuern:
   Neu- und Zwischenschätzungen von Grundstücken sowie Festlegung der Eigenmietwerte
   Verkehrswertschätzungen (z.B. für Mehrwertabgabe)
   Festlegung der Landwertzonen
   Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern
   Stabsstelle:
   Administrative Führung der Steuerkommission
   Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern
   Bearbeitung der Steuererlassgesuche (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern)
   Bearbeitung von Einsprachen und Beschwerden
   Bearbeitung von Selbstanzeigen
   Veranlagung von Nach- und Strafsteuern
   f) …

### **Art. ikel 31** Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 31}

1. Der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat:
   administrative Verbindungsstelle zur Sozialversicherungsstelle Uri
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   b) Amt für Gesundheit:
   Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens–Information und Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Gesundheitsbereich
   Leitung des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD)
   administrative Verbindungsstelle zu den amtlichen Medizinalpersonen
   Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung
   Vollzug der Gesetzgebung über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen
   Vollzug der Gesetzgebung über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände
   Vollzug der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel
   Vollzug der Gesetzgebung über Arzneimittel und Medizinprodukte
   Vollzug der Gesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
   Vollzug der Gesetzgebung über die Langzeitpflege–Pflegeheimplanung und ‑liste
   Bearbeitung von Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und ‑statistik
   Bearbeitung von Fragen der Suchtbekämpfung sowie Verwaltung des Suchtmittelfonds
   Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall in den Bereichen Solarien und Produkte für kosmetische Zwecke
   Vollzug der Gesetzgebung über das Kantonsspital Uri
   Vollzug der Gesetzgebung über die Krankenversicherung
   Planung und Koordination der Spitalversorgung
   …
   administrative Verbindungsstelle zum Kantonsspital Uri
   Vollzug der Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier
   c) Amt für Soziales:
   Bearbeitung allgemeiner Vollzugsaufgaben im Bereich der Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung
   Planung, Koordination und Aufsicht über die öffentlichen und privaten Angebote der Sozialhilfe
   Vollzug der Gesetzgebung über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger
   Planung, Koordination und Aufsicht über die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
   Sozialhilfebehörde des Sozialdiensts für Asylsuchende und Flüchtlinge
   Verbindungsstelle gemäss Interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen
   Pflegekinderaufsicht im Kanton Uri
   …
   Planung, Koordination und Aufsicht über die Beratungsstelle der Opferhilfe sowie der Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatung
   Vollzug der Gesetzgebung über Institutionen der Behindertenhilfe
   Vollzug der Gesetzgebung über die Betreuungseinrichtungen
   d) Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz:
   Bereitstellung der personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
   Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde und Information der politischen Instanzen
   Information der Öffentlichkeit
   Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:
   Vollzug des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenschutzrechts im Kanton Uri
   Hinterlegung und Validierung von Vorsorgeaufträgen gemäss Artikel 361 Absatz 3 ZGB
   Erteilung der Zustimmung zur Entnahme regenerierbarer Gewebe oder Zellen bei urteilsunfähigen oder minderjährigen Personen gemäss Transplantationsgesetz
   Zentrale Behörde des Kantons Uri für das Haager Kindesschutzübereinkommen, das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und das Haager Kindesentführungsübereinkommen gemäss Artikel 2 Absatz 1 und 12 des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
   Fachbereich Recht:
   Durchführung von rechtlichen Abklärungen im Auftrag der KESB
   Rechtliche Beratung und Unterstützung der Behördenmitglieder
   Verfassen von Stellungnahmen bei Beschwerdeverfahren
   Fachbereich Soziales:
   Durchführung der Sozialabklärungen im Auftrag der KESB
   Prüfung der Verlaufsberichte der Beistandspersonen
   Durchführung von Hausbesuchen bei Pflegefamilien
   Revisorat:
   Aufnahme von Inventaren
   Prüfung und Revision der Rechnungen der Beistandspersonen
   Risikomanagement und Pflege des internen Kontrollsystems (IKS)
   Abwicklung von Haftungs- bzw. Schadenfällen
   Abteilung Mandatszentrum:
   Bereitstellung geeigneter Berufsbeistandspersonen für die KESB bei Kindesschutz- und komplexen Erwachsenenschutzmandaten
   Rekrutierung, Ausbildung und Bereitstellung geeigneter privater Beistandspersonen
   e) das Amt für Umwelt:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz in den Bereichen Abwasser, Bauprojekte, Landwirtschaft, Grundwasser, Quellen, Tankanlagen sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
   Information und Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung in den Bereichen des Umweltschutzes, des Gewässerschutzes und der Fischerei
   UVP-Fachstelle
   …
   Vollzug der Gesetzgebung über die Wasserversorgung und die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen
   kantonale Fachstelle ABC-Schutzdienst (ABCSD)
   Beratung und Koordination bei Umweltschadenereignissen sowie Mitwirkung bei deren Bewältigung
   Abteilung Wasser und Altlasten:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz in den Bereichen Abwasser, Grundwasser sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
   Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz im Bereich Altlasten sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesem Bereich
   Führung verschiedener Kataster wie Kataster der belasteten Standorte, Bohrkataster und Quellkataster sowie Tankkataster
   Vollzug der Gesetzgebung über die Trinkwasserversorgung in Notlagen
   Abteilung Umwelt und Klima:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Umwelt- und Gewässerschutz in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmschutz, Abfall, Sonderabfall, Erschütterungen, nicht ionisierende elektromagnetische Strahlen, Schall, Lichtschutz, Bodenschutz, Störfallvorsorge, Deponien, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesen Bereichen
   Vollzug ABC-Schutz zusammen mit der Abteilung Chemiewehr und Schadenwehr
   Führung verschiedener Kataster wie Risikokataster, Schadenkataster und Emissionskataster sowie verschiedener Verzeichnisse wie das Sonderabfall- und das Abfallverzeichnis
   Aufsicht über den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung durch das Laboratorium der Urkantone zusammen mit der Kantonspolizei
   Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung im Bereich Radon
   Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
   Vollzug der Gesetzgebung über die Gentechnik im ausserhumanen Bereich
   Fachstelle Klimawandel
   Abteilung Revitalisierung und Fischerei:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz im Bereich Oberflächengewässer sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesem Bereich
   Vollzug der Gesetzgebung über den Umweltschutz im Bereich Neobiota sowie Bearbeitung allgemeiner Fragen aus diesem Bereich
   Fischereiverwaltung und Vollzug der Gesetzgebung über die Fischerei

### **Art. ikel 32** Justizdirektion (JD) {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 32}

1. Der Justizdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat:
   Aufsicht über das Amt für das Grundbuch
   Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
   administrative Verbindungsstelle zur Lisag AG
   administrative Verbindungsstelle zum Konkursamt, zur Datenschutzfachstelle und zur Fachstelle für das öffentliche Beschaffungswesen
   administrative Betreuung der Vermessungsaufsicht
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   b) Amt für Justiz
   Abteilung Justiz und Handelsregister:
   Erteilung der Bewilligungen im Abstimmungswesen
   Gebührenerlass, ‑stundung und ‑abschreibung im Bereich der Justiz
   Bearbeitung der Adoptions- und Namensänderungsgesuche
   Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche
   Stiftungsaufsicht (ohne Personalfürsorgestiftungen)
   Führung des Handelsregisters
   Führung des Registers über die öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften nach kantonalem Recht
   Notariatsaufsicht
   …
   Verbindung zur Fachstelle des Bunds für Rassismusbekämpfung
   Abteilung Zivilstand (Zivilstandsamt Uri)
   Beurkundung des Personenstands
   Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung und der Eintragung der Partnerschaft
   Führung des informatisierten Zivilstandsregisters INFOSTAR
   c) Amt für das Grundbuch:
   Führung des Grundbuchs
   Führung des Schiffsregisters
   d) Rechts- und Beschwerdedienst:
   Abteilung Rechtsdienst:
   Betreuung und Koordination der kantonalen Gesetzgebung
   Rechtsberatung der Kantonsverwaltung und, soweit es die Hauptaufgaben erlauben, der Gemeinden
   Abteilung Beschwerdedienst:
   Bearbeitung von Beschwerden zuhanden der Direktion bzw. des Regierungsrats
   Ausarbeitung von Vernehmlassungen des Regierungsrats im Bereich der Verwaltungsrechtspflege
   Behandlung von Entschädigungs- und Genugtuungsgesuchen nach der Gesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten
   e) Amt für Raumentwicklung:
   Abteilung Raumplanung:
   Richtplanung
   kantonale Fachstelle für Nutzungs- und Sondernutzungspläne
   kantonale Fachstelle für Bauten ausserhalb der Bauzone
   kantonale Koordinationsstelle für Baueingaben
   Gesamtleitung elektronische Plattform für Verfahrenskoordination
   Aufsicht über das Gemeindebauwesen
   Projektleitung Agglomerationsprogramm
   Beratung von Öffentlichkeit, Behörden und Kantonsverwaltung im Bereich der Raumplanung
   Aufsicht über den Vollzug der Gesetzgebung über Zweitwohnungen
   Feststellung der Mehrwertabgabepflicht
   …
   Vollzug der Abbruchprämie und Berichterstattung an den Bund
   Unterstützung der Bestrebungen zur Erreichung der Stabilisierungsziele für Gebäude und Bodenversiegelungen ausserhalb der Bauzonen sowie Berichterstattung an den Bund
   Sicherstellung des Vollzugs betreffend widerrechtliche Bauten und Anlagen
   Abteilung Natur und Landschaft:
   Kantonale Fachstelle für den Natur- und Landschaftsschutz
   Vorbereitung der geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen
   Vorbereitung von Vereinbarungen über die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzobjekten und Ausgleichsflächen von nationaler und regionaler Bedeutung
   Vorbereitung und Leitung der Pflegeeinsätze in regionalen und nationalen Naturschutzgebieten
   Beratung der Gemeinden im Bereich Schutz und Förderung von Natur und Landschaft
   Beurteilung von Baugesuchen hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz
   Beurteilung von kommunalen Nutzungs- und Sondernutzungsplänen hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz
   Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand von Natur und Landschaft
   Sekretariat der Reussdeltakommission
   Abteilung Denkmalpflege und Archäologie:
   Kantonale Fachstelle für das bauliche Kulturerbe, Denkmalschutz, Ortsbildschutz, Archäologie und historische Verkehrswege
   Beratung der Gemeinden im Bereich der Denkmalpflege, des Ortsbildschutzes und der Archäologie
   Nachführung des kantonalen Schutzinventars und des Verzeichnisses der Schutzmassnahmen
   Beurteilung von Baugesuchen hinsichtlich Heimatschutz, Denkmalpflege, Ortsbildschutz und Archäologie
   Beratung, Begleitung und Beitragswesen (Kanton / Bund) bei baulichen Massnahmen an Schutzobjekten
   Beurteilung von kommunalen Nutzungs- und Sondernutzungsplänen hinsichtlich Heimatschutz, Denkmalpflege, Ortsbildschutz und Archäologie
   Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Kulturgüterschutz
   Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand von Ortsbildern und Denkmälern
   Sekretariat der Natur- und Heimatschutzkommission
   Abteilung Wander- und Bikewege:
   Kantonale Wander- und Bikewegplanung
   Erstellung, Betrieb und Unterhalt des Wander- und Bikewegnetzes
   Kantonale Fachstelle für Fuss-, Wander- und Bikewege
   f) Amt für Justizvollzug:
   Straf- und Massnahmenvollzug bei Erwachsenen
   Vollzug von Arrest ausserhalb des Diensts (Art. 192 MStG)
   Kostenregelung im Straf- und Massnahmenvollzug
   Betrieb Straf- und Untersuchungsgefängnis
   Bewährungshilfe für Erwachsene
   Kantonale Koordinationsstelle nach der Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung)
   Kantonale Koordinationsstelle Verschwindenlassen
   g) Staatsanwaltschaft:
   Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs
   Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen gegen Erwachsene
   Anklageerhebung vor Gericht
   Erlass von Strafbefehlen
   Erlass von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
   zuständige Behörde gemäss Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG, SR 312.4)
   Erledigung aller übrigen gesetzlich übertragener Aufgaben
   Prüfung der Zuständigkeit des Kantons Uri in einem Exequaturverfahren nach dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1) betreffend die Herausgabe beschlagnahmter Vermögenswerte zur Deckung ausländischer Ersatzforderungen und Einreichung der erforderlichen Anträge an das zuständige Exequaturgericht
   h) Jugendanwaltschaft:
   Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs
   Untersuchungs-, Anklage- und Vollzugsbehörde in allen Strafsachen gegen Jugendliche
   Anklageerhebung vor Jugendgericht
   Erlass von Strafbefehlen
   Erlass von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
   Vollzug von Strafen und Schutzmassnahmen Jugendlicher
   Kostenregelung im Straf- und Massnahmenvollzug bei Jugendlichen
   Bewährungshilfe für Jugendliche (Schutzaufsicht)
   Erledigung aller übrigen gesetzlich übertragener Aufgaben

### **Art. ikel 33** Sicherheitsdirektion (SID) {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 33}

1. Der Sicherheitsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat
   Sekretariat der Kommissionen der Sicherheitsdirektion
   Vollzug der Gesetzgebung über Geldspiele
   …
   Vollzug der Gesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
   Vollzug der Gesetzgebung über das alpine Rettungswesen
   …
   Unterstützung der Vorsteherin oder des Vorstehers der Sicherheitsdirektion als kantonale Dienstaufsicht bei der Kontrolle der kantonalen Vollzugsbehörde nach dem Gesetz über den Nachrichtendienst (NDG, SR 121) und der Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND, SR 121.3)
   verantwortlich für die Belange des Dolmetscherwesens
   Anlaufstelle für Fahrende
   b) Amt für Kantonspolizei:
   Abteilung Stabschef:
   fachliche, administrative und organisatorische Unterstützung des Amtsvorstehers
   Sicherstellung der internen Kommunikation
   Medienstelle
   Dienstvorschriften
   Abteilung Kommandodienste:
   allgemeine Stabsdienste für das Polizeikommando
   Erbringung von Querschnittsdienstleistungen in den Fachbereichen Ausbildung, Finanzen, Informatik / Technik, Logistik und Personelles
   allgemeine Sekretariatsdienste für die Kantonspolizei
   kantonale Alarmstelle
   Betrieb der Einsatzleitzentrale
   administrative Unterstützung des Direktionssekretariats
   Abteilung Kriminalpolizei:
   Verhütung und Verfolgung von Straftaten
   Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben
   Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
   zentrale Stelle für die Meldung für die Löschung von DNA-Profilen
   Massnahmen nach der Gesetzgebung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
   Wahrnehmung von sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei
   Vollzug der Gesetzgebung über die computerunterstützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten im Rahmen des Konkordats über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
   Vollzug kantonales Bedrohungsmanagement
   Fachstelle Häusliche Gewalt
   kantonale Vollzugsbehörde nach dem Gesetz über den Nachrichtendienst (NDG, SR 121)
   Vollzug der Gesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition
   Vollzug der Gesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe
   Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei:
   permanente Gewährleistung der polizeilichen Erst-Intervention
   Wahrnehmung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben
   Wahrnehmung von kriminalpolizeilichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kriminalpolizei
   Regelung, Überwachung und Kontrolle des Strassen- und Schiffsverkehrs
   Massnahmen zur Verhütung von Verkehrsunfällen, insbesondere Verkehrserziehung
   Bearbeitung von Verkehrsunfällen
   Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
   Meldestelle für die Anzeige verloren gegangener Tiere
   Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Katastrophen
   Erteilen von Bewilligungen im Sinne von Artikel 67 Absatz 3 Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) für Schüler-, Werk- und Kadetten- Verkehrsdienste sowie für private Verkehrsdienste
   Erteilen von Bewilligungen im Sinne von Artikel 7 der Verordnung über den Strassenverkehr (RB 50.1311) für motor- und radsportliche Veranstaltungen
   Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und ‑führerinnen (ARV1, SR 822.221)
   Vollzug der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV2 SR 822.222)
   Vollzug der Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SKV, SR 741.03)
   Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung
   Betrieb des Ordnungsbussenbüros
   Abteilung Schwerverkehrszentrum:
   Erfüllung der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den Betrieb des Schwerverkehrszentrums und betreffs Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen im Aussendienst und der Betriebskontrollen
   Erfüllung weiterer Aufgaben im Zusammenhang mit Schwerverkehrskontrollen
   Koordination, Organisation und Begleitung von Ausnahmetransporten
   c) Amt für Strassen- und Schiffsverkehr:
   Abteilung Massnahmen und Bewilligungen:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
   Vollzug der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (SR 741.58)
   Vollzug der Ausführungsbestimmungen zur Gesetzgebung über die Luftfahrt
   Erteilen von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und ‑transporte
   …
   Verfügung von Administrativmassnahmen bei Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführern sowie Schiffsführerinnen und Schiffsführern
   …
   Abteilung Verkehrszulassung:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
   Vollzug der Gesetzgebung über die Strassenverkehrssteuer
   Vollzug der Verkehrsversicherungsverordnung (SR 741.13)
   Vollzug der Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11)
   Vollzug der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51)
   Vollzug der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SR 641.811)
   Immatrikulation von Fahrzeugen
   Erteilen von Lernfahr- und Führerausweisen
   Disposition von Führer-, Fahrzeug-, Schiffsführer- und Schiffsprüfungen
   Führen der zentralen Fahrzeug- und Halterdatei
   Veranlagung und Inkasso von Verkehrssteuern, Schwerverkehrsabgaben und Gebühren
   Veranlagung und Inkasso von Schiffssteuern und ‑gebühren
   Ausgabe, Verkauf und Rücknahme von Kontrollschildern
   System- und Anwenderbetreuung im Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
   Abteilung Technik und Schifffahrt:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Strassenverkehr
   Vollzug der Gesetzgebung über die Binnenschifffahrt
   Vollzug der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41)
   Vollzug der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (SR 741.412)
   Durchführung von Fahrzeugprüfungen
   Abnahme von theoretischen und praktischen Fahrzeugführer- und Schiffsführerprüfungen
   Immatrikulation von Wasserfahrzeugen
   Erteilen von Schiffsausweisen
   Bewilligung von Schiffsstandplätzen
   Bewilligung nautischer Veranstaltungen
   Erstellen von Expertisen
   Abteilung Eichstätte:
   Vollzug der Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen (SR 941.292)
   Vollzug der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (SR 941.298)
   Eichung (amtliche Prüfung und Stempelung) im zuständigen Eichkreis (Messmittel in Handel und Verkehr sowie Abgasmessgeräte)
   Nachschau über die Verwendung der Messmittel
   statistische Kontrollen von Fertigpackungen beim Inverkehrbringer
   Marktüberwachung von Fertigpackungen, Schankgefässen und Massbehältnissen
   …
   Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung:
   Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung, soweit nicht eine andere Verwaltungsstelle ausdrücklich damit beauftragt ist
   d) Amt für Bevölkerungsschutz und Militär:
   Führen des kantonalen Führungsstabs
   Übernahme der Gesamteinsatzleitung im Ereignisfall
   Anordnung von Sofortmassnahmen bei Dringlichkeit
   Unterbreiten von Anträgen an den Regierungsrat zum Entscheid
   Berichterstattung an den Regierungsrat
   Abteilung Zivilschutz:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Zivilschutz
   Führen der Zivilschutzorganisation Uri
   Führen der Zivilschutzstelle Uri
   Verwaltung, Betrieb und Unterhalt des Zivilschutz-Ausbildungszentrums Erstfeld
   Beratung in Zivilschutzbelangen
   …
   Vollzug der Gesetzgebung über die öffentlichen und privaten Schutzbauten
   …
   Abteilung Feuerwehrinspektorat:
   Vollzug der Gesetzgebung über den kantonalen Feuerlöschfonds
   Inspizieren der Feuerwehren sowie deren Aus- und Weiterbildung
   Koordination und Überwachung der Ausrüstung der Stutzpunkt- und Gemeindefeuerwehren
   Beratung und Unterstützung der Feuerschutzorgane in der Ausbildung
   Beratung in Feuerwehrbelangen
   Vollzug der Gesetzgebung über den Brandschutz
   Beratung im vorsorglichen Brandschutz
   Verantwortlich für die Planung und Durchführung der kantonalen Feuerwehrkurse
   Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Rekrutierung
   Vollzug der Gesetzgebung über die Armee und die Militärverwaltung
   Vollzug der Gesetzgebung über das Militärstrafwesen
   Vollzug der Gesetzgebung über die Schiesspflicht ausser Dienst und Schiessanlagen Kanton Uri
   Vollzug der Gesetzgebung über die Wehrpflichtersatzabgabe
   Auskunfts- und Kontaktstelle für alle Wehrpflichtigen im Kanton Uri
   Abteilung Notorganisation:
   Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen sowie für den Fall bewaffneter Konflikte
   Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung
   Überprüfen der Vorbereitungen in den Führungs- und Fachbereichen des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe
   Vorbereitung, Koordination und Durchführung der Ausbildung des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Verbund
   Beratung in Belangen der Notorganisation
   Abteilung Chemiewehr und Schadenwehr:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Schadenwehr (Chemie- und Schadenwehr, dabei insbesondere die Bewältigung der ABC-Einsätze)
   e) Amt für Forst und Jagd:
   Abteilung Forst:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Wald
   Erarbeitung und Umsetzung der forstlichen Planung
   Vorbereitung und Verwirklichung von forstlichen Projekten
   Beratung der Forstbetriebe der Gemeinden
   Verwaltung des Kantonswalds
   …
   Abteilung Jagd:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Jagd
   Jagdplanung und ‑aufsicht
   Wild- und Vogelschutz
   Wildschadenverhütung und ‑vergütung
   Abteilung Naturgefahren:
   Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor Naturereignissen
   Vorbereitung und Verwirklichung von Verbauungsprojekten und deren Aufforstungen
   Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren sowie Führung des Ereigniskatasters
   Durchführung von Gletschermessungen
   Führung des Schutzbautenkatasters sowie Kontrolle und Unterhalt der Verbauungswerke

### **Art. ikel 34** Volkswirtschaftsdirektion (VD) {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34}

1. Der Volkswirtschaftsdirektion sind folgende Aufgaben zugeteilt:
   a) Direktionssekretariat:
   Vorsitz leitender Ausschuss des Programms San Gottardo
   Auftritt des Kantons an Messen und Ausstellungen
   Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements
   b) Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr:
   Vollzug des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes
   Vollzug des kantonalen Gesetzes über die Förderung des Tourismus
   Vollzug des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
   Vollzug des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
   Führen einer kantonalen Fachstelle für die Neue Regionalpolitik (NRP)
   Vollzug des kantonalen Gesetzes über die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz)
   Gesamtkoordination Entwicklungsschwerpunkt Urner Talboden (ESP UT) Gebiet Bahnhof Altdorf / Werkmatt
   Führen einer Fachstelle öffentlicher Verkehr
   Vollzug der Gesetzgebung über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
   c) Amt für Arbeit und Migration:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung
   Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
   Vollzug der Gesetzgebung über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen
   Teilvollzug der Gesetzgebung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
   Auskunftsstelle für arbeitsrechtliche Fragen
   Kantonales Arbeitsamt / kantonale Amtsstelle gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (SR 823.11) sowie Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (SR 837.0)
   …
   Koordination der interinstitutionellen Zusammenarbeit
   Abteilung Industrie und Gewerbe:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
   Teilvollzug der Gesetzgebung über die Produktesicherheit
   Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung im Bereich der Lagerung von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen
   Vollzug der Gesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes
   Teilvollzug der Chemiegesetzgebung
   Teilvollzug Arbeitslosenversicherungsgesetz (Kurzarbeitsentschädigung, Schlechtwetterentschädigung)
   Teilvollzug Entsendegesetz (Sanktionen)
   Vollzug der Gesetzgebung über das Gastwirtschaftswesen
   Vollzug der Gesetzgebung über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe
   Vollzug über die Gesetzgebung über das Campingwesen
   Teilvollzug der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb (Preisbekanntgabe)
   Vollzug der Gesetzgebung über das Gewerbe der Reisenden
   Vollzug der Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
   Abteilung Migration:
   Auskunftsstelle für Ausländer- und Migrationsfragen
   Vollzug der Gesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
   Teilvollzug der Gesetzgebung über das Asylwesen
   Vollzug der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs
   Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung:
   Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Stellensuchende
   regionale Arbeitsvermittlungsstelle gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz
   Vermittlungsstelle von arbeitsmarktlichen Massnahmen
   …
   Abteilung Arbeitslosenkasse:
   Beratungsstelle für alle Entschädigungsarten der Arbeitslosenversicherung
   öffentliche Arbeitslosenkasse und Zahlstelle für die Arbeitslosen-, Kurzarbeits- und Schlechtwetter- sowie Insolvenzentschädigung
   …
   Tripartite Arbeitsmarktkommission:
   Vollzug der Gesetzgebung über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen
   Vollzug der Gesetzgebung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
   Kontrolle der Stellenmeldepflicht
   Job Coaching und Arbeitgeberservice:
   Job Coaching Arbeitsintegration für Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
   Koordinierte Arbeitgeberakquise und Vollzug der Stellenmeldepflicht
   d) Amt für Landwirtschaft:
   Abteilung Agrarmassnahmen:
   Bearbeitung allgemeiner Agrarfragen
   Agrardatenerfassung und ‑verwaltung gemäss Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft
   Vollzug der Direktzahlungen gemäss Direktzahlungsverordnung und den Beiträgen für den landwirtschaftlichen Naturschutz
   Vollzug der Gesetzgebung über die Landwirtschaft im Allgemeinen sowie über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht
   Vollzug der Massnahmen auf dem Gebiet der Viehwirtschaft
   Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion
   Zentralstelle für den freiwilligen Landdienst
   administrative Verbindungsstelle zum Veterinäramt der Urkantone
   Abteilung Betriebsberatung:
   Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe
   Beratung im Bereich der bäuerlichen Hauswirtschaft
   landwirtschaftliche Kurse und Weiterbildung
   Beratung Biolandbau, Biodiversität und Vernetzung
   Leitung Fachausschuss Ökologie
   kantonale Zentralstelle für Pflanzenschutz
   Abteilung Meliorationen:
   Vollzug der Gesetzgebung über die Strukturverbesserungen und Betriebshilfe in der Landwirtschaft
   Vorbereitung und Verwirklichung von Strukturverbesserungsprojekten
   Vollzug der Gesetzgebung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
   Vollzug der Gesetzgebung über die Luftseilbahnen und Skilifte sowie über die Flughindernisse
   Vollzug der Gesetzgebung über die Staatshilfe bei Elementarschäden
   Mitberichte und Stellungnahmen zu Baugesuchen ausserhalb der Bauzone

## 3.3 Information und Kommunikation&nbsp;<strong>*</strong>

### **Art. ikel 34a** {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34a}

1. Das Landammannamt ist in Zusammenarbeit mit den übrigen Direktionen zuständig für die Information der Öffentlichkeit, des Landrats und der Gemeinden über Entscheide, Absichten und Vorkehren des Regierungsrats. Das Landammannamt erarbeitet die Grundsätze für die Kommunikationspolitik des Regierungsrats in Form von Kommunikationsrichtlinien.
2. Die Direktionen sind zuständig für die interne und externe Information und Kommunikation ihrer eigenen Geschäfte. Sie stellen ihre Information und Kommunikation in den Gesamtzusammenhang mit der Kommunikationspolitik des Regierungsrats.
3. Im Bedarfsfall kann der Regierungsrat die Information und Kommunikation zu einem bestimmten Thema bei einer zu bezeichnenden Stelle konzentrieren. Sie erhält entsprechende Weisungsbefugnisse.

## 3.4 Administrativuntersuchung&nbsp;<strong>*</strong>

### **Art. ikel 34b** Zweck {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34b}

1. Die Administrativuntersuchung hat die Sicherstellung der geordneten Verwaltungstätigkeit zum Ziel.
2. Die Administrativuntersuchung ist ein spezielles Verfahren der Kontrolle, mit dem abgeklärt wird, ob ein Sachverhalt vorliegt, der im öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amtes wegen erfordert.
3. Die Administrativuntersuchung richtet sich in der Regel nicht gegen bestimmte Personen. Personal- und strafrechtliche Verfahren bleiben vorbehalten.
4. In einer Administrativuntersuchung wird nicht verbindlich über Rechte und Pflichten entschieden.

### **Art. ikel 34c** Anordnung {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34c}

1. Der Regierungsrat ordnet Administrativuntersuchungen an.
2. Der Regierungsrat erteilt dem Untersuchungsorgan einen schriftlichen Untersuchungsauftrag und gibt den betroffenen Organisationseinheiten die Eröffnung der Administrativuntersuchung, deren Anlass und Zweck sowie das Untersuchungsorgan bekannt. Eine Delegation an die zuständige Direktionsvorsteherin beziehungsweise den zuständigen Direktionsvorsteher oder an einen regierungsrätlichen Ausschuss ist zulässig.
3. Der Regierungsrat erlässt Weisungen über Zutritts- und Einsichtsrechte der Untersuchungsorgane sowie über die Auskunftspflicht der betroffenen Angestellten. Die in die Administrativuntersuchung einbezogenen Angestellten des Kantons sind verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken.
4. Mit der Administrativuntersuchung können Personen innerhalb oder ausserhalb der Kantonsverwaltung beauftragt werden; sie sind an das Amtsgeheimnis gebunden.
5. Die Bestimmungen des Gesetzes über den Ausstand (RB 2.2321) finden Anwendung.

### **Art. ikel 34d** Parallel laufende Verfahren {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34d}

1. Eine Administrativuntersuchung darf weder Strafuntersuchungen noch Untersuchungen der landrätlichen Aufsichtsorgane behindern.
2. Ist ein Verfahrenskonflikt absehbar, so wird die Administrativuntersuchung sistiert oder abgebrochen.

### **Art. ikel 34e** Beweismittel {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34e}

1. Zur Feststellung des Sachverhalts bedient sich das Untersuchungsorgan der Beweismittel nach Artikel 14 der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV, RB 2.2345).
2. Der Zeugenbeweis ist ausgeschlossen; die Strafbestimmung von Artikel 307 StGB (falsches Zeugnis) ist nicht anwendbar.
3. Zeigt sich, dass Informationen notwendig sind, die unter die Schweigepflicht fallen, so hat das Untersuchungsorgan vorgängig bei der zuständigen Behörde um Entbindung der involvierten Personen vom Amtsgeheimnis zu ersuchen.

### **Art. ikel 34f** Betroffene Angestellte {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34f}

1. Als von der Administrativuntersuchung betroffene Angestellte gelten Personen, die ein schutzwürdiges rechtliches Interesse am Verfahrensausgang besitzen, insbesondere, weil die Untersuchung Auswirkungen auf ihre Rechte und Pflichten haben kann.
2. Die von der Administrativuntersuchung betroffenen Angestellten sind verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken.
3. Befragte Personen können die Aussage verweigern, wenn sie sich mit dieser im Hinblick auf ein mögliches Strafverfahren selbst belasten würden.
4. Die von der Administrativuntersuchung betroffenen Angestellten haben Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 15 VRPV). Sie haben das Recht auf anwaltschaftliche Vertretung bzw. Verbeiständung.
5. Die von der Administrativuntersuchung betroffenen Angestellten haben Gelegenheit, alle Akten, die sie betreffen, einzusehen und dazu Stellung zu nehmen (Art. 16 VRPV).
6. Das Untersuchungsorgan hat die von der Administrativuntersuchung betroffenen Angestellten vorgängig auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen.

### **Art. ikel 34g** Auskunftspersonen {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34g}

1. Als Auskunftspersonen gelten Angestellte des Kantons oder anderer Organe sowie private Dritte, denen keine Parteistellung zukommt und die kein schutzwürdiges rechtliches oder tatsächliches Interesse am Verfahrensausgang besitzen.
2. Auskunftspersonen können vom Untersuchungsorgan zum Sachverhalt befragt werden.
3. Soweit Auskunftspersonen nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht obliegt, unterliegen sie nicht einer Mitwirkungspflicht; eine Auskunftserteilung erfolgt freiwillig.
4. Handelt es sich bei den Auskunftspersonen um Mitglieder von Behörden, Angestellte oder andere Personen, die amtliche Funktionen ausüben, besteht aufgrund der höheren Treuepflichten eine Pflicht zur Mitwirkung.
5. Das Untersuchungsorgan hat Auskunftspersonen vorgängig auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen.

### **Art. ikel 34h** Ergebnisse {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 34h}

1. Das Untersuchungsorgan liefert dem Regierungsrat sämtliche Untersuchungsakten sowie einen Bericht ab.
2. Es stellt im Bericht den Ablauf sowie die Ergebnisse der Untersuchung dar und präsentiert Vorschläge für das weitere Vorgehen.
3. Der Regierungsrat informiert die in die Administrativuntersuchung einbezogenen Behörden und Personen über das Ergebnis und entscheidet über die Wirkung und Folgen der Administrativuntersuchung.
4. Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung können zum Anlass für die Einleitung anderer, insbesondere personalrechtlicher Verfahren genommen werden.

## 4 Schlussbestimmungen

### **Art. ikel 35** Aufhebung bisherigen Rechts {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 35}

1. Das Reglement vom 28. Februar 1983 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement) wird aufgehoben.

### **Art. ikel 36** Inkrafttreten {#art_ikel3 omnilex-key=ch-lexwork-ur--2.3322--ikel 36}

1. Dieses Reglement tritt am 1. September 2007 in Kraft.