111.1
# Gesetz über das Siegel der Republik
Vom 04.09.1802 (Stand 04.09.1802)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-vs--111.1--1}

1. Die Farben der Republik werden sein: weiss und roth, auf diesem Grunde werden zwölf Sterne gesetzt werden. (Seit 1815 sind es 13 Sterne). Die Legende wird sein: "Sigillum Reipublicae Valesiae". Die Siegel der verschiedenen Behörden werden unter den Namen jener Autorität haben, die sie braucht.