520.110
# Beschluss über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume
Vom 10.08.2016 (Stand 01.01.2024)

### **Art. 1** Zweck {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-vs--520.110--1}

1. Der vorliegende Beschluss legt die Höhe des Ersatzbeitrages fest, der bei nicht Verwirklichung der Schutzplätze geschuldet ist, sowie denjenigen bezüglich der verlangten Sicherheit bei Verwirklichung eines gemeinsamen Schutzraumes.

### **Art. 2** Ersatzbeiträge {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-vs--520.110--2}

1. Die Höhe des Ersatzbeitrages wird wie folgt festgelegt:
   a) 800 Franken je Platz bis zum 12. obligatorischen Schutzplatz;
   b) bis zum 15. Platz ist dieser Beitrag auf 740 Franken pro Platz reduziert;
   c) bis zum 17. Platz ist dieser Beitrag auf 720 Franken pro Platz reduziert;
   d) bis zum 20. Platz ist dieser Beitrag auf 680 Franken pro Platz reduziert;
   e) bis zum 23. Platz ist dieser Beitrag auf 650 Franken pro Platz reduziert;
   f) bis zum 26. Platz ist dieser Beitrag auf 625 Franken pro Platz reduziert;
   g) bis zum 29. Platz ist dieser Beitrag auf 605 Franken pro Platz reduziert;
   h) bis zum 32. Platz ist dieser Beitrag auf 585 Franken pro Platz reduziert;
   i) bis zum 35. Platz ist dieser Beitrag auf 570 Franken pro Platz reduziert;
   j) bis zum 38. Platz ist dieser Beitrag auf 555 Franken pro Platz reduziert;
   k) bis zum 41. Platz ist dieser Beitrag auf 545 Franken pro Platz reduziert;
   l) bis zum 44. Platz ist dieser Beitrag auf 535 Franken pro Platz reduziert;
   m) bis zum 47. Platz ist dieser Beitrag auf 525 Franken pro Platz reduziert;
   n) bis zum 50. Platz ist dieser Beitrag auf 515 Franken pro Platz reduziert;
   o) bis zum 53. Platz ist dieser Beitrag auf 505 Franken pro Platz reduziert;
   p) bis zum 74. Platz ist dieser Beitrag auf 500 Franken pro Platz reduziert;
   q) ab dem 75. Platz ist dieser Beitrag auf 495 Franken pro Platz reduziert.

### **Art. 3** &hellip; {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-vs--520.110--3}

### **Art. 4** Sicherheiten {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-vs--520.110--4}

1. Der zu hinterlegende Betrag der Sicherheitsleistungen bei der Verwirklichung gemeinsamer Schutzräume entspricht den Ersatzbeiträgen.

### **Art. 5** Übergangs- und Schlussbestimmungen {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-vs--520.110--5}

1. Der vorliegende Beschluss hebt den gleich lautenden Beschluss vom 21. Dezember 2011 auf.
2. Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Publikation im Amtsblatt rückwirkend am 1. Januar 2012 in Kraft.