710.110
# Beschluss über die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen
Vom 05.11.2008 (Stand 01.10.2025)

### **Art. 1** Sitzungen und Zeitaufwand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-vs--710.110--1}

1. Die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen (nachstehend: die Experten), die ausserhalb der Kantonsverwaltung tätig sind, werden für die Sitzungen und den Zeitaufwand (Aktenstudium, Vorbereitungsarbeiten, Instruktionsmassnahmen, Entscheidsredaktion usw.) wie folgt festgelegt:
   a) Präsident:
   pro Tag
   pro Halbtag
   pro Einzelstunde
   b) Mitglieder:
   pro Tag
   pro Halbtag
   pro Einzelstunde
2. Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Expertenkollegiums eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken bzw. von 2'000 Franken.

### **Art. 2** Reisespesen {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-vs--710.110--2}

1. Die Vergütungen der Reisespesen (Transportkosten, Mahlzeiten, Übernachtungen) sind im Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni 2008 festgelegt.

### **Art. 3** Übrige Kosten {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-vs--710.110--3}

1. Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.

### **Art. 4** Zahlung {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-vs--710.110--4}

1. Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt anhand periodischer Abrechnungen, welche durch die Experten erstellt werden; diese Abrechnungen sind vom Präsidenten des Expertenkollegiums und vom Chef der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten gegenzuzeichnen.

### **Art. 5** Veröffentlichung und Inkrafttreten {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-vs--710.110--5}

1. Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.
2. Er tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.