814.106
# Beschluss zum kantonalen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung
Vom 08.04.2009 (Stand 24.04.2009)

### **Art. 1** Zweck {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-vs--814.106--1}

1. In Anwendung der Bundesgesetzgebung betreffend die Luftreinhaltung und unter Berücksichtigung der festgestellten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in der Walliser Luft, stellt der vorliegende Beschluss einen kantonalen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung dar, um diese Überschreitungen zu verhindern bzw. zu reduzieren.

### **Art. 2** Kantonaler Massnahmenplan zur Luftreinhaltung {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-vs--814.106--2}

1. Der kantonale Massnahmenplan zur Luftreinhaltung beinhaltet 18 konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Bereichen Information, Abfallentsorgung, Industrie und Gewerbe, Motorfahrzeuge sowie Heizungen.
2. Diese Massnahmen umfassen Sensibilisierung, finanzielle Anreize sowie verschärfte Normen und Kontrollen.
3. Sie sind im Anhang des vorliegenden Beschlusses beschrieben.

### **Art. 3** Umsetzung {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-vs--814.106--3}

1. Die Departemente und die betroffenen Dienststellen werden mit dessen Umsetzung beauftragt.
2. Die vorgesehenen Mittel werden aufgrund der Budgetverfügbarkeiten gewährt.
3. Die Dienststelle für Umweltschutz wird beauftragt, dem Staatsrat eine Jahresbilanz zu unterbreiten sowie allfällige notwendige Anpassungen vorzuschlagen.

### **Art. 4** Inkrafttreten {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-vs--814.106--4}

1. Der vorliegende Beschluss wird ohne Anhang im Amtsblatt publiziert und tritt mit der Publikation in Kraft.
2. Der Anhang des vorliegenden Beschlusses wird im Internetportal des Staates Wallis publiziert.