837.108
# Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist
Vom 13.11.2013 (Stand 14.02.2014)

### **Art. 1** Anwendungsbereich {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-vs--837.108--1}

1. Der vorliegende Beschluss bestimmt den Bruttolohn der Teilnehmenden an qualifizierenden Programmen (nachfolgend: QP), die im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen von 13. Dezember 2012 vorgesehen sind.

### **Art. 2** Lohn {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-vs--837.108--2}

1. Der Lohn des Teilnehmenden wird je nach Qualifikation der begünstigten Person für eine Vollzeitstelle festgelegt:
   a) ohne anerkannte Ausbildung
   b) EFZ oder Gleichwertiges
   c) Universität/Fachhochschule oder Gleichwertiges

### **Art. 3** Schlussbestimmungen {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-vs--837.108--3}

1. Der vorliegende Beschluss wird der Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt und tritt im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.