1021.020
# Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Soft-Massnahmen zur Förderung des Velofahrens
Vom 02.03.2023 (Stand 12.05.2023)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--1021.020--1}

1. Befristet auf fünf Jahre wird für die Finanzierung von Soft-Massnahmen zur Förderung des Velofahrens zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 1 Million Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt.
2. Der Regierungsrat wählt einen Velorat und regelt dessen Aufgaben und Kompetenzen.
3. Der Regierungsrat gibt aufgrund der Gesuche des Velorats die Projekte frei.