153.719.1
# Verfügung über die Delegation von Anhörungen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes an einzelne Mitarbeitende
Vom 11.09.2013 (Stand 05.01.2019)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.719.1--1}

1. Juristinnen und Juristen der Unterstützenden Dienste des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde werden ermächtigt, den von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes betroffenen Personen das rechtliche Gehör zu gewähren.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.719.1--2}

1. Diese Verfügung tritt rückwirkend am 1. Juni 2013 in Kraft.