153.753
# Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion
(Delegationsverfügung SD, DelV SD)
Vom 12.12.2007 (Stand 01.07.2023)

### **Art. 1** Geltungsbereich {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--1}

1. Diese Verfügung regelt die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen an Mitarbeitende der Sicherheitsdirektion.

### **Art. 2** Umfang der Delegation {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--2}

1. Die Sicherheitsdirektion delegiert die Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnisse in jenen Bereichen, die nachstehend in den §§ 4–8 aufgeführt oder in separaten Delegationsverfügungen geregelt sind, an die von den Amtsleiterinnen und Amtsleitern bezeichneten Funktionen ihrer Ämter.
2. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter geben der Sicherheitsdirektion die entscheid- und unterzeichnungsberechtigten Funktionen bekannt.

### **Art. 3** Zeichnung von Entscheiden {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--3}

1. Es gilt Einzelunterschrift.
2. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter können für bestimmte Sachgebiete die Kollektivunterschrift festlegen.

### **Art. 4** Erstinstanzliche Verwaltungsverfahren {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--4}

1. Vor Praxisänderungen und bei Grundsatzentscheiden ziehen die mit der delegierten Befugnis ausgestatteten Mitarbeitenden die Amtsleiterin oder den Amtsleiter sowie die Sicherheitsdirektion zur Entscheidfindung bei.

### **Art. 5** Verwaltungsbeschwerdeverfahren {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--5}

1. Die der Sicherheitsdirektion gemäss der Delegationsverordnung zustehenden Befugnisse bei verfahrensleitenden Verfügungen in Verwaltungsbeschwerdeverfahren werden an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär und an die im Direktionssekretariat angestellten und mit dem Verfahren befassten juristischen Mitarbeitenden delegiert.

### **Art. 5a** Submissionsverfahren {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--5a}

1. Die Verfahrenskompetenzen gemäss § 41 Abs. 1 der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV) werden bei Vergaben mit einem Auftragswert bis Fr. 150'000.– durch das jeweilige Amt ausgeübt.
2. Die Amtsleiterin oder der Amtsleiter kann die Zuschlagskompetenz gemäss § 40 Abs. 1 Bst. a SubV und die Verfahrenskompetenzen gemäss § 41 Abs. 1 SubV im Rahmen der Zeichnungsberechtigung an die Abteilungen und Mitarbeitenden des jeweiligen Amts delegieren.
3. Bei einer Vergabe mit einem Auftragswert von mehr als Fr. 150'000.– sind der Ausschreibungstext, die Eignungs- und die Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher vorab zur Genehmigung zu unterbreiten.
4. Die im Direktionssekretariat für Submissionsverfahren verantwortliche Person ist von Beginn an beizuziehen im offenen, selektiven oder im Einladungsverfahren sowie bei Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als Fr. 150'000.–.

### **Art. 6** Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnisse von Ämtern – Direktionssekretariat {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--6}

1. …
2. …
3. Gesuche gemäss § 2 Abs. 2 der kantonalen Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 1. Dezember 2020 (VOHG) können bis zu einem Betrag von 5000 Franken von den für die Opferhilfeverfahren zuständigen juristischen Mitarbeitenden des Direktionssekretariats entschieden werden.
4. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär kann bei Abwesenheit der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers über Gesuche gemäss § 2 Abs. 2 VOHG entscheiden.

### **Art. 7** Polizei {#art_7 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--7}

1. Abgesehen von der bereits erfolgten Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs entscheidet die Polizei über Gesuche
   a) …
   b) …
   c) …
   d) zur Bewilligung von Versuchsfahrten und nautischen Veranstaltungen (§ 3 Abs. 3 Bst. c des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988);
   e) zur Bewilligung des gewerbsmässigen oder in Vereinen bzw. vereinsähnlichen Körperschaften organisierten Ausübens des Wakeboardens und anderer vergleichbarer Wassersportarten (§ 6 Abs. 2 der Verordnung über das Wakeboarden auf dem Zuger- und dem Ägerisee vom 29. Juni 2004); die Polizei führt auch das Bewilligungsverfahren durch (§ 6 Abs. 1 der Verordnung über das Wakeboarden auf dem Zuger- und dem Ägerisee vom 29. Juni 2004).
2. Die Delegation der Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnis umfasst jeweils auch die entsprechende Delegation zum Bewilligungsentzug.
2a. Die Polizei erlässt vorübergehende Verkehrsanordnungen an Kantonsstrassen (§ 6 Abs. 1 der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22. Februar 1977).
3. Die Polizei nimmt zudem gegenüber der kantonalen Koordinationsstelle Stellung zu dauernden Strassenreklamen im Bereich von Kantonsstrassen (§ 13 Abs. 2 der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22. Februar 1977).
4. Die Polizei entscheidet über die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten (§ 3 Abs. 3 Bst. g des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988).
5. Die Polizei trifft im Zusammenhang mit dem Betrieb des Durchgangsplatzes für Fahrende in Oberwil bei Cham die erforderlichen administrativen Vorkehrungen, um
   a) die An- und Abmeldung von Fahrenden, die den Durchgangsplatz benützen, bei einer von ihr benannten Polizeidienststelle entgegen zu nehmen,
   b) die Sicherheitsleistungen für die Benützung des Platzes zu regeln und
   c) die Gebühren einzuziehen.

### **Art. 8** Strassenverkehrsamt {#art_8 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--8}

1. Das Strassenverkehrsamt entscheidet über
   a) …
   b) …
   c) Gesuche von Invaliden um Erlass der Motorfahrzeugsteuer (§ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr vom 30. Oktober 1986);
   d) den Entzug des Schiffsführerausweises, des Schiffsausweises und der Kennzeichen (§ 3 Abs. 3 Bst. b des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988).

### **Art. 9** Inkrafttreten {#art_9 omnilex-key=ch-lexwork-zg--153.753--9}

1. …