413.18
# Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
Vom 28.01.2010 (Stand 06.02.2010)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--413.18--1}

1. Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ).

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-zg--413.18--2}

1. Der Kanton Zug leistet an den Aufbau und Betrieb des Instituts während höchstens sechs Jahren seit dem Beginn der Studienangebote einen Betrag von maximal 1.5 Mio. Franken.
2. Der jährliche Beitrag wird aufgrund des Budgets und des Vorjahresergebnisses des Instituts von der Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen einer Subventionsvereinbarung mit der das Institut betreibenden Fachhochschule vereinbart.
3. Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt unter folgenden Auflagen:
   a) die Weiterbildungsveranstaltungen und das Beratungsangebot des Instituts erfolgen in Zug;
   b) das Institut bietet mindestens CAS-Ausbildungsgänge im Bereich Energiemanagement, Fach- und Firmenkurse und ein Beratungsangebot an;
   c) bei guter Auslastung wird das Angebot um zusätzliche Weiterbildungsangebote erweitert und der Aufbau eines MAS vorgesehen;
   d) dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Fachbeirat einzuräumen.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-zg--413.18--3}

1. Die das Institut betreibende Hochschule (HSR) ist bei positivem Rechnungsabschluss verpflichtet, in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirektion, in den jeweiligen Jahresrechnungen des Instituts Reserven zu bilden, um das Weiterbildungsangebot im Bereich Energierückgewinnung und Recycling am Standort Zug weiterzuentwickeln.

### **Art. 4** {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-zg--413.18--4}

1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.