822.2
# Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes
Vom 02.07.2025 (Stand 01.09.2025)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--822.2--1}

1. Der Kanton stellt im Rahmen einer Überbrückungsfinanzierung den Betrieb der Notfallpraxis der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug sicher.
2. Die Unterstützung erfolgt mittels Ausrichtung einer Fallpauschale bei Vorliegen einer Tarifierungslücke.
3. Der Regierungsrat regelt das Weitere.