868.7
# Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an der «Stiftung Eichholz»
Vom 29.08.1968 (Stand 01.01.2020)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--868.7--1}

1. Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Eichholz» wie folgt:
   a) durch Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts auf der kantonseigenen Liegenschaft Parzelle Nr. 391 im Eichholz, Gemeinde Steinhausen, im Ausmass von ca. 2500 m² Land für die Dauer von 99 Jahren als einmalige Leistung an den Bau.
   b) …
2. Dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Stiftungsrat einzuräumen.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-zg--868.7--2}

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.
2. Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen.