915.1
# Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug
(Wirtschaftspflegegesetz)
Vom 04.07.2013 (Stand 01.01.2018)

### **Art. 1** Zweck {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-zg--915.1--1}

1. Der Kanton Zug positioniert sich national und international als attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort.
2. Kanton und Gemeinden erhalten bzw. schaffen gute Rahmenbedingungen für im Kanton Zug ansässige Unternehmen, deren Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie für Unternehmen, die beabsichtigen, sich im Kanton Zug anzusiedeln.
3. Der Kanton setzt sich insbesondere für die Innovations- und Technologieförderung sowie die Förderung von Neuunternehmen ein.

### **Art. 2** Zusammenarbeit und Koordination {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-zg--915.1--2}

1. Behörden und Verwaltung vernetzen den Wirtschaftsstandort Zug aktiv nach innen und aussen.
2. Der Kanton kann zu diesem Zweck regionalen oder nationalen Trägerschaften, Plattformen und/oder Institutionen im Wirtschaftsbereich beitreten.
3. Der Kanton koordiniert seine innerkantonalen Aktivitäten mit jenen der Gemeinden, der Wirtschaftsverbände und der Arbeitnehmendenverbände sowie weiterer Institutionen im Wirtschaftsbereich. Die Gemeinden stimmen ihrerseits ihre Aktivitäten auf jene des Kantons ab.

### **Art. 3** Kontaktstelle Wirtschaft {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-zg--915.1--3}

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt als Anlaufstelle für ansässige und neu zuziehende Unternehmen eine Kontaktstelle Wirtschaft.
2. Die Volkswirtschaftsdirektion erlässt das Pflichtenheft.
3. Die Kontaktstelle kann im Rahmen ihrer Netzwerkaktivitäten unterstützend Dritte beiziehen.

### **Art. 4** Zuständigkeiten und Vollzug {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-zg--915.1--4}

1. Der Kantonsrat entscheidet mit einfachem Beschluss über den Beitritt zu regionalen, nationalen und internationalen Trägerschaften, Plattformen und Institutionen im Wirtschaftsbereich, der jährliche Kosten von mehr als 100'000 Franken zur Folge hat.
2. Der Regierungsrat entscheidet über den Beitritt zu regionalen, nationalen und internationalen Trägerschaften, Plattformen und Institutionen im Wirtschaftsbereich, der jährliche Kosten von bis zu 100'000 Franken zur Folge hat.