# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich¹

(Vom 15. Februar 2006)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,

beschliesst:

## I. {#art_i}

Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.³

## II. {#art_ii}

Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.

Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

¹ GS 21-58.
² SRSZ 100.000.
³ Abl 2006 896.

SRSZ 1.1.2015