# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen¹

(Vom 14. Februar 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai 2006 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.³

¹ GS 21-113.
² SRSZ 100.000.
³ Inkrafttreten am 1. Januar 2008 (Abl 2007 2190).

SRSZ 1.1.2015