# Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

315.110


(Vom 28. Februar 1974)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,²

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz³ bei.

2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.

3. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,⁴ aufgehoben.

4. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.

Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁵ in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ GS 16-382.
² GS 3-161.
³ GS 16-383.
⁴ GS 15-624.
⁵ 1. Oktober 1975 (GS 16-382).

SRSZ 1.1.2015