# Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen

370.110


(Vom 18. November 2020)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Familienzulagen vom 26. Juni 2008², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst:

## § 1 — Höhe der Familienzulagen {#art_1}

¹ Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat.
² Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.

## § 2 — Beitragssatz {#art_2}

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen.

## § 3 — Inkrafttreten {#art_3}

¹ Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.³
² Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
³ Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 2016⁴ aufgehoben.

¹ GS 26-32.
² SRSZ 370.100.
³ Abl 2020 2914.
⁴ GS 24-82.

SRSZ 1.2.2021

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