# Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes March an die AG Kraftwerk Wägital zur Ausnützung der Wasserkräfte der Wägitaleraa und des Trebsenbaches

452.810

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes March an die AG Kraftwerk Wäggital zur Ausnützung der Wasserkräfte der Wägitaleraa und des Trebsenbaches¹

(Vom 18. Juli 1961)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

auf Gesuch des Bezirksrates March vom 29. Mai 1961 um Genehmigung der von der Bezirksgemeinde March am 7. Mai 1961 erteilten Wasserrechtsverleihung an die AG Kraftwerk Wäggital zur Ausnützung der Wasserkräfte der Wägitaleraa und des Trebsenbaches,² nach zustimmender Kenntnisnahme eines Berichtes des Regierungsrates,

beschliesst:

## I. {#art_i}

Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirkes March wird unter Vorbehalt der Vorschriften des Bundes und einer allfälligen Genehmigung des Bundesrates genehmigt.

## II. {#art_ii}

Mit dem Inkrafttreten der neuen Konzession ist die Konzession vom 20. Januar 1918³ aufgehoben.

¹ GS 14-511.
² GS 14-512.
³ GS 9-251, 737.

SRSZ 1.1.2015