# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz. St. Gallen und Zürich über das Linthwerk, vom 25. April 2001/11. September 2002

453.120

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk¹

(Vom 25. April 2001/11. September 2002)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk³ (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstextes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁴ in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
² SRSZ 100.000.
³ SRSZ 453.120.1.
⁴ Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten.

SRSZ 1.1.2015