# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees

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# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)

(Vom 23. Mai 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,¹ nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten² in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ GS 21-128.
² In Kraft getreten am 1. Januar 2009 (Abl 2009 67).

SRSZ 1.1.2015