# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)

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# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)¹

(Vom 15. September 2010)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November 2009 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ GS 22-115.
² SRSZ 100.000.
³ Teilinkraftsetzung (ohne Abschnitt II.) am 30. November 2010 (Abl 2010 2778). Abschnitt II. ist per 13. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

SRSZ 1.1.2015