# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

542.220


(Vom 18. Dezember 2019)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung (KV), nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäß §§ 34 oder 35 KV. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.²

¹ GS 25-70.
² 1. Juni 2020 (Abl 2020 1315).

SRSZ 1.2.2021

.