# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin

574.310

# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)¹

(Vom 19. November 2008)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898,² auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäß § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.³

¹ GS 22-41.
² SRSZ 100.000.
³ Am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt (Abl 2009 98).

SRSZ 1.1.2015