# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

611.110


(Vom 22. April 1971)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, $^{2}$ nach Einsichtnahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoordination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde. $^{3}$
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.

$^{1}$ GS 16-45.
$^{2}$ GS 3-161.
$^{3}$ GS 16-46.

SRSZ 1.1.2015