# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung

631.120


(Vom 25. April 2012)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf die §§ 42 und 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.²

¹ Abl 2012 1126.
² In Kraft getreten am 1. Januar 2013 (Abl 2012 2963).

SRSZ 1.1.2015