# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

631.230


(Vom 28. Juni 2001)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.²
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.

¹ Abl 2001 1068.
² SRSZ 631.230.1.
³ 1. September 2001 (Abl 2001 1436).

SRSZ 1.1.2015