# Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

711.510


(Vom 27. November 2003)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung,

beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur bei.
2. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten³ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

¹ Abl 2003 1924.
² SRSZ 100.000.
³ Am 5. April 2004 in Kraft getreten (Abl 2005 186).

SRSZ 1.1.2015