# Gemeindeverordnung (VGG)

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(vom 29. Juni 2016)¹,²

Der Regierungsrat beschliesst:

## 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen und Organisation

## 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--1}

¹ Die Gemeinden können beschliessen, ihre Erlasse, allgemein verbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse amtlich im Internet zu veröffentlichen. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen ist die elektronische Fassung massgebend.

² Die Gemeinden gewährleisten die Unveränderbarkeit der elektronisch vorgenommenen Veröffentlichungen.

³ Sie beschliessen, wann, wie häufig und auf welcher Internetseite die Veröffentlichungen vorgenommen werden.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--2}

¹ Die systematisch aufgebaute Rechtssammlung der Gemeinden umfasst die Gemeindeordnung, die Gemeinde- und die Behörden-erlasse sowie die rechtsetzenden Verträge, insbesondere Zweckverbandsstatuten.

² Sie wird nach Sachgebieten geordnet.

³ Sie wird im Internet veröffentlicht und aktuell gehalten.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--3}

Der Gemeindevorstand veröffentlicht die Jahresrechnung und das Budget.

² Sie wird im Internet veröffentlicht die Jahresrechnung und Budget

## 2. Abschnitt: Organisation und Zusammenarbeit¹⁷

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--4}

¹ Die Versammlungsleitung gibt vor der geheimen Abstimmung zu einem Geschäft die Abstimmungsfrage bekannt.

² Die Stimmberechtigten erhalten einen vorgedruckten Stimmzettel und Schreibzeug. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl ausgegebener Stimmzettel fest.

³ Die Stimmenzählenden sammeln die ausgefüllten Stimmzettel in einer Urne. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl eingegangener Stimmzettel fest, sorgt für die Auszählung der Stimmen und gibt das Ergebnis bekannt.

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4 Bei Stimmengleichheit ist das Geschäft abgelehnt.

5 Für die Sicherung des Ergebnisses gilt § 48 Abs. 4 der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004⁶ sinngemäss.

Urnenabstimmungen von Zweckverbänden

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--4}

a.¹⁶ ¹ Auf Antrag des Zweckverbands stimmen die Stimmberechtigten der am Zweckverband beteiligten Gemeinden an der Urne ab über

a. die Änderung der Rechtsgrundlage des Zweckverbands,
b. die Umwandlung des Zweckverbands in eine andere Rechtsform,
c. die Auflösung des Zweckverbands.

² In den Gemeinden des Zweckverbands geben die Gemeindevorstände und in Parlamentsgemeinden zusätzlich die Gemeindeparlamente ihre Abstimmungsempfehlung ab.

## 2. Teil: Finanzhaushalt

## 1. Abschnitt: Grundsätze

Unterhalts pflicht

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--5}

Sachwerte sind laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach- oder Bauschäden auftreten.

Gliederung nach Sachgruppen und Funktionen

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--6}

¹ Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung werden nach Sachgruppen gegliedert (Kontenrahmen).

² Die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung werden zusätzlich nach Funktionen gegliedert.

³ Die Funktionen gemäss Anhang 1 Ziff. 1 werden mindestens vierstellig geführt, die Sachkonten gemäss Anhang 1 Ziff. 2 mindestens sechsstellig.

Eigenwirtschaftsbetriebe

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--7}

¹ Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben umfasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere Verzinsungen und Abschreibungen.

² Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige neue Ausgabe bewilligen, wenn

a. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,
b. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären und
c. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.

³ Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenommen werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.

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## § 8 {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--8}

¹ Die Gemeinden können für Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die durch Dritte genutzt werden, Liegenschaftenfonds bilden. Diese sind zweckgebundenes Eigenkapital.

² Liegenschaftenfonds erfordern eine Regelung in einem Gemeindeerlass.
³ Die Äufnung erfolgt ausschliesslich aus Einnahmen aus den Wohn- und Gewerbeliegenschaften.
⁴ Die Fondsmittel werden für werterhaltende Erneuerungen und den Unterhalt verwendet.
⁵ Fondsentnahmen werden im gleichen Beschluss bewilligt, mit dem die Ausgabenbewilligung für Erneuerungen oder Unterhalt erfolgt.

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--9}

¹ Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung dargestellt.

² Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.

## 2. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts

## A. Haushaltsgleichgewicht

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--10}

¹ Für die Berechnung des zulässigen Aufwandüberschusses gemäß § 92 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG)³ werden die Abschreibungen aus Eigenwirtschaftsbetrieben nicht berücksichtigt.

² Der massgebende Steuerertrag bemisst sich gemäss Anhang 2 Ziff. 2.1.

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--11}

Die erste Tilgungsquote wird im nächstfolgenden Budget eingestellt.

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--12}

Zur Beurteilung der Entwicklung von Eigenkapital, Zinsbelastung und Investitionen werden die im Anhang 2 Ziff. 2.2–2.4 festgelegten Kennzahlen in Budget und Jahresrechnung offengelegt.

## B. Budget

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--13}

Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vorjahres und mit der letzten Jahresrechnung.

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## 3. Abschnitt: Ausgaben

Prüfung gebundener Ausgaben

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--14}

Verweigert das Budgetorgan die Aufnahme gebundener Ausgaben ins Budget, kann der Gemeindevorstand diesen Beschluss beim Bezirksrat aufsichtsrechtlich überprüfen lassen.

Inhalt des Verpflichtungskredits

## § 15 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--15}

¹ Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante Vorhaben anfallenden Aufwendungen, insbesondere

a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,
b. Landerwerb,
c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,
d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,
e. wesentliche Eigenleistungen der Gemeinde,
f. Steuern und Abgaben.

² Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten und -erträge aus.

³ Die Gemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleistungen als wesentlich gelten.

Kreditrückstellung bei Investitionen

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--16}

¹ Sind bei Investitionen lediglich noch kleinere Abschlussarbeiten ausstehend, kann für diese eine Rückstellung in die Jahresrechnung aufgenommen werden.

² Die Rückstellung wird innerhalb von fünf Jahren aufgelöst.

## 4. Abschnitt: Rechnungslegung und Berichterstattung

### A. Jahresrechnung

Entnahmen aus der Reserve

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--17}

¹ Entnahmen aus der Reserve werden vom Budgetorgan beschlossen.

² Sie werden in der Erfolgsrechnung, im ausserordentlichen Ergebnis, ausgewiesen.

Geldflussrechnung

## § 18 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--18}

Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens drei Monate.

Anhang der Jahresrechnung

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--19}

¹ Zur Beurteilung der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage enthält der Anhang der Jahresrechnung mindestens

a. den Anlagenspiegel der Sachanlagen des Finanzvermögens und der Anlagen des Verwaltungsvermögens und der jeweiligen Eigenwirtschaftsbetriebe,

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b. den Beteiligungs- und den Gewährleistungsspiegel,
c. den Rückstellungsspiegel,
d. den Eigenkapitalnachweis,
e. die Sonderrechnungen,
f. das Verzeichnis der von den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament beschlossenen Verpflichtungskredite.

² Bei Zweckverbänden und interkommunalen Anstalten werden zudem die Beteiligungsverhältnisse der Trägergemeinden am Eigenkapital im Anhang aufgeführt.

# B. Bilanzierung und Vermögensübertragung

## § 20 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--20}

¹ Ausgaben für Investitionen ins Verwaltungsvermögen, Aktivierung welche die Aktivierungsgrenze gemäss § 21 übersteigen, werden in der Investitionsrechnung erfasst. Massgebend sind die Gesamtkosten des Projekts oder Beschaffungsgeschäfts.

² Unter der Aktivierungsgrenze liegende Ausgaben werden unter Vorbehalt von Abs. 3 der Erfolgsrechnung belastet.

³ Ungeachtet der Aktivierungsgrenze werden in der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens Ausgaben erfasst für:
a. Grundstücke, mit Ausnahme von Strassen-, Wasserbau- und Waldgrundstücken,
b. Investitionsbeiträge,
c. Darlehen und Beteiligungen.

## § 21 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--21}

¹ Die Aktivierungsgrenze für Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens wird vom Gemeindevorstand festgelegt. Sie beträgt höchstens Fr. 50 000.

² Vorbehalten bleibt § 30 Abs. 3.

## § 22 — ¹ Für Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, wenn Rückstellungen {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--22}

a. die Verpflichtung ihren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag hat,
b. der Mittelabfluss wahrscheinlich ist,
c. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und
d. der Gesamtbetrag die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.

² Die Wesentlichkeitsgrenze entspricht der Aktivierungsgrenze gemäss § 21.

³ Die Bildung, Verwendung und Auflösung von Rückstellungen werden über die Aufwand- und Ausgabenkonten verbucht.

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4 Die Vorgänge gemäss Abs. 3 werden im Rückstellungsspiegel erläutert.

Bewertung des Finanzvermögens

a. im Allgemeinen

## § 23 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--23}

¹ Die Positionen des Finanzvermögens werden zu den Werten gemäss Anhang 2 Ziff. 1 bilanziert.

² Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt die Bilanzierung in der Sachgruppe Anlagen im Bau. Die Übertragung auf das entsprechende Sachkonto in der Bilanz erfolgt bei Nutzungsbeginn.

³ Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

b. Grundeigentum

## § 24 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--24}

¹ Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude werden in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet.

² Eine Neubewertung erfolgt unmittelbar nach Wertänderungen insbesondere wegen

a. Investitionen in das Grundeigentum,

b. Einräumung und Aufhebung von Dienstbarkeiten,

c. Änderungen der Bau- und Zonenordnung,

d. Umwandlung von Verwaltungs- in Finanzvermögen,

e. Feststellung von Altlasten.

Bewertung des Verwaltungsvermögens

## § 25 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--25}

¹ Das Verwaltungsvermögen wird zum Anschaffungswert abzüglich erhaltener Beiträge bilanziert (Aktivierung der Nettoinvestitionen).

² Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt die Bilanzierung gemäss § 23 Abs. 2.

Abschreibungen des Verwaltungsvermögens

a. im Allgemeinen

## § 26 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--26}

¹ Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung entwertet wird, wird planmässig nach Anlagekategorie gemäss Anhang 2 Ziff. 4 über die festgelegte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

² Die Abschreibungen beginnen mit der Nutzung. Im ersten Jahr der Nutzung kann eine Jahresabschreibung vorgenommen werden.

b. Grundstücke, Darlehen, Beteiligungen und Einlagen

## § 27 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--27}

¹ Grundstücke, Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens werden unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 nicht abgeschrieben. Bei Bedarf findet eine Wertberichtigung statt.

² Abgeschrieben werden Strassen-, Wasserbau- und Waldgrundstücke.

³ Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt und Einlagen in privatrechtliche Stiftungen oder Vereine zur Bildung von Eigenkapital werden als Investitionsbeiträge aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben.

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## § 28 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--28}

¹ Das Verwaltungsvermögen wird jährlich auf dauernde Wertminderungen geprüft.

² Ist bei einer Position eine dauerhafte Wertminderung eingetreten, wird deren bilanzierter Wert ausserplanmässig abgeschrieben oder berichtigt.

## § 29 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--29}

Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet.

## § 30 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--30}

¹ Der Gemeindevorstand legt fest, ob anstelle des Mindeststandards der erweiterte Standard gemäss Anhang 2 Ziff. 4.1 angewendet wird. Die Wahl kann in allgemeiner Weise oder in Bezug auf einzelne Projekte und Beschaffungsgeschäfte erfolgen.

² In begründeten Fällen kann er eine kürzere Nutzungsdauer festlegen.
³ Er kann für die im Anhang 2 Ziff. 4.2 aufgeführten Aufgabenbereiche beschliessen, dass sich die Aktivierungsgrenze und die Anlagekategorien nach bereichsspezifischen Regelungen richten. Die Anwendung dieser Regelungen ist im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen.

## § 31 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--31}

¹ Liegenschaften, die ausschliesslich oder zur Hauptsache der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, werden dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.

² Liegenschaften, die im untergeordneten Umfang der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, können anteilmässig dem Finanz- und dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden. Andernfalls werden sie vollumfänglich dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.

C. Rechnungsführung

## § 32 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--32}

Unabhängig vom Informationsträger sind bei der Führung der Bücher und der Erfassung der Buchungsbelege die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung und Aufbewahrung einzuhalten.

## § 33 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--33}

¹ Zur Aufbewahrung und Archivierung von Büchern, Buchungsbelegen und Geschäftskorrespondenz sind unveränderbare Informationsträger zulässig, namentlich Papier, Bildträger und Datenträger.

Wert-berichtigung
Bewertung des Fremdkapitals
Anlagekategorien und Nutzungsdauer
Zuordnung von Liegenschaften
Grundsätze der Buchführung
Informationsträger
a. Zulässigkeit

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2 Veränderbare Informationsträger sind zulässig, wenn

a. technische Verfahren eingesetzt werden, welche die Unverfälschbarkeit und Echtheit der gespeicherten Informationen gewährleisten,
b. der Zeitpunkt der Speicherung der Informationen unverfälschbar nachweisbar ist.

b. Überprüfung und Datenübertragung

## § 34 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--34}

¹ Die Informationsträger werden regelmässig auf ihre Unverfälschbarkeit und Lesbarkeit geprüft.

² Die Daten können in andere Formate oder auf andere Informationsträger übertragen werden, wenn sichergestellt wird, dass
a. die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Informationen gewährleistet bleiben sowie
b. die Verfügbarkeit und die Lesbarkeit den gesetzlichen Anforderungen weiterhin genügen.

³ Die Übertragung von Daten von einem Informationsträger auf einen anderen wird protokolliert. Das Protokoll wird zusammen mit den Informationen aufbewahrt.

Anlagenbuchhaltung

## § 35 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--35}

¹ Die Anlagenbuchhaltung umfasst die Sachanlagen, die über mehrere Jahre genutzt werden. Sie zeigt für jede Anlage insbesondere

a. den Anschaffungswert,
b. die erhaltenen Beiträge,
c. die jährlichen und kumulierten planmässigen Abschreibungen,
d. die Wertberichtigungen und ausserplanmässigen Abschreibungen,
e. den Restbuchwert,
f. die Zu- und Abgänge,
g. die Umgliederungen,
h. die Anlagekategorie und die Nutzungsdauer.

² Die Anlagen werden gemäss den Sachgruppen in der Bilanz gegliedert.

Interne Zinsen

## § 36 — ¹ Verzinst werden {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--36}

a. die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen,
b. die Guthaben und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spezial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe,
c. die Liegenschaften des Finanzvermögens,
d. das Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe.

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2 Der Gemeindevorstand legt eine marktübliche interne Verzinsung fest.
3 Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und in der Jahresrechnung offengelegt.

## D. Finanzinformationen

## § 37 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--37}

¹ Im Finanz- und Aufgabenplan, im Budget und in der Jahresrechnung werden folgende Finanzkennzahlen veröffentlicht:

a. Selbstfinanzierungsgrad,
b. Zinsbelastungsanteil,
c. Nettoverschuldungsquotient,
d. Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner.

² Die Berechnung der Kennzahlen richtet sich nach Anhang 2 Ziff. 3.

## § 38 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--38}

¹ Die Gemeinden stellen der Direktion der Justiz und des Innern bis 31. Januar das Budget für das laufende Jahr sowie die folgenden Eckwerte des Finanz- und Aufgabenplans zu:

a. Ertrags- oder Aufwandüberschuss,
b. langfristige Finanzverbindlichkeiten,
c. zweckfreies Eigenkapital,
d. Steuerertrag,
e. Steuerfuss,
f. Einwohnerzahl.

² Sie stellen der Direktion bis 30. Juni die Jahresrechnung des Vorjahres zu.
³ Sie übermitteln die Daten elektronisch über die für den Austausch der Gemeindefinanzstatistik verwendete Schnittstelle.

## 5. Abschnitt: Rechnungs- und Buchprüfung

## § 39 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--39}

²¹ ¹ Die finanztechnische Prüfung richtet sich nach den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) von EXPERTsuisse*.

² Sie erfolgt nach den massgeblichen beruflichen Standards für Abschlussprüfungen von Gemeinderechnungen.

Anwendbare Normen

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Massnahmen aufgrund des Prüfungsberichts

## § 40 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--40}

¹ Der Gemeindevorstand beschliesst aufgrund des Berichts der Prüfstelle, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Beseitigung beanstandeter Punkte getroffen werden.

² Er teilt den Beschluss der Prüfstelle, der Rechnungsprüfungskommission und dem Bezirksrat mit.

# 3. Teil: Änderungen im Bestand und Gebiet der Gemeinden

Beitrag an die Projektkosten

a. Voraussetzungen und Höhe

## § 41 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--41}

¹ Der Kanton leistet einen Beitrag an Projektkosten, die bei der Vorbereitung eines Zusammenschlusses von politischen Gemeinden, von Schulgemeinden oder einer Übernahme von Schulaufgaben durch eine politische Gemeinde anfallen.

² Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung sind übereinstimmende Beschlüsse der Gemeindevorstände der beteiligten Gemeinden über Inhalt und Verlauf des Projekts.

³ Der Beitrag an die Projektkosten beträgt:

a. Fr. 100 000 für den Zusammenschluss von zwei politischen Gemeinden; für jede weitere beteiligte Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 20 000,

b. Fr. 35 000 für den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden sowie für die Übernahme von Schulaufgaben einer Schulgemeinde durch eine politische Gemeinde; für jede weitere beteiligte Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 10 000.

b. Anpassung der Beiträge

## § 42 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--42}

¹ Wenn der Zusammenschluss der Gemeinden oder die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde nicht zustande kommt, wird der Beitrag anteilsmässig ausgerichtet.

² Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 25%, wenn die Stimmberechtigten

a. in einer Grundsatzabstimmung den Zusammenschluss von Gemeinden bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ablehnen,

b. eine Initiative ablehnen, die einen Zusammenschluss von Gemeinden bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde verlangt.

³ Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 75%, wenn die Stimmberechtigten

a. den Vertrag über den Zusammenschluss ablehnen,

b. die Revision der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ablehnen.

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## § 43 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--43}

¹ An den Zusammenschluss von zwei politischen Gemeinden leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 350 000. Für jede weitere beteiligte politische Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 350 000.

² An den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 100 000. Für jede weitere beteiligte Schulgemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 100 000.
³ An die Übernahme von Schulaufgaben leistet der Kanton der politischen Gemeinde einen Beitrag von Fr. 100 000 für jede aufgelöste Schulgemeinde.

## § 44 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--44}

¹ Der Kanton leistet einer zusammengeschlossenen Gemeinde einen Entschuldungsbeitrag für jede am Zusammenschluss beteiligte Gemeinde,

a. die weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt und
b. die eine Nettoschuld von mehr als Fr. 1500 pro Einwohnerin und Einwohner aufweist.
² Für Gemeinden mit höchstens 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht der Beitrag dem Ergebnis der Multiplikation folgender Faktoren:
a. Betrag, um den die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner der Gemeinde Fr. 1500 übersteigt,
b. Einwohnerzahl der Gemeinde.
³ Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3000 und 5000 berechnet sich der Beitrag nach Anhang 2 Ziff. 5.

## § 45 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--45}

¹ Die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner wird nach dem Durchschnitt des zehnten bis dritten Jahres berechnet, die dem Jahr des Zusammenschlusses vorangehen.

² Massgebend für die Einwohnerzahlen ist der Einwohnerbestand am Ende des dritten Jahres, das dem Jahr des Zusammenschlusses vorangeht.

## § 46 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--46}

¹ Der Beitrag wird aus der Differenz zwischen den Finanzausgleichsbeiträgen gemäss § 159 Abs. 1 GG berechnet,

a. die den einzelnen beteiligten Gemeinden in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durchschnittlich einzeln ausbezahlt wurden und
b. die den beteiligten Gemeinden unter der Annahme ihres Zusammenschlusses auf der Grundlage eines rechnerischen Steuerfusses gemäss Abs. 2 in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durchschnittlich zugestanden hätten.

Zusammenschlussbeitrag
Entschuldungsbeitrag
Berechnungsgrundlagen
Beitrag zum Ausgleich von Einbussen beim Finanzausgleich

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2 Als rechnerischer Steuerfuss gilt der mit der berichtigten absoluten Steuerkraft nach § 7 der Finanzausgleichsverordnung vom 17. August 2011 (FAV)⁵ gewogene Gesamtsteuerfuss der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden. Massgebend für die berichtigte Steuerkraft und die Gesamtsteuerfüsse sind die Werte des zweiten Kalenderjahres, das dem jeweiligen Ausgleichsjahr gemäß § 8 lit. a des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 2010⁴ vorangeht.⁸

³ Der Beitrag gemäß Abs. 1 wird im ersten Jahr in voller Höhe geleistet und in den folgenden Jahren um jährlich 25% vermindert.

# 4. Teil: Schlussbestimmungen

Vollzug der Haushaltsvorschriften
a. Grundsatz

## § 47 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--47}

¹ Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015³ und dieser Verordnung werden erstmals für das Budget 2019 angewendet. Dieses zeigt mindestens einen Vergleich mit dem Budget 2018.

² Die Jahresrechnung 2019 zeigt mindestens einen Vergleich mit dem Budget 2019.

³ Die Informationspflichten gemäß § 94 GG können sich für das Budget und die Jahresrechnung 2019 auf Werte jenes Jahres beschränken. In den Folgejahren werden jeweils die Informationen für ein weiteres Jahr abgebildet.

b. Jahresrechnung 2018

## § 48 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--48}

¹ Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 6. Juni 1926 sowie der folgenden Verordnungen werden letztmals für die Jahresrechnung 2018 angewendet:

a. Verordnung über den Gemeindehaushalt vom 26. September 1984,
b. Verordnung über die Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vom 30. Juli 1999,
c. Verordnung über das Globalbudget in den Gemeinden vom 22. Januar 1997.

² Im Übrigen richten sich die Zuständigkeiten und das Verfahren nach den Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015³ und dieser Verordnung.

Eingangsbilanz

## § 49 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-131_11--49}

¹ Das Budgetorgan hält in einem Beschluss fest, ob das Verwaltungsvermögen für die Eingangsbilanz neu bewertet wird oder nicht.

² Die Gemeinden prüfen die Zuordnung der Vermögenswerte zum Verwaltungs- oder Finanzvermögen.

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3 Vermögenswerte, die aufgrund eines Beschlusses einer öffentlichen Aufgabe dienen und irrtümlich im Finanzvermögen bilanziert sind, werden bei der Erstellung der Eingangsbilanz ins Verwaltungsvermögen übergeführt.

4 Die betreffenden Vermögenswerte werden im Bilanzanpassungsbericht unter Angabe ihres Buchwertes offengelegt.

1 OS 72, 238; Begründung siehe ABI 2016-07-15. Vom Kantonsrat genehmigt am 7. November 2016.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2018.
3 LS 131.1.
4 LS 132.1.
5 LS 132.11.
6 LS 161.1.
7 Eingefügt durch RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft seit 1. Januar 2018.
8 Fassung gemäss RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft seit 1. Januar 2018.
9 Eingefügt durch RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In Kraft seit 1. Januar 2019.
10 Fassung gemäss RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In Kraft seit 1. Januar 2019.
11 Fassung gemäss RRB vom 22. Mai 2019 (OS 74, 555; ABI 2019-05-31). In Kraft seit 1. Januar 2020.
12 Eingefügt durch RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; ABI 2020-09-04). In Kraft seit 1. Januar 2021.
13 Fassung gemäss RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; ABI 2020-09-04). In Kraft seit 1. Januar 2021.
14 Eingefügt durch RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABI 2021-07-23). In Kraft seit 1. Januar 2022.
15 Fassung gemäss RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABI 2021-07-23). In Kraft seit 1. Januar 2022.
16 Eingefügt durch RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; ABI 2022-12-23). In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).
17 Fassung gemäss RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; ABI 2022-12-23). In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).
18 Eingefügt durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In Kraft seit 1. Mai 2024 (ABI 2024-03-08).
19 Fassung gemäss RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In Kraft seit 1. Mai 2024 (ABI 2024-03-08).
20 Aufgehoben durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In Kraft seit 1. Mai 2024 (ABI 2024-03-08).
21 Fassung gemäss RRB vom 21. August 2024 (OS 80, 157; ABI 2024-09-06). In Kraft seit 1. August 2025 (ABI 2025-05-30).

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

# Anhang 1

## 1. Funktionale Gliederung

Funktion Bezeichnung

## 0 Allgemeine Verwaltung

01 Legislative und Exekutive
011 Legislative
012 Exekutive
02 Allgemeine Dienste
021 Finanz- und Steuerverwaltung
022 Allgemeine Dienste, übrige
029 Verwaltungsliegenschaften, übrige

## 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit

11 Öffentliche Sicherheit
111 Polizei
112 Verkehrssicherheit
12 Rechtsprechung
120 Rechtsprechung
14 Allgemeines Rechtswesen
140 Allgemeines Rechtswesen
1408 Regionales Zivilstandsamt
1409 Regionales Gemeindeammann- und Betreibungsamt
15 Feuerwehr
150 Feuerwehr
1509 Regionale Feuerwehrorganisation
16 Verteidigung
161 Militärische Verteidigung
162 Zivile Verteidigung
1620 Zivilschutz
1621 Ziviler Gemeindeführungsstab
1629 Regionale Zivilschutzorganisation

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

## 2 Bildung

21 Obligatorische Schule
211²¹ Primarstufe 1–2 (Kindergarten)
212²¹ Primarstufe 3–8
213²¹ Sekundarstufe I
214 Musikschulen
217 Schulliegenschaften
218 Tagesbetreuung
219 Obligatorische Schule, Übriges
2190⁷ Schulleitung
2191⁷ Schulverwaltung
2192–2199⁸ Volksschule, Sonstiges
22 Sonderschulen
220 Sonderschulen
23 Berufliche Grundbildung
230 Berufliche Grundbildung
25 Allgemeinbildende Schulen
251 Gymnasiale Maturitätsschulen
252 Fachmittelschulen und andere allgemeinbildende Schulen
26⁹ Höhere Berufsbildung
260⁹ Höhere Berufsbildung
29 Übriges Bildungswesen
299 Bildung, Übriges

## 3 Kultur, Sport und Freizeit

31 Kulturerbe
311 Museen und bildende Kunst
312 Denkmalpflege und Heimatschutz
32 Kultur, übrige
321¹⁰ Bibliotheken und Literatur
322⁸ Musik und Theater
329 Kultur, Übriges
33 Medien
331 Film und Kino
332 Massenmedien

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

34 Sport und Freizeit
341 Sport
342 Freizeit
35 Kirchen und religiöse Angelegenheiten
350 Kirchen und religiöse Angelegenheiten

## 4 Gesundheit

41 Spitäler, Kranken- und Pflegeheime
411 Spitäler
412 Kranken-, Alters- und Pflegeheime
4125 Pflegefinanzierung Kranken-, Alters- und Pflegeheime
413 Psychiatrische Kliniken
42 Ambulante Krankenpflege
421 Ambulante Krankenpflege
4215 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex)
422 Rettungsdienste
43 Gesundheitsprävention
431 Alkohol- und Drogenprävention
432 Krankheitsbekämpfung, übrige
433 Schulgesundheitsdienst
434 Lebensmittelkontrolle
49 Gesundheitswesen, Übriges
490 Gesundheitswesen, Übriges

## 5 Soziale Sicherheit

51 Krankheit und Unfall
511 Krankenversicherung
512 Prämienverbilligungen
513 Unfallversicherungen
52 Invalidität
522 Ergänzungsleistungen IV
523 Invalidenheime
524 Leistungen an Invalide
53 Alter und Hinterlassene
531 Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
532 Ergänzungsleistungen AHV
533 Leistungen an Pensionierte

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

534 Wohnen im Alter (ohne Pflege)
535 Leistungen an das Alter
54 Familie und Jugend
543 Alimentenbevorschussung und -inkasso
544 Jugendschutz
545 Leistungen an Familien
5451¹³ Kindertagesstätten und Kinderhorte
55 Arbeitslosigkeit
552 Leistungen an Arbeitslose
5525¹⁴ Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
559 Arbeitslosigkeit, Übriges
56 Sozialer Wohnungsbau
560 Sozialer Wohnungsbau
57 Sozialhilfe und Asylwesen
571 Beihilfen/Zuschüsse
572 Wirtschaftliche Hilfe
5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe
5721 Freiwillige wirtschaftliche Hilfe
573 Asylwesen
579 Fürsorge, Übriges
59 Soziale Wohlfahrt, Übriges
592 Hilfsaktionen im Inland
593 Hilfsaktionen im Ausland

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
61 Strassenverkehr
611 Nationalstrassen
612 Hauptstrassen nach Bundesrecht
613 Kantonsstrassen, übrige
615 Gemeindestrassen
618 Privatstrassen
619 Strassen, Übriges
62 Öffentlicher Verkehr
621 Öffentliche Verkehrsinfrastruktur
622 Regional- und Agglomerationsverkehr
629 Öffentlicher Verkehr, Übriges

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

63 Verkehr, Übriges
631 Schiffahrt
632 Luft- und Raumfahrt
633 Sonstige Transportsysteme
634 Verkehrsplanung allgemein
64 Nachrichtenübermittlung
640 Nachrichtenübermittlung
6401¹³ Netzwerke (Gemeindebetrieb)

# 7 Umweltschutz und Raumordnung

71 Wasserversorgung
710 Wasserversorgung
7100 Wasserversorgung (allgemein)
7101 Wasserwerk (Gemeindebetrieb)
72 Abwasserbeseitigung
720 Abwasserbeseitigung
7200 Abwasserbeseitigung (allgemein)
7201 Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb)
7202 Kläranlagen (Gemeindebetrieb)
73 Abfallwirtschaft
730 Abfallwirtschaft
7300 Abfallwirtschaft (allgemein)
7301 Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb)
7302 Kehrichtverbrennungsanlagen (Betrieb)
74 Verbauungen
741 Gewässerverbauungen
742 Schutzverbauungen, übrige
75 Arten- und Landschaftsschutz
750 Arten- und Landschaftsschutz
76 Bekämpfung von Umweltverschmutzung
761 Luftreinhaltung und Klimaschutz
769 Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung
77 Übriger Umweltschutz
771 Friedhof und Bestattung
7719 Regionale Friedhoforganisation

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

779 Umweltschutz, Übriges
79 Raumordnung
790 Raumordnung
7909 Regionale Planungsgruppen

## 8 Volkswirtschaft

81 Landwirtschaft
812 Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
813 Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Vieh
814 Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Pflanzen
818 Alpwirtschaft
82 Forstwirtschaft
820 Forstwirtschaft
83 Jagd und Fischerei
830 Jagd und Fischerei
84 Tourismus
840 Tourismus
85 Industrie, Gewerbe, Handel
850 Industrie, Gewerbe, Handel
86 Banken und Versicherungen
860 Banken und Versicherungen
87 Brennstoffe und Energie
871 Elektrizität
8710 Elektrizität (allgemein)
8711 Elektrizitätswerk – Elektrizitätsnetz (Gemeindebetrieb)
8712 Elektrizitätswerk – Stromhandel und Übriges (ohne Elektrizitätsnetz) (Gemeindebetrieb)
872 Erdöl und Gas
8720 Erdöl und Gas (allgemein)
8721 Gasversorgung (Gemeindebetrieb)
873 Nichtelektrische Energie
8730 Nichtelektrische Energie (allgemein)
8731 Fernwärmebetrieb nichtelektrische Energie (Gemeindebetrieb)

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

879 Energie, Übriges
8790 Energie, Übriges (allgemein)
8791 Fernwärmebetrieb Energie, Übriges (Gemeindebetrieb)
89 Sonstige gewerbliche Betriebe
890 Sonstige gewerbliche Betriebe

9 Finanzen und Steuern
91 Steuern
910 Steuern
9100 Allgemeine Gemeindesteuern
9101 Sondersteuern
93 Finanz- und Lastenausgleich
930 Finanz- und Lastenausgleich
95 Ertragsanteile, übrige
950 Ertragsanteile, übrige, ohne Zweckbindung
96 Vermögens- und Schuldenverwaltung
961 Zinsen
962 Emissionskosten
963 Liegenschaften des Finanzvermögens
9639 Gewinne und Verluste sowie Wertberichtigungen auf Liegenschaften des Finanzvermögens
969 Finanzvermögen, Übriges
97 Rückverteilungen
971 Rückverteilungen aus CO₂-Abgabe
99 Nicht aufgeteilte Posten
990 Nicht aufgeteilte Posten
9900 Finanzpolitische Reserve, Einlagen und Entnahmen
995 Neutrale Aufwendungen und Erträge
9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge
9951 Zweckgebundene Zuwendungen
999 Abschluss
9990 Abtragung Bilanzfehlbetrag
9998 Abschluss Zweckverband
9999 Abschluss

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

## 2. Kontenrahmen

Sachgruppe Bezeichnung

### Bilanz

1. Aktiven
10. Finanzvermögen (FV)
100. Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
1000. Kasse
1001. Post
1002. Bank
1003. Kurzfristige Geldmarktanlagen
1004. Debit- und Kreditkarten
1009. Übrige flüssige Mittel
101. Forderungen
1010. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
1011. Kontokorrent mit Dritten
1012. Steuerforderungen
1013. Anzahlungen an Dritte
1014. Transferforderungen
1014.2. Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich
1015. Interne Kontokorrent (Abrechnungskonten)
1016. Vorschüsse für vorläufige Verwaltungsausgaben
1019. Übrige Forderungen
102. Kurzfristige Finanzanlagen
1020. Kurzfristige Darlehen
1022. Verzinsliche Anlagen
1023. Festgelder
1026. Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
1029. Übrige kurzfristige Finanzanlagen
104. Aktive Rechnungsabgrenzungen (RA)
1040. Aktive RA Personalaufwand
1041. Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand
1043. Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung
1043.2. Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich
1044. Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag
1045. Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1046 Aktive RA Investitionsrechnung
106 Vorräte und angefangene Arbeiten
1060 Handelswaren
1061 Roh- und Hilfsmaterial
1062 Halb- und Fertigfabrikate
1063 Angefangene Arbeiten
107¹¹ Langfristige Finanzanlagen
1070 Aktien und Anteilscheine
1071 Verzinsliche Anlagen
1072 Langfristige Forderungen
1076⁹ Langfristige derivative Finanzinstrumente
1079 Übrige langfristige Finanzanlagen
108¹⁵ Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen
1080 Grundstücke FV
1084 Gebäude FV
1086 Mobilien FV
1087 Anlagen im Bau FV
1089¹⁵ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV
109 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital
1091.0¹³ Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital
1091.07⁷ Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen Strassenbaus
1091.08⁷ Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts
14 Verwaltungsvermögen (VV)
140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen
1400 Grundstücke VV
1400.0 Allgemeiner Haushalt
1400.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1401¹³ Strassen und Verkehrswege
1401.0 Allgemeiner Haushalt
1401.1–9⁹ Eigenwirtschaftsbetriebe
1402 Wasserbau
1402.0 Allgemeiner Haushalt
1402.1–9⁹ Eigenwirtschaftsbetriebe
1403 Übrige Tiefbauten
1403.0 Allgemeiner Haushalt


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

1403.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1404 Hochbauten
1404.0 Allgemeiner Haushalt
1404.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1405 Waldungen
1405.0 Allgemeiner Haushalt
1406 Mobilien VV
1406.0 Allgemeiner Haushalt
1406.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1407 Anlagen im Bau VV
1407.0 Allgemeiner Haushalt
1407.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1409 Übrige Sachanlagen
1409.0 Allgemeiner Haushalt
1409.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
142 Immaterielle Anlagen
1420 Software
1420.0 Allgemeiner Haushalt
1420.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1421 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
1421.0 Allgemeiner Haushalt
1421.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1427 Immaterielle Anlagen in Realisierung
1427.0 Allgemeiner Haushalt
1427.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1429 Übrige immaterielle Anlagen
1429.0 Allgemeiner Haushalt
1429.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
144 Darlehen
1440 Darlehen an den Bund
1440.0 Allgemeiner Haushalt
1440.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1441 Darlehen an Kantone und Konkordate
1441.0 Allgemeiner Haushalt
1441.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1442 Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände
1442.0 Allgemeiner Haushalt

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1442.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1443 Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen
1443.0 Allgemeiner Haushalt
1443.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1444 Darlehen an öffentliche Unternehmen²¹
1444.0 Allgemeiner Haushalt
1444.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1445 Darlehen an private Unternehmen²¹
1445.0 Allgemeiner Haushalt
1445.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1446 Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
1446.0 Allgemeiner Haushalt
1446.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1447 Darlehen an private Haushalte
1447.0 Allgemeiner Haushalt
1447.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1448 Darlehen an das Ausland
1448.0 Allgemeiner Haushalt
1448.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
145 Beteiligungen, Grundkapitalien
1450 Beteiligungen am Bund
1450.0 Allgemeiner Haushalt
1450.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1451 Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten
1451.0 Allgemeiner Haushalt
1451.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1452 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden
1452.0 Allgemeiner Haushalt
1452.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1453 Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen
1453.0 Allgemeiner Haushalt
1453.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1454 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen²¹
1454.0 Allgemeiner Haushalt
1454.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1455 Beteiligungen an privaten Unternehmen²¹
1455.0 Allgemeiner Haushalt


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

1455.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1456 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
1456.0 Allgemeiner Haushalt
1456.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1457 Beteiligungen an privaten Haushalten
1457.0 Allgemeiner Haushalt
1457.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1458 Beteiligungen im Ausland
1458.0 Allgemeiner Haushalt
1458.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
146 Investitionsbeiträge
1460 Investitionsbeiträge an den Bund
1460.0 Allgemeiner Haushalt
1460.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1461 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
1461.0 Allgemeiner Haushalt
1461.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1462 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
1462.0 Allgemeiner Haushalt
1462.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1463 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
1463.0 Allgemeiner Haushalt
1463.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1464 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen²¹
1464.0 Allgemeiner Haushalt
1464.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1465 Investitionsbeiträge an private Unternehmen²¹
1465.0 Allgemeiner Haushalt
1465.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1466 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
1466.0 Allgemeiner Haushalt
1466.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1467 Investitionsbeiträge an private Haushalte
1467.0 Allgemeiner Haushalt
1467.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1468 Investitionsbeiträge an das Ausland
1468.0 Allgemeiner Haushalt
1468.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1469 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau
1469.0 Allgemeiner Haushalt
1469.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

2 Passiven
20¹³ Fremdkapital
200 Laufende Verbindlichkeiten
2000 Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Dritten
2001 Kontokorrente mit Dritten
2002 Steuern
2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten
2004 Transferverbindlichkeiten
2004.2 Transferverbindlichkeiten Finanz- und Lastenausgleich
2005 Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten)
2006 Depotgelder und Kautionen
2009⁸ Übrige laufende Verbindlichkeiten
201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären
2011⁸ Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen und Zweckverbänden
2012 Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten
2013 Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten
2014 Kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten
2015 Kurzfristiger Anteil langfristiger Leasingverbindlichkeiten
2016¹⁰ Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
2019 Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten
204 Passive Rechnungsabgrenzungen (RA)
2040 Passive RA Personalaufwand
2041 Passive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand
2043 Passive RA Transfers der Erfolgsrechnung
2044 Passive RA Finanzaufwand/Finanzertrag
2045 Passive RA übriger betrieblicher Ertrag


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

2046 Passive RA Investitionsrechnung
205 Kurzfristige Rückstellungen
2050 Kurzfristige Rückstellungen aus Mehrleistungen des Personals
2051 Kurzfristige Rückstellungen für andere Ansprüche des Personals
2052 Kurzfristige Rückstellungen für Prozesse
2053 Kurzfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden
2054 Kurzfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen
2055 Kurzfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher Tätigkeit
2056 Kurzfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen
2057 Kurzfristige Rückstellungen für Finanzaufwand
2058 Kurzfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung
2058.0 Kurzfristige Rückstellungen für Sachanlagen der Investitionsrechnung
2058.1 Kurzfristige Rückstellungen für Investitionen auf Rechnung Dritter
2058.2 Kurzfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen
2058.6 Kurzfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge
2059 Übrige kurzfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung
2059.2 Kurzfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich
206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
2060 Hypotheken
2062 Kassascheine
2063 Anleihen
2064 Darlehen, Schuldscheine
2066 Langfristige derivative Finanzinstrumente
2067 Leasingverträge
2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
208 Langfristige Rückstellungen
2081 Langfristige Rückstellungen für Ansprüche des Personals
2082 Langfristige Rückstellungen für Prozesse
2083 Langfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden
2084 Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

2085 Langfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher Tätigkeit
2086 Langfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen
2087 Langfristige Rückstellungen für Finanzaufwand
2088 Langfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung
2088.0 Langfristige Rückstellungen für Sachanlagen der Investitionsrechnung
2088.1 Langfristige Rückstellungen für Investitionen auf Rechnung Dritter
2088.2 Langfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen
2088.6 Langfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge
2089 Übrige langfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung
2089.2 Langfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich
209 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital
2091.0¹³ Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital
2091.00⁷ Fonds Ersatzabgaben für Schutzraumbauten
2091.07⁷ Fonds des überkommunalen Strassenbaus
2091.08⁷ Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts
2092¹³ Verbindlichkeiten gegenüber Legaten und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Fremdkapital
29¹³ Eigenkapital
290⁸ Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
2900¹³ Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
2900.1 Wasserwerk
2900.2 Abwasserbeseitigung
2900.3 Abfallwirtschaft
291 Fonds im Eigenkapital
2910.0¹³ Fonds im Eigenkapital
2910.00⁷ Fonds Ersatzabgaben für Parkplatzbauten
2910.01⁷ Forstreservefonds
2910.02¹² Mehrwertausgleichsfonds
2910.03⁹ Wohnraumfonds
2910.1-9⁷ Liegenschaftenfonds
292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche
2920 Rücklagen der Globalbudgetbereiche
293 Vorfinanzierungen
2930 Vorfinanzierungen
2930.0 Allgemeiner Haushalt


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

2930.1 Wasserwerk
2930.2 Abwasserbeseitigung
2930.3 Abfallwirtschaft
294 Finanzpolitische Reserve
2940 Finanzpolitische Reserve
296¹³ Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten
2961 Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten
299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
2990 Jahresergebnis
2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre

## Erfolgsrechnung

3 Aufwand
30 Personalaufwand
300 Behörden und Kommissionen
3000 Entschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder an Behörden und Kommissionen
3001 Vergütungen an Behörden und Kommissionen (nicht zum massgebenden Lohn gehörend)
301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
3010 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
302 Löhne der Lehrpersonen
3020 Löhne der Lehrpersonen
303 Temporäre Arbeitskräfte
3030 Temporäre Arbeitskräfte
304 Zulagen
3040 Kinder- und Ausbildungszulagen
3042 Verpflegungszulagen
3043 Wohnungszulagen
3049 Übrige Zulagen
305¹⁹ Arbeitgebendenbeiträge (AG)
3050 AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten
3052 AG-Beiträge an Pensionskassen
3053 AG-Beiträge an Unfall- und Personal-Haftpflichtversicherungen
3054 AG-Beiträge an Familienausgleichskasse
3055 AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3056 AG-Beiträge an Krankenkassenprämien
3059 Übrige AG-Beiträge
306¹⁹ Arbeitgebendenleistungen
3060 Ruhegehälter
3061 Renten oder Rentenanteile
3062 Teuerungszulagen auf Renten und Rentenanteilen
3063 Unfallrenten und Rentenablösungen
3064 Überbrückungsrenten
3069¹⁹ Übrige Arbeitgebendenleistungen
309 Übriger Personalaufwand
3090¹⁵ Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals
3091 Personalwerbung
3099 Übriger Personalaufwand
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
310 Material- und Warenaufwand
3100 Büromaterial
3101 Betriebs-, Verbrauchsmaterial
3102 Drucksachen, Publikationen
3103 Fachliteratur, Zeitschriften
3104 Lehrmittel
3105 Lebensmittel
3106 Medizinisches Material
3109 Übriger Material- und Warenaufwand
311 Nicht aktivierbare Anlagen
3110 Anschaffung Büromöbel und -geräte
3111 Anschaffung Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge
3112 Anschaffung Kleider, Wäsche, Vorhänge
3113 Anschaffung Hardware
3115 Anschaffung Viehhabe
3116 Anschaffung medizinische Geräte und Instrumente
3118 Anschaffung immaterielle Anlagen
3119 Anschaffung übrige nicht aktivierbare Anlagen
312 Ver- und Entsorgung Liegenschaften Verwaltungsvermögen
3120 Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV
313 Dienstleistungen und Honorare
3130 Dienstleistungen Dritter


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

3131 Planungen und Projektierungen Dritter
3132¹⁹ Honorare externe Beratungen, Gutachten, Fachexpertisen usw.
3133 Informatik-Nutzungsaufwand
3134 Sachversicherungsprämien
3135 Dienstleistungsaufwand für Personen in Obhut
3136¹⁹ Dienstleistungsaufwand für privatärztliche Tätigkeit
3137 Steuern und Abgaben
3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen
3139 Lehrlingsprüfungen
314 Baulicher und betrieblicher Unterhalt
3140 Unterhalt an Grundstücken
3141¹³ Unterhalt Strassen und Verkehrswege
3142 Unterhalt Wasserbau
3143 Unterhalt übrige Tiefbauten
3144 Unterhalt Hochbauten, Gebäude
3145 Unterhalt Wald
3149 Unterhalt übrige Sachanlagen
315 Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen
3150 Unterhalt Büromöbel und -geräte
3151 Unterhalt Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge
3153 Informatik-Unterhalt (Hardware)
3156 Unterhalt medizinische Geräte und Instrumente
3158 Unterhalt immaterielle Anlagen
3159 Unterhalt übrige mobile Anlagen
316¹⁰ Mieten, Leasing, Pachten, Benützungskosten
3160 Miete und Pacht Liegenschaften
3161 Mieten, Benützungskosten Mobilien
3162 Raten für operatives Leasing
3169 Übrige Mieten und Benützungskosten
317 Spesenentschädigungen
3170 Reisekosten und Spesen
3171 Exkursionen, Schulreisen und Lager
318 Wertberichtigungen auf Forderungen
3180 Wertberichtigungen auf Forderungen
3181 Tatsächliche Forderungsverluste

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3181.1¹⁵ Prämienverbilligungen: Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
3181.10¹⁹ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.11¹⁹ Erlass von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.13¹⁹ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien aus Nachlass an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (rechtmäßig bezogene Leistungen)
3181.2¹⁴ Zusatzleistungen: Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
3181.20¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.21¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergänzungsleistungen (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
3181.22¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.23¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
3181.24¹⁴ Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen Beihilfen
3181.25¹⁴ Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen kantonalrechtliche Zuschüsse
3181.26¹⁴ Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen Gemeindezuschüsse
3181.28¹⁴ Erlass von Rückerstattungsforderungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.29¹⁴ Erlass von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.6¹⁴ Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
3181.60¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Überbrückungsleistungen
3181.62¹⁴ Abschreibung von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

3181.68¹⁴ Erlass von Rückerstattungsforderungen Überbrückungsleistungen
3181.69¹⁴ Erlass von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
319¹³ Übriger Betriebsaufwand
3190 Schadenersatzleistungen
3192 Abgeltung von Rechten
3199 Übriger Betriebsaufwand
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
330 Abschreibungen Sachanlagen VV
3300 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen VV
3300.0 Planmässige Abschreibungen Grundstücke VV
3300.1¹³ Planmässige Abschreibungen Strassen und Verkehrswege VV
3300.2 Planmässige Abschreibungen Wasserbau VV
3300.3 Planmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV
3300.4 Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV
3300.5 Planmässige Abschreibungen Waldungen VV
3300.6 Planmässige Abschreibungen Mobilien VV
3300.9 Planmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV
3301 Ausserplanmässige Abschreibungen Sachanlagen VV
3301.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Grundstücke VV
3301.1¹³ Ausserplanmässige Abschreibungen Strassen und Verkehrswege VV
3301.2 Ausserplanmässige Abschreibungen Wasserbau VV
3301.3 Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV
3301.4 Ausserplanmässige Abschreibungen Hochbauten VV
3301.5 Ausserplanmässige Abschreibungen Waldungen VV
3301.6 Ausserplanmässige Abschreibungen Mobilien VV
3301.7 Ausserplanmässige Abschreibungen Anlagen im Bau VV
3301.9 Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV
332 Abschreibungen immaterielle Anlagen
3320 Planmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen
3320.0 Planmässige Abschreibungen Software
3320.1 Planmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
3320.9 Planmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen
3321 Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3321.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Software
3321.1 Ausserplanmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
3321.7 Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen in Realisierung
3321.9 Ausserplanmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen
34 Finanzaufwand
340 Zinsaufwand
3400 Verzinsung laufende Verbindlichkeiten
3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten
3409 Übrige Passivzinsen
341¹³ Realisierte Verluste FV
3410¹³ Realisierte Verluste auf Finanzanlagen FV
3410.0 Realisierte Verluste auf Aktien und Anteilscheinen FV
3410.1 Realisierte Verluste auf verzinslichen Anlagen FV
3410.9 Realisierte Verluste auf übrigen Finanzanlagen
3411¹⁵ Realisierte Verluste auf Sach- und immateriellen Anlagen FV
3411.0 Realisierte Verluste auf Grundstücken FV
3411.4 Realisierte Verluste auf Gebäuden FV
3411.6 Realisierte Verluste auf Mobilien FV
3411.9¹⁵ Realisierte Verluste auf übrigen Sach- und immateriellen Anlagen FV
3419¹⁵ Übrige realisierte Verluste aus Finanzvermögen
342 Kapitalbeschaffungs- und -verwaltungskosten
3420 Kapitalbeschaffung und -verwaltung
343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen
3430 Baulicher Unterhalt Liegenschaften FV
3431 Nicht baulicher Unterhalt Liegenschaften FV
3439 Übriger Liegenschaftsaufwand FV
344 Wertberichtigungen Anlagen FV
3440 Wertberichtigungen Finanzanlagen FV
3440.0¹¹ Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV
3440.1 Wertberichtigungen Darlehen FV
3440.2 Wertberichtigungen Beteiligungen FV
3441¹⁵ Wertberichtigungen Sach- und immaterielle Anlagen FV
3441.0 Wertberichtigungen Grundstücke FV


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

3441.4 Wertberichtigungen Gebäude FV
3441.6 Wertberichtigungen Mobilien FV
3441.7 Wertberichtigungen Anlagen im Bau FV
3441.9¹⁵ Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV
349¹³ Übriger Finanzaufwand
3499 Übriger Finanzaufwand
3499.1 Vergütungszinsen auf Steuern
35¹³ Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds
350¹³ Einlagen in Fonds des Fremdkapitals
3501¹³ Einlagen in Fonds des Fremdkapitals
3502¹³ Einlagen in Legate und Stiftungen des Fremdkapitals
351¹³ Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigenkapitals
3510¹³ Einlagen in Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals
3511¹³ Einlagen in Fonds des Eigenkapitals
36 Transferaufwand
360 Ertragsanteile an Dritte
3600 Ertragsanteile an den Bund
3601 Ertragsanteile an Kantone und Konkordate
3602 Ertragsanteile an Gemeinden und Zweckverbände
3603 Ertragsanteile an öffentliche Sozialversicherungen
3604 Ertragsanteile an öffentliche Unternehmen²¹
361⁸ Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen
3610 Entschädigungen an den Bund
3611 Entschädigungen an Kantone und Konkordate
3612 Entschädigungen an Gemeinden und Zweckverbände
3613 Entschädigungen an öffentliche Sozialversicherungen
3614 Entschädigungen an öffentliche Unternehmen²¹
362 Finanz- und Lastenausgleich
3621 Finanz- und Lastenausgleich an Kanton
3621.5 Finanzausgleichsbeiträge an Kanton
3621.50 Ressourcenausgleichsbeiträge
3621.6 Lastenausgleichsbeiträge an Kanton
3621.63 Rückerstattung individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge
363⁸ Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte
3630 Beiträge an den Bund

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3631 Beiträge an Kantone und Konkordate
3632 Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände
3633 Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen
3634 Beiträge an öffentliche Unternehmen²¹
3635 Beiträge an private Unternehmen²¹
3635.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Unternehmen²¹
3635.10¹⁹ Beiträge an obligatorische Krankenpflegeversicherung (Krankenkassen) für Sozialhilfebeziehende
3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3637 Beiträge an private Haushalte
3637.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Haushalte
3637.10¹⁹ Beiträge an Sozialhilfebeziehende
3637.11¹⁹ Beiträge für Ergänzungsleistungsbeziehende
3637.12¹⁹ Beiträge für Beihilfebeziehende
3637.2 Zusatzleistungen: Beiträge an private Haushalte
3637.20 Ergänzungsleistungen zur IV
3637.21 Ergänzungsleistungen zur AHV
3637.22 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur IV)
3637.23 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur AHV)
3637.24 Beihilfen
3637.25 Kantonalrechtliche Zuschüsse
3637.26 Gemeindezuschüsse
3637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Beiträge an private Haushalte
3637.30 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische Staatsangehörige ohne Kostenersatz
3637.31 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
3637.34 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische Staatsangehörige ohne Kostenersatz
3637.35 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
3637.6¹⁴ Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Beiträge an private Haushalte
3637.60¹⁴ Überbrückungsleistungen
3637.62¹⁴ ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
3638 Beiträge an das Ausland


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

364 Wertberichtigungen Darlehen VV
3640 Wertberichtigungen Darlehen VV
3640.0 Wertberichtigungen Darlehen VV an den Bund
3640.1 Wertberichtigungen Darlehen VV an Kantone und Konkordate
3640.2 Wertberichtigungen Darlehen VV an Gemeinden und Zweckverbände
3640.3 Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Sozialversicherungen
3640.4 Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Unternehmungen
3640.5 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Unternehmungen
3640.6 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3640.7 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Haushalte
3640.8 Wertberichtigungen Darlehen VV an das Ausland
365 Wertberichtigungen Beteiligungen VV
3650 Wertberichtigungen Beteiligungen VV
3650.0 Wertberichtigungen Beteiligungen VV am Bund
3650.1 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Kantonen und Konkordaten
3650.2 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Gemeinden und Zweckverbänden
3650.3 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen Sozialversicherungen
3650.4 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen Unternehmen²¹
3650.5 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Unternehmen²¹
3650.6 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
3650.7 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Haushalten
3650.8 Wertberichtigungen Beteiligungen VV im Ausland
366 Abschreibungen Investitionsbeiträge
3660¹⁵ Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
3660.0 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den Bund

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3660.1 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
3660.2 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
3660.3 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
3660.4 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen²¹
3660.5 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Unternehmen²¹
3660.6 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3660.7 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Haushalte
3660.8 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das Ausland
3661¹⁵ Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
3661.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den Bund
3661.1 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
3661.2 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
3661.3 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
3661.4 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen²¹
3661.5 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Unternehmen²¹
3661.6 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3661.7 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Haushalte
3661.8 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das Ausland
3661.9 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau
369¹³ Übriger Transferaufwand
3690 Übriger Transferaufwand
37 Durchlaufende Beiträge


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

370 Durchlaufende Beiträge
3700 Durchlaufende Beiträge an den Bund
3701 Durchlaufende Beiträge an Kantone und Konkordate
3702 Durchlaufende Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände
3703 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen
3704 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Unternehmen²¹
3705 Durchlaufende Beiträge an private Unternehmen²¹
3706 Durchlaufende Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3707 Durchlaufende Beiträge an private Haushalte
3708 Durchlaufende Beiträge ins Ausland
38 Ausserordentlicher Aufwand
389 Einlagen in das Eigenkapital
3892 Einlagen in Rücklagen der Globalbudgetbereiche
3893¹³ Einlagen in Vorfinanzierungen des Eigenkapitals
3894 Einlagen in finanzpolitische Reserve
3899 Abtragung Bilanzfehlbetrag
39 Interne Verrechnungen
390 Material- und Warenbezüge
3900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen
391 Dienstleistungen
3910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen
392 Pacht, Mieten, Benützungskosten
3920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungskosten
393 Betriebs- und Verwaltungskosten
3930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungskosten
394 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
3940 Interne Verrechnung von kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
395 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
3950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplanmässigen Abschreibungen
398 Übertragungen
3980 Interne Übertragungen

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

399 Übrige interne Verrechnungen
3990 Übrige interne Verrechnungen

4 Ertrag
40 Fiskalertrag
400 Direkte Steuern natürliche Personen
4000 Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
4000.1 Einkommenssteuern natürliche Personen früherer Jahre
4000.2 Nachsteuern Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.4 Aktive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.5 Passive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.6¹³ Anrechnung ausländischer Quellensteuern natürliche Personen
4001 Vermögenssteuern natürliche Personen
4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
4001.1 Vermögenssteuern natürliche Personen früherer Jahre
4001.2 Nachsteuern Vermögenssteuern natürliche Personen
4001.4 Aktive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern natürliche Personen
4001.5 Passive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern natürliche Personen
4002 Quellensteuern natürliche Personen
4008 Personensteuern
4009 Übrige direkte Steuern natürliche Personen
401 Direkte Steuern juristische Personen
4010 Gewinnsteuern juristische Personen
4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
4010.1 Gewinnsteuern juristische Personen früherer Jahre
4010.2 Nachsteuern Gewinnsteuern juristische Personen
4010.4 Aktive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische Personen
4010.5 Passive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische Personen
4010.6¹³ Anrechnung ausländischer Quellensteuern juristische Personen

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

4011 Kapitalsteuern juristische Personen
4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
4011.1 Kapitalsteuern juristische Personen früherer Jahre
4011.2 Nachsteuern Kapitalsteuern juristische Personen
4011.4 Aktive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen
4011.5 Passive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen
4012 Quellensteuern juristische Personen
4019 Übrige direkte Steuern juristische Personen
402 Übrige direkte Steuern
4021 Grundsteuern
4022 Vermögensgewinnsteuern
4022.0 Grundstückgewinnsteuern
4022.1 Mehrwertabschöpfung
4023 Vermögensverkehrssteuern
4024 Erbschafts- und Schenkungssteuern
403 Besitz- und Aufwandsteuern
4033 Hundesteuern
4039 Übrige Besitz- und Aufwandsteuern
41 Regalien und Konzessionen
410 Regalien
4100 Regalien
412 Konzessionen
4120 Konzessionen
413 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten
4130 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten
42 Entgelte
420 Ersatzabgaben
4200 Ersatzabgaben
421 Gebühren für Amtshandlungen
4210 Gebühren für Amtshandlungen
422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder
4220 Taxen und Kostgelder
4221 Vergütung für besondere Leistungen
423 Schul- und Kursgelder
4230 Schulgelder

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4231 Kursgelder
424 Benützungsgebühren und Dienstleistungen
4240 Benützungsgebühren und Dienstleistungen
425 Erlös aus Verkäufen
4250 Verkäufe
426 Rückerstattungen
4260 Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter
427 Bussen
4270 Bussen
429 Übrige Entgelte
4290 Übrige Entgelte
4290.1¹⁴ Prämienverbilligungen: Eingang abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
4290.11¹⁹ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien von Ergänzungsleistungs- und Beihilfe-beziehenden (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.13¹⁹ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien von Ergänzungsleistungsbeziehenden (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.2¹⁴ Zusatzleistungen: Eingang abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
4290.20¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.21¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Ergänzungsleistungen (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.22¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.23¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.24¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.25¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen)

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

4290.26¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.27¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Beihilfen (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.28¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.29¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Gemeindezuschüsse (rechtmäßig bezogene Leistungen)
4290.6¹⁴ Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Eingang abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
4290.60¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen Überbrückungsleistungen
4290.62¹⁴ Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
43¹³ Übrige Erträge
430¹³ Übrige betriebliche Erträge
4300¹⁹ Erträge aus privatärztlicher Tätigkeit
4301 Beschlagnahmte Vermögenswerte
4309 Übriger betrieblicher Ertrag
431¹⁷ Übertragungen in die Investitionsrechnung
4310 Aktivierbare Eigenleistungen auf Sachanlagen
4311 Aktivierbare Eigenleistungen auf immateriellen Anlagen
4312 Aktivierbare Projektierungskosten
432 Bestandesveränderungen
4320 Bestandesveränderungen Halb- und Fertigfabrikate
4321 Bestandesveränderungen angefangene Arbeiten (Dienstleistungen)
4329 Übrige Bestandesveränderungen
439 Übriger Ertrag
4390 Übriger Ertrag
4391¹⁸ Aufwertungen VV
44 Finanzertrag
440 Zinsertrag
4400 Zinsen flüssige Mittel
4401 Zinsen Forderungen und Kontokorrenten

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4401.1 Zinsen auf Steuerforderungen
4402 Zinsen Finanzanlagen
4409 Übrige Zinsen von Finanzvermögen
441 Realisierte Gewinne FV
4410 Gewinne aus Verkäufen von Finanzanlagen FV
4410.0 Gewinne aus Verkäufen von Aktien und Anteilscheinen FV
4410.1 Gewinne aus Verkäufen von verzinslichen Anlagen FV
4410.9 Gewinne aus Verkäufen von übrigen Finanzanlagen FV
4411¹⁵ Gewinne aus Verkäufen von Sach- und immateriellen Anlagen FV
4411.0 Gewinne aus Verkäufen von Grundstücken FV
4411.4 Gewinne aus Verkäufen von Gebäuden FV
4411.6 Gewinne aus Verkäufen von Mobilien FV
4411.9¹⁵ Gewinne aus Verkäufen von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen FV
4419 Übrige realisierte Gewinne aus Finanzvermögen FV
442 Beteiligungsertrag Finanzvermögen
4420 Dividenden
4429 Übriger Beteiligungsertrag
443 Liegenschaftenertrag Finanzvermögen
4430 Pacht- und Mietzinse Liegenschaften FV
4431 Vergütung für Dienstwohnungen FV
4432 Vergütung für Benützungen Liegenschaften FV
4439 Übriger Liegenschaftenertrag FV
444 Wertberichtigungen Anlagen Finanzvermögen
4440¹¹ Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV
4441¹¹ Wertberichtigungen Darlehen FV
4442¹¹ Wertberichtigungen Beteiligungen FV
4443¹¹ Wertberichtigungen Liegenschaften FV
4443.0¹¹ Wertberichtigungen Grundstücke FV
4443.4¹¹ Wertberichtigungen Gebäude FV
4449¹⁵ Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV
4449.6¹¹ Wertberichtigungen Mobilien FV
4449.9¹⁵ Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

445 Finanzertrag aus Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens
4450 Erträge aus Darlehen VV
4451 Erträge aus Beteiligungen VV ohne öffentliche Unternehmen²¹
446 Finanzertrag von öffentlichen Unternehmen²¹ (VV)
4460 Öffentliche Betriebe des Bundes
4461 Öffentliche Unternehmen der Kantone mit öffentlichrechtlicher Rechtsform, Konkordate
4462 Zweckverbände, selbstständige und unselbstständige Gemeindebetriebe
4463 Öffentliche Unternehmen als Aktiengesellschaft oder andere privatrechtliche Organisationsform
4468 Öffentliche Unternehmen²¹ im Ausland
4469 Übrige öffentliche Unternehmen²¹
447 Liegenschaftenertrag Verwaltungsvermögen
4470 Pacht- und Mietzinse Liegenschaften VV
4471 Vergütung Dienstwohnungen VV
4472 Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV
4479 Übrige Erträge Liegenschaften VV
448 Erträge von gemieteten Liegenschaften
4480 Mietzinse von gemieteten Liegenschaften
4489 Übrige Erträge von gemieteten Liegenschaften
449¹³ Übrige Finanzerträge
4490²⁰
4499¹³ Übrige Finanzerträge
45¹³ Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds
450¹³ Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals
4501¹³ Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals
4502¹³ Entnahmen aus Legaten und Stiftungen des Fremdkapitals
451¹³ Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigenkapitals
4510¹³ Entnahmen aus Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals
4511¹³ Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals
46 Transferertrag
460¹¹ Ertragsanteile von Dritten
4600 Anteil an Bundeserträgen
4600.5 Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4601 Anteil an Kantonserträgen und Konkordaten
4601.0 Anteil am Ertrag kantonaler Steuern
4601.1 Anteil am Ertrag kantonaler Regalien und Konzessionen
4601.2 Anteil an kantonalen Gebühren
4601.9 Anteil an übrigen kantonalen Erträgen
4602 Anteil an Erträgen von Gemeinden und Zweckverbänden
4603 Anteil an Erträgen öffentlicher Sozialversicherungsanstalten
4604 Anteil an Erträgen öffentlicher Unternehmen²¹
461⁸ Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen
4610 Entschädigungen vom Bund
4611 Entschädigungen von Kantonen und Konkordaten
4612 Entschädigungen von Gemeinden und Zweckverbänden
4613 Entschädigungen von öffentlichen Sozialversicherungen
4614 Entschädigungen von öffentlichen Unternehmen²¹
462 Finanz- und Lastenausgleich
4621 Finanz- und Lastenausgleich vom Kanton
4621.5 Finanzausgleichsbeiträge vom Kanton
4621.50 Ressourcenausgleichsbeiträge
4621.6 Lastenausgleichsbeiträge vom Kanton
4621.61 Demografische Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.62 Geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.63 Individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.64 Zentrumslastenausgleichsbeiträge
463⁸ Beiträge von öffentlichen Gemeinwesen und Dritten
4630 Beiträge vom Bund
4631 Beiträge von Kantonen und Konkordaten
4631.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen des Kantons
4631.31 Kostenerstattungen des Kantons für schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4631.35 Kostenerstattungen des Kantons für ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4632 Beiträge von Gemeinden und Zweckverbänden
4632.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen von Gemeinden
4632.31 Kostenerstattungen von Gemeinden für schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

4632.35 Kostenerstattungen von Gemeinden für ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4633 Beiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
4634 Beiträge von öffentlichen Unternehmen²¹
4635 Beiträge von privaten Unternehmen²¹
4636 Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
4637 Beiträge von privaten Haushalten
4637.1 Prämienverbilligungen: Rückerstattungen Dritter
4637.10¹⁹ Durch Sozialhilfebeziehende rückerstattete Prämien; individuelle Prämienverbilligung (IPV), Regionale Durchschnittsprämie (RDP) und weitere nachträgliche Erträge
4637.11¹⁹ Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)
4637.12¹⁹ Durch Beihilfebeziehende rückerstattete KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)
4637.13¹⁹ Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete KVG-Prämien (rechtmäßig bezogene KVG-Prämien aus Nachlass)
4637.2 Zusatzleistungen: Rückerstattungen Dritter
4637.20¹⁵ Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.21¹⁵ Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.22¹⁵ Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.23¹⁵ Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.24¹⁵ Rückerstattungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.25¹⁵ Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.26¹⁵ Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.27¹⁴ Rückerstattungen Beihilfen (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.28¹⁴ Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmäßig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.29¹⁴ Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (rechtmäßig bezogene Leistungen)

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Rückerstattungen Dritter
4637.30 Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staatsangehörige ohne Kostenersatz
4637.31 Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4637.34 Rückerstattungen Dritter für ausländische Staatsangehörige ohne Kostenersatz
4637.35 Rückerstattungen Dritter für ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4637.6¹⁴ Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Rückerstattungen Dritter
4637.60¹⁴ Rückerstattungen Überbrückungsleistungen
4637.62¹⁴ Rückerstattungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
4638 Beiträge aus dem Ausland
469¹³ Übriger Transferertrag
4690 Übriger Transferertrag
4699 Rückverteilungen
4699.1 Rückverteilung CO₂-Abgabe
47 Durchlaufende Beiträge
470 Durchlaufende Beiträge
4700 Durchlaufende Beiträge vom Bund
4701 Durchlaufende Beiträge von Kantonen und Konkordaten
4702 Durchlaufende Beiträge von Gemeinden und Zweckverbänden
4703 Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
4704 Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Unternehmen²¹
4705 Durchlaufende Beiträge von privaten Unternehmen²¹
4706 Durchlaufende Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
4707 Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten
4708 Durchlaufende Beiträge aus dem Ausland
48 Ausserordentlicher Ertrag
489 Entnahmen aus dem Eigenkapital
4892 Entnahmen aus Rücklagen der Globalbudgetbereiche
4893 Entnahmen aus Vorfinanzierungen des EK
4894 Entnahmen aus finanzpolitischer Reserve


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

49 Interne Verrechnungen
490 Material- und Warenbezüge
4900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen
491 Dienstleistungen
4910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen
492 Pacht, Mieten, Benützungskosten
4920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungskosten
493 Betriebs- und Verwaltungskosten
4930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungskosten
494 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
4940 Interne Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und Finanzaufwand
495 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
4950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplanmässigen Abschreibungen
498 Übertragungen
4980 Interne Übertragungen
499 Übrige interne Verrechnungen
4990 Übrige interne Verrechnungen

## Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

5 Investitionsausgaben
50 Sachanlagen
500 Grundstücke
5000 Grundstücke
501¹³ Strassen und Verkehrswege
5010¹³ Strassen und Verkehrswege
502 Wasserbau
5020 Wasserbau
503 Übriger Tiefbau
5030 Übrige Tiefbauten
504 Hochbauten
5040 Hochbauten
505 Waldungen
5050 Waldungen

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

506 Mobilien
5060 Mobilien
509 Übrige Sachanlagen
5090 Übrige Sachanlagen
5113 Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter
510 Grundstücke
510013 Investitionsausgaben für Grundstücke auf Rechnung Dritter
51113 Strassen und Verkehrswege
511013 Investitionsausgaben für Strassen und Verkehrswege auf Rechnung Dritter
512 Wasserbau
512013 Investitionsausgaben für Wasserbau auf Rechnung Dritter
513 Übriger Tiefbau
513013 Investitionsausgaben für übriger Tiefbau auf Rechnung Dritter
514 Hochbauten
514013 Investitionsausgaben für Hochbauten auf Rechnung Dritter
515 Waldungen
515013 Investitionsausgaben für Waldungen auf Rechnung Dritter
516 Mobilien
516013 Investitionsausgaben für Mobilien auf Rechnung Dritter
519 Übrige Sachanlagen
519013 Investitionsausgaben für übrige Sachanlagen auf Rechnung Dritter
52 Immaterielle Anlagen
520 Software
5200 Software
52113 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
521013 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
529 Übrige immaterielle Anlagen
5290 Übrige immaterielle Anlagen
54 Darlehen
540 Bund
5400 Darlehen an den Bund
541 Kantone und Konkordate
5410 Darlehen an Kantone und Konkordate


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

542 Gemeinden und Zweckverbände
5420 Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände
543 Öffentliche Sozialversicherungen
5430 Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen
544 Öffentliche Unternehmen²¹
5440¹⁵ Darlehen an öffentliche Unternehmen²¹
545 Private Unternehmen²¹
5450 Darlehen an private Unternehmen²¹
546 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
5460 Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
547 Private Haushalte
5470 Darlehen an private Haushalte
548 Ausland
5480 Darlehen an das Ausland
55 Beteiligungen und Grundkapitalien
550 Bund
5500 Beteiligungen am Bund
551 Kantone und Konkordate
5510 Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten
552 Gemeinden und Zweckverbände
5520 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden
553 Öffentliche Sozialversicherungen
5530 Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen
554 Öffentliche Unternehmen²¹
5540 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen²¹
555 Private Unternehmen²¹
5550 Beteiligungen an privaten Unternehmen²¹
556 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
5560 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
557 Private Haushalte
5570 Beteiligungen an privaten Haushalten
558 Ausland
5580 Beteiligungen im Ausland
56 Eigene Investitionsbeiträge
560 Bund
5600 Investitionsbeiträge an den Bund

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

561 Kantone und Konkordate
5610 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
562 Gemeinden und Zweckverbände
5620 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
563 Öffentliche Sozialversicherungen
5630 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
564 Öffentliche Unternehmen²¹
5640 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen²¹
565 Private Unternehmen²¹
5650 Investitionsbeiträge an private Unternehmen²¹
566 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
5660 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
567 Private Haushalte
5670 Investitionsbeiträge an private Haushalte
568 Ausland
5680 Investitionsbeiträge an das Ausland
57 Durchlaufende Investitionsbeiträge
570 Bund
5700 Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund
571 Kantone und Konkordate
5710 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
572 Gemeinden und Zweckverbände
5720 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
573 Öffentliche Sozialversicherungen
5730 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
574 Öffentliche Unternehmen²¹
5740 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen²¹
575 Private Unternehmen²¹
5750 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Unternehmen²¹
576 Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

5760 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
577 Private Haushalte
5770 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte
578 Ausland
5780 Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland
59 Übertrag an Bilanz
590 Passivierungen
5900 Passivierte Einnahmen

6 Investitionseinnahmen
60 Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen
600 Übertragung von Grundstücken
6000 Übertragung von Grundstücken ins FV
601¹³ Übertragung von Strassen und Verkehrswegen
6010¹³ Übertragung von Strassen und Verkehrswegen ins FV
602 Übertragung von Wasserbauten
6020 Übertragung von Wasserbauten ins FV
603 Übertragung übrige Tiefbauten
6030 Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV
604 Übertragung Hochbauten
6040 Übertragung von Hochbauten ins FV
605 Übertragung Waldungen
6050 Übertragung von Waldungen ins FV
606 Übertragung Mobilien
6060 Übertragung von Mobilien ins FV
609 Übertragung übrige Sachanlagen
6090 Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV
61¹⁵ Rückerstattungen von Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter
610 Grundstücke
6100 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Grundstücke
611¹³ Strassen und Verkehrswege
6110¹³ Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen und Verkehrswege
612 Wasserbau
6120 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

613 Übriger Tiefbau
6130 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen Tiefbau
614 Hochbauten
6140 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten
615 Waldungen
6150 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen
616 Mobilien
6160 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien
619 Übrige Sachanlagen
6190 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige Sachanlagen
62 Übertragung von immateriellen Anlagen in das Finanzvermögen
620 Software
6200 Übertragung von Software ins FV
621¹³ Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
6210¹³ Übertragung von Lizenzen, Nutzungsrechten, Markenrechten ins FV
629 Übrige immaterielle Anlagen
6290 Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV
63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung
630 Bund
6300 Investitionsbeiträge vom Bund
631 Kantone und Konkordate
6310 Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten
6319 Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau
632 Gemeinden und Zweckverbände
6320 Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden
633 Öffentliche Sozialversicherungen
6330 Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
634 Öffentliche Unternehmen²¹
6340 Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmen²¹
635 Private Unternehmen²¹
6350 Investitionsbeiträge von privaten Unternehmen²¹

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

636 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6360 Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
637 Private Haushalte
6370 Investitionsbeiträge von privaten Haushalten
6379 Entnahmen aus Fonds
638 Ausland
6380 Investitionsbeiträge aus dem Ausland
64 Rückzahlung von Darlehen
640 Bund
6400 Rückzahlung von Darlehen an den Bund
641 Kantone und Konkordate
6410 Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate
642 Gemeinden und Zweckverbände
6420 Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände
643 Öffentliche Sozialversicherungen
6430 Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen
644 Öffentliche Unternehmen²¹
6440 Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Unternehmen²¹
645 Private Unternehmen²¹
6450 Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen²¹
646 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6460 Rückzahlung von Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
647 Private Haushalte
6470 Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte
648 Ausland
6480 Rückzahlung von Darlehen an das Ausland
65 Übertragung von Beteiligungen in das Finanzvermögen
650 Bund
6500 Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV
651 Kantone und Konkordate
6510 Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten ins FV

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

652 Gemeinden und Zweckverbände
6520 Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden ins FV
653 Öffentliche Sozialversicherungen
6530 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen ins FV
654 Öffentliche Unternehmen²¹
6540 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen²¹ ins FV
655 Private Unternehmen²¹
6550 Übertragung von Beteiligungen an privaten Unternehmen²¹ ins FV
656 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6560 Übertragung von Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ins FV
657 Private Haushalte
6570 Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten ins FV
658 Ausland
6580 Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV
66 Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge
660 Bund
6600 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund
661 Kantone und Konkordate
6610 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone und Konkordate
662 Gemeinden und Zweckverbände
6620 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Gemeinden und Zweckverbände
663 Öffentliche Sozialversicherungen
6630 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Sozialversicherungen
664 Öffentliche Unternehmen²¹
6640 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Unternehmen²¹
665 Private Unternehmen²¹
6650 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Unternehmen²¹

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

666 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6660 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
667 Private Haushalte
6670 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haushalte
668 Ausland
6680 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland
67 Durchlaufende Investitionsbeiträge
670 Bund
6700 Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund
671 Kantone und Konkordate
6710 Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten
672 Gemeinden und Zweckverbände
6720 Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden
673 Öffentliche Sozialversicherungen
6730 Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
674 Öffentliche Unternehmen²¹
6740 Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmen²¹
675 Private Unternehmen²¹
6750 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Unternehmen²¹
676 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6760 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
677 Private Haushalte
6770 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haushalten
678 Ausland
6780 Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland
69 Übertrag an Bilanz
690 Aktivierungen
6900 Aktivierte Ausgaben

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

# Investitionsrechnung Finanzvermögen

7¹⁷ Ausgaben für Sach- und immaterielle Anlagen des Finanzvermögens
70¹⁷ Investitionen in Sach- und immaterielle Anlagen
700 Grundstücke
7000 Investitionen in Grundstücke
704 Gebäude
7040 Investitionen in Gebäude
706 Mobilien
7060 Investitionen in Mobilien
709¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
7090¹⁷ Investitionen in übrige Sach- und immaterielle Anlagen
72¹⁷ Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Sach- und immateriellen Anlagen
720 Grundstücke
7200 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken (liquiditätswirksam)
7201 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken (nicht liquiditätswirksam)
724 Gebäude
7240 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden (liquiditätswirksam)
7241 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden (nicht liquiditätswirksam)
726 Mobilien
7260 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien (liquiditätswirksam)
7261 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien (nicht liquiditätswirksam)
729¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
7290¹⁷ Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen (liquiditätswirksam)
7291¹⁷ Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen (nicht liquiditätswirksam)
75¹⁷ Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen aus dem Verwaltungsvermögen
750 Grundstücke
7500 Übertragung von Grundstücken aus dem VV
754 Gebäude


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

7540 Übertragung von Gebäuden aus dem VV
756 Mobilien
7560 Übertragung von Mobilien aus dem VV
759¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
7590¹⁷ Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen aus dem VV
77¹⁷ Übertragung von realisierten Gewinnen aus Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
770 Grundstücke
7700 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Grundstücken in die Erfolgsrechnung
774 Gebäude
7740 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Gebäuden in die Erfolgsrechnung
776 Mobilien
7760 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Mobilien in die Erfolgsrechnung
779¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
7790¹⁷ Übertragung von realisierten Gewinnen aus übrigen Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
79 Übertrag an Bilanz
799¹⁷ Abgang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen
7990¹⁷ Abgang Sach- und immaterielle Anlagen FV
8¹⁷ Einnahmen für Sach- und immaterielle Anlagen des Finanzvermögens
80¹⁷ Verkauf von Sach- und immateriellen Anlagen
800 Grundstücke
8000 Verkauf von Grundstücken
804 Gebäude
8040 Verkauf von Gebäuden
806 Mobilien
8060 Verkauf von Mobilien
809¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
8090¹⁷ Verkauf von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen
82¹⁷ Beiträge Dritter für Sach- und immaterielle Anlagen
820 Grundstücke
8200 Beiträge Dritter für Grundstücke

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

824 Gebäude

8240 Beiträge Dritter für Gebäude

826 Mobilien

8260 Beiträge Dritter für Mobilien

829¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

8290¹⁷ Beiträge Dritter für übrige Sach- und immaterielle Anlagen

85¹⁷ Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen ins Verwaltungsvermögen

850 Grundstücke

8500 Übertragung von Grundstücken ins VV

854 Gebäude

8540 Übertragung von Gebäuden ins VV

856 Mobilien

8560 Übertragung von Mobilien ins VV

859¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

8590¹⁷ Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen ins VV

87¹⁷ Übertragung von realisierten Verlusten aus Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

870 Grundstücke

8700 Übertragung von realisierten Verlusten aus Grundstücken in die Erfolgsrechnung

874 Gebäude

8740 Übertragung von realisierten Verlusten aus Gebäuden in die Erfolgsrechnung

876 Mobilien

8760 Übertragung von realisierten Verlusten aus Mobilien in die Erfolgsrechnung

879¹⁷ Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

8790¹⁷ Übertragung von realisierten Verlusten aus übrigen Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

89 Übertrag an Bilanz

899¹⁷ Zugang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen

8990¹⁷ Zugang Sach- und immaterielle Anlagen FV


Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

## Abschluss Erfolgsrechnung

9 Abschlusskonten
90 Abschluss Erfolgsrechnung
900 Abschluss allgemeiner Haushalt
9000 Ertragsüberschuss
9001 Aufwandüberschuss

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

## Anhang 2

## 1. Bewertung Finanzvermögen

Die Positionen des Finanzvermögens werden wie folgt bewertet:

1. flüssige Mittel zu Nominalwerten,
2. Forderungen zu Nominalwerten,
3. Geldmarkt- und Festgeldanlagen zu Nominalwerten,
4. Darlehens- und Hypothekarforderungen zu Nominalwerten,
5. Wertschriften mit Kurswert zum Kurswert,
6. Wertschriften ohne Kurswert zum Anschaffungswert,
7. Fremdwährungen zum Kurswert,
8. aktive Rechnungsabgrenzungen zu Nominalwerten,
9. Vorräte und angefangene Arbeiten zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt,
10. Mobilien zum Verkehrswert, unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer,
11. Grundstücke zum Verkehrswert,
12. mit Baurechten belastete Grundstücke anhand des Baurechtszinses, kapitalisiert zu einem marktkonformen Zinsfuss,
13. Gebäude zum Verkehrswert nach der Formel: einfacher Realwert plus dreifacher Ertragswert, geteilt durch vier,
14. grundbuchamtlich ausgeschiedene Miteigentumsanteile entsprechend der Formel für Gebäude,
15. grundbuchamtlich nicht ausgeschiedene Grundeigentumsanteile zum kapitalisierten Ertragswert.

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

## 2. Steuerertrag und Kennzahlen zum Haushaltsgleichgewicht

## 2.1 Massgebender Steuerertrag

Der massgebende Steuerertrag gemäss § 10 Abs. 2 setzt sich aus folgenden Konten zusammen:

9100.4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
9100.4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
9100.4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
9100.4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

## 2.2 Zinsbelastungsquote

Zinsbelastungsquote (in %)
$$
= \frac{\text{(kurz- und langfristige Schulden)} \times 5\% - \text{Finanzvermögensertrag)} \times 100}{\text{Iaufender Ertrag}}
$$

Die Zinsbelastungsquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

$$
\text{Zinsbelastungsquote (in \%)} = \frac{[(201 + 206) \times 5\% - (440 + 442 + 443)] \times 100}{40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46}
$$

## 2.3 Eigenkapitalquote

$$
\text{Eigenkapitalquote (in \%)} = \frac{\text{zweckfreies Eigenkapital} \times 100}{\text{Bilanzsumme} - \text{zweckgebundene Mittel}}
$$

Die Eigenkapitalquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

$$
\text{Eigenkapitalquote (in \%)} = \frac{(299 + 294 + 2961) \times 100}{2 - 209 - 290 - 291 - 292 - 293}
$$

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

## 2.4 Investitionsanteil

Investitionsanteil (in %) = $\frac{\text{Bruttoinvestitionen} \times 100}{\text{Gesamtausgaben}}$

Der Investitionsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Investitions- und der Erfolgsrechnung gemäß Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

$$
\text{Investitionsanteil (in %)} = \frac{(50 + 51 + 52 + 54 + 55 + 56) \times 100}{50 + 51 + 52 + 54 + 55 + 56} + 30 + 31 - 3180 + 34 - 344 + 36 - 364 - 365 - 366
$$

## 3. Finanzkennzahlen

### 3.1 Selbstfinanzierungsgrad

Selbstfinanzierungsgrad (in %) = $\frac{\text{Selbstfinanzierung} \times 100}{\text{Nettoinvestitionen}}$

Der Selbstfinanzierungsgrad wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Erfolgs- und der Investitionsrechnung gemäß Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

Selbstfinanzierungsgrad (in %)

$$
= \frac{(9000 - 9001 + 33 + 35 - 45 + 364 + 365 + 366 + 389 - 489 - 4490) \times 100}{50 + 51 + 52 + 54 + 55 + 56 - 60 - 61 - 62 - 63 - 64 - 65 - 66}
$$

### 3.2 Zinsbelastungsanteil

Zinsbelastungsanteil (in %) = $\frac{\text{Nettozinsaufwand} \times 100}{\text{Iaufender Ertrag}}$

Der Zinsbelastungsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Erfolgsrechnung gemäß Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

Zinsbelastungsanteil (in %) = $\frac{(340 - 440) \times 100}{40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46}$

Gemeindeverordnung (VGG)
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## 3.3 Nettoverschuldungsquotient

Nettoverschuldungsquotient (in %)
$$
= \frac{\text{Nettoschuld } I \times 100}{\text{direkte Steuern der natürlichen und juristischen Personen}}
$$

Der Nettoverschuldungsquotient wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäß Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:
$$
\text{Nettoverschuldungsquotient (in %)} = \frac{(20 - 10) \times 100}{400 + 401}
$$

## 3.4 Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner

Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = $\frac{\text{Nettoschuld I}}{\text{Einwohnerbestand}}$

Die Nettoschuld I wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz gemäß Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:
$$
\text{Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.)} = \frac{(20 - 10)}{\text{Einwohnerbestand}}
$$

Der Einwohnerbestand richtet sich nach der Einwohnerzahl gemäß § 8 lit. e des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 2010⁴ und § 1 FAV⁵.

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

## 4. Anlagekategorien und Nutzungsdauern

## 4.1 Allgemeine Anlagekategorien und Nutzungsdauern

|  Anlagekategorien | Nutzungsdauern  |   |
| --- | --- | --- |
|   |  Mindeststandard | erweiterter Standard  |
|  A. Sachanlagen |  |   |
|  1. Grundstücke | – | –  |
|  2. Strassen | 40 |   |
|  3. Strassen, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen | 10 |   |
|  4. Gemeindestrassen |  | 40  |
|  5. Brücken |  | 40  |
|  6. Parkplätze |  | 40  |
|  7. Verkehrsanlagen |  | 20  |
|  8. Öffentliche Beleuchtung, Kabelleitungen |  | 40  |
|  9. Öffentliche Beleuchtung, Anlagen oberirdisch (Kandelaber und Ausleger) |  | 25  |
|  10. Waldstrassen und -wege, Wanderwege, übrige Wege |  | 25  |
|  11. Gewässerverbauungen | 50 |   |
|  12. Kanal- und Leitungsnetze | 50 |   |
|  13. Friedhöfe |  | 30  |
|  14. Hafenanlagen |  | 40  |
|  15. Übrige Tiefbauten | 30 |   |
|  16. Übrige Tiefbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen | 20 |   |
|  17. Hochbauten | 33 |   |
|  18. Hochbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen | 20 |   |
|  19. Verwaltungsliegenschaften (BKP¹-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 33  |
|  20. Schulliegenschaften (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 33  |
|  21. Sport- und Freizeitanlagen (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 40  |
|  22. Betriebsgebäude und Werkhöfe (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 40  |
|  23. Sonderbauwerke (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 50  |
|  24. Parkhäuser (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 25  |
|  25. Übrige Gebäude (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) |  | 25  |
|  26. Containerbauten, Fahrnisbauten, Provisorium |  | 10  |
|  27. Betriebseinrichtungen (Installationen, BKP-Nr. 3) |  | 20  |
|  28. Umgebung (BKP-Nr. 4) |  | 20  |

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

|  Anlagekategorien | Nutzungsdauern  |   |
| --- | --- | --- |
|   |  Mindest- standard | erweiterter Standard  |
|  29. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei unbefristetem Mietverhältnis |  | 15  |
|  30. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei befristetem Mietverhältnis gemäss Mietvertrag |  | –  |
|  31. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften | 33 |   |
|  32. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften bei Führung eines Liegenschaftenfonds gemäss § 8 |  | gem. § 23 Abs. 3 WBFV²  |
|  33. Waldungen | 40 |   |
|  34. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungen | 8 |   |
|  35. Spezialfahrzeuge | 15 |   |
|  36. Personenwagen, Last- und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t |  | 8  |
|  37. Spezialfahrzeuge, Last- und Nutzfahrzeuge über 3,5 t |  | 15  |
|  38. Geräte, Maschinen, Ausstattungen (BKP-Nr. 9) |  | 10  |
|  39. Medizinische Geräte (BKP-Nr. 9) |  | 8  |
|  40. Lagereinrichtungen (Gestelle, Behälter, Transportwagen; BKP-Nr. 9) |  | 10  |
|  41. Laboreinrichtungen (BKP-Nr. 9) |  | 10  |
|  42. Mobiliar (Möbel, mobile Beleuchtungskörper usw.; BKP-Nr. 9) |  | 5  |
|  43. Informatik- und Kommunikationsanlagen | 4 |   |
|  44. Glasfasernetze |  | 30  |
|  45. Übrige Informatikanlagen und Telekommunikationseinrichtungen |  | 5  |
|  46. Personalcomputer (Hardware inkl. Zubehör und Peripherie) |  | 3  |
|  47. Übrige Mobilien |  | 3  |
|  48. Anlagen im Bau | – | –  |
|  49. Übrige Sachanlagen | 10 |   |
|  50. Kulturgüter | 1 |   |

¹ BKP = Baukostenplan
² WBFV = Wohnbauförderungsverordnung vom 1. Juni 2005

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

|  Anlagekategorien | Nutzungsdauern  |   |
| --- | --- | --- |
|   |  Mindest- standard | erweiterter Standard  |
|  B. Immaterielle Anlagen |  |   |
|  1. Software | 5 |   |
|  2. Informatik-Software und -Lizenzen (Arbeitsplatz-Software) |  | 5  |
|  3. Informatik-Software (selbsterstellte Software) |  | 3  |
|  4. Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte | 5 |   |
|  5. Immaterielle Anlagen in Realisierung | - | -  |
|  6. Planungs- und Vermessungsausgaben | 10 |   |
|  7. Entschädigung aus materieller Enteignung |  | 10  |
|  8. Übrige immaterielle Anlagen | 5 |   |

## C. Darlehen

1. Darlehen
2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt gem. lit. E

## D. Beteiligungen, Grundkapitalien

Beteiligungen

## E. Investitionsbeiträge – Beiträge an Dritte (Ausgaben)

Die geleisteten Investitionsbeiträge werden gemäss Anlagekategorie über die festgelegte Nutzungsdauer der mitfinanzierten Anlage abgeschrieben.

1. Anlagekategorie und Nutzungsdauer gem. Anlage
2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt 25
3. Einlagen in privatrechtliche Stiftungen und Vereine 25
4. Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau

## F. Investitionsbeiträge – Beiträge von Dritten (Einnahmen)

Anschlussgebühren 40

Gemeindeverordnung (VGG)
131.11

## 4.2 Bereichsspezifische Anlagekategorien und Nutzungsdauern

### A. Branchenregelungen

Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die Anlagekategorien und Nutzungsdauern der aufgeführten Branchenregelungen angewendet werden (§ 30 Abs. 3). Es gilt die jeweils neuste Version der Branchenregelung*.

- Abwasserbeseitigung¹³
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA
Organisation Kommunale Infrastruktur, OKI
Gebührensystem und Kostenverteilung bei Abwasseranlagen

- Elektrizitätsversorgung
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, VSE
Handbuch für das betriebliche Rechnungswesen

- Gasversorgung
Auf die Abschreibung von Anlagen der Gasversorgung findet die Branchenregelung der Wasserversorgung sinngemäss Anwendung.

- Öffentlicher Verkehr
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen, RKV

- Wasserversorgung
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches, SVGW
Empfehlung zur Finanzierung der Wasserversorgung

- Alters-, Kranken- und Pflegeheime, Alterswohnungen¹⁵
CURAVIVA Schweiz
Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime

- Spitäler
H+ Die Spitäler der Schweiz
Betriebliches Rechnungswesen im Spital

*Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.

1.10.25 - 130

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

- Ambulante Krankenpflege (Spitex)
- Spitex Verband Schweiz
- Finanzmanual, Das Handbuch zum Rechnungswesen

- Sonderschulen¹⁴
- Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)
- IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung (IVSE-Richtlinie LAKORE)

## B. Nach kantonalem Recht

Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die aufgeführten Anlagekategorien und Nutzungsdauern angewendet werden:

1. Fernwärmeversorgung
- Steuerungsanlagen inkl. EDV, Mobiliar 10
- Versorgungs-, Wärmeerzeugungsanlagen 25
- Wärmeverteilung 33
- HKW-Gebäude, Fernwärmestollen 50

2. Anlagen der Kehrichtverbrennung und der Kehrichtentsorgung

Neuanlagen
- Bauliche Anlagenteile max. 33
- Mechanische Anlagenteile max. 20

Ersatzinvestitionen

Abschreibungen grundsätzlich in Abhängigkeit von der mutmasslichen Nutzungsdauer:
- Abschreibungssatz 20% bis 5
- Abschreibungssatz 10% 5 bis 10
- Abschreibungssatz 6% über 10

## 5. Entschuldungsbeitrag

Abgestufter Entschuldungsbeitrag (in Fr.)
$$
= \text{voller Entschuldungsbeitrag} \times \left(\frac{5000 - \text{Einwohnerbestand}}{2000}\right)
$$