# Organisationsverordnung der Baudirektion (BDOV) (Änderung)

172.110.7

Organisationsverordnung
der Baudirektion (BDOV)

(Änderung vom 15. Mai 2025)

Die Baudirektion verfügt:

Die Organisationsverordnung der Baudirektion vom 6. Juli 2012
wird wie folgt geändert:

Generalsekretärin oder Generalsekretär

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-172_110_7-2--4}

Abs. 1 unverändert.

² Sie oder er vertritt die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher im Einvernehmen mit ihr oder ihm gegen innen und aussen und ist insoweit gegenüber den Leiterinnen und Leitern der Verwaltungseinheiten weisungsbefugt.

Abs. 3 unverändert.

Baudirektion
Martin Neukom

Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft (ABI 2025-05-23).