# Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV) (Änderung)

172.5

# Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV)

(Änderung vom 26. Februar 2025)

## Der Regierungsrat beschliesst:

Die Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation vom 22. Dezember 2010 wird wie folgt geändert:

## D. ABC-Schutz

## § 16 {#art_16 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-172_5-2--16}

¹ Der Fachstab prüft periodisch, ob die Vorsorgeleistungen der Partnerorganisationen gemäß § 3 der Verordnung über den ABC-Schutz vom 26. Februar 2025¹, insbesondere im Hinblick auf eskalierende A-, B- und C-Ereignisse, den Vorgaben des Regierungsrates entsprechen.

² Er sorgt dafür, dass erkannte Defizite rasch behoben werden.

Abs. 3 wird aufgehoben.

## § 17 {#art_17 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-172_5-2--17}

¹ Die Partnerorganisationen stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzliche Einsatzkräfte und zusätzliches Einsatzmaterial zur Verfügung, wenn ein A-, B- oder C-Ereignis nicht durch die ABC-Wehr bewältigt werden kann.

² Auf Antrag einer Partnerorganisation an die Kommandantin oder den Kommandanten der Kantonspolizei kann der Fachstab den Einsatz dieser Mittel leiten.

## § 18 {#art_18 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-172_5-2--18}

¹ Der Fachstab koordiniert im Ereignisfall die Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Er kann hierzu Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen abschliessen.

² Ist Gefahr im Verzug, trifft die Kommandantin oder der Kommandant der Kantonspolizei die nötigen Vorkehrungen.

Vorsorgeleistungen

Unterstützung bei der Ereignisbewältigung

Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden

26.5.2025 - OS Band 80

172.5

KFOV

# E. Andere Lagen

Führungs-
organisation
der Gemeinden

## § 16 {#art_16 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-172_5-2--16}

Abs. 1 und 2 wird zu § 19.

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Natalie Rickli
Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli

Rechtskraft und Inkrafttreten

Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft (ABI 2025-03-28).

1 LS 528.1.