# Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail (Änderung)

177.115

Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail

(Änderung vom 1. Oktober 2025)

Der Regierungsrat beschliesst:

Die Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail vom 17. September 2003 wird wie folgt geändert:

Bestätigung

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-177_115-2--6}

Alle Mitarbeitenden mit Zugang zu Internet oder E-Mail bestätigen, dass sie auf die Nutzungsvorschriften aufmerksam gemacht worden sind und die möglichen straf-, zivil- und personalrechtlichen Konsequenzen eines Missbrauchs von Internet und E-Mail zur Kenntnis genommen haben.

Abs. 2 wird aufgehoben.

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Martin Neukom
Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli

Rechtskraft und Inkrafttreten

Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (ABl 2025-10-17).