# Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts

212.521


(vom 20. März 2023)¹

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 14. September 2022²,

beschliesst:

## I. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-212_521--I}

Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamtlichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 4600.

## II. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-212_521--Ii}

Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30.

## III. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-212_521--Iii}

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 9. Januar 2017 aufgehoben.

1.7.23 - 121

¹ OS 78, 216.
² ABl 2022-10-14.