# Beschluss des Regierungsrates über die Einführung von Gymnasialklassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche

413.231


(vom 20. Oktober 1999)¹

## Der Regierungsrat beschliesst:

## I. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_231--I}

¹ Der Kanton führt ab Schuljahr 2000/01 Klassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche (K+S Klassen).

² Das Mathematisch-naturwissenschaftliche Gymnasium der Kantonsschule Rämibühl Zürich wird mit der Führung der K+S Klassen beauftragt.

## II. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_231--Ii}

In der Einführungsphase (bis Ende des Schuljahres 2004/05) werden höchstens zwei Klassen mit maximal je 24 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang gebildet.

## III. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_231--Iii}

Im Aufnahmeverfahren findet zusätzlich zur ordentlichen Aufnahmeprüfung eine Eignungsabklärung zum musischen oder sportlichen Bereich statt. Diese erfolgt durch eine Kommission aus Fachleuten und Lehrpersonen, die der Schulleitung Antrag stellt. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der verfügbaren Plätze über die Aufnahme oder Nichtaufnahme.

## IV. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_231--Iv}

Zur Finanzierung der über die Schülerpauschale hinaus gehenden Mehrkosten wird für den Besuch der K+S Klassen ein Schulgeld von Fr. 1400 pro Jahr erhoben.

## V. {#art_v omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_231--V}

Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

¹ OS 55, 502.

1.7.00 - 29