# Aufnahmereglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (Änderung)

413.250.9

Aufnahmereglement
für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene
(Änderung vom 3. Dezember 2025)

Der Regierungsrat beschliesst:

Das Aufnahmereglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene vom 13. Januar 2010 wird wie folgt geändert:

Spezielle Aufnahme: Vorbereitungskurs (Passerelle)

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-413_250_9-2--5}

a. Abs. 1 unverändert.

Abs. 2 wird aufgehoben.

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Martin Neukom
Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli

Rechtskraft und Inkrafttreten

Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. März 2026 in Kraft (ABl 2025-12-19).