# Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Änderung)

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# Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(Änderung vom 2. Oktober 2024)

Die Hochschulleitung beschliesst:

Die Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 5. Mai 2021 wird wie folgt geändert:

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--4}

Der Studiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:

let. a und b unverändert.
c. Workplace &amp; Services,
d. Strategy &amp; Entrepreneurship.

## § 10 {#art_10 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--10}

Abs. 1 unverändert.

Abs. 2 wird aufgehoben.

## § 12 {#art_12 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--12}

¹ Für Leistungsnachweise in der Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.

² Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

## § 12 {#art_12 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--12}

a. ¹ Für andere Formen von Leistungsnachweisen als schriftliche Arbeiten kann eine einmalige Nachprüfung angeboten werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.

² Eine erfolgreiche Nachprüfung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

24.1.2025 - OS Band 80

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Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management

Abschlussnote und überzählige Credits

## § 16 {#art_16 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--16}

¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht und Wahlpflichtmodule gemäss Anhang. Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern dies im Anhang vorgesehen ist. Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die Abschlussnote ein.

Abs. 2 unverändert.

Titel vor § 18:

E. Schluss- und Übergangsbestimmungen

F. Übergangsbestimmung vom 2. Oktober 2024

## § 20 {#art_20 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325-2--20}

Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2025/2026 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in der Fassung vom 5. Mai 2021 ab.

Im Namen der Hochschulleitung
der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Rektor:
Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau

Rechtskraft und Inkrafttreten

Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (ABI 2024-11-22).