# Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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# Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 5. Mai 2021)¹,²

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008³,

beschliesst:

# A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management des Departements Life Sciences und Facility Management.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--3}

Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.

² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--4}

Der Studiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:⁸

a. Digitalisation &amp; Sustainability,
b. Economics &amp; Finance,
c. Workplace &amp; Services,
d. Strategy &amp; Entrepreneurship.

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--5}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

² Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

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Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management

Unterrichtsprache

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--6}

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

## B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--7}

⁶ Zum Masterstudium wird zugelassen, wer über einen Bachelorabschluss von 180 ECTS-Credits oder über einen gleichwertigen Hochschulabschluss im Fachbereich Facility Management, Immobilienmanagement oder Betriebsökonomie oder in einem verwandten Gebiet verfügt und mindestens die Abschlussnote 4,75 gemäss Schweizer Notensystem (6–1) erreicht hat. Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlussnote ausländischer Abschlüsse.

Eignungsabklärung

a. Allgemein

## § 8 {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--8}

¹ Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss in den Fachbereichen gemäss § 7, deren Abschlussnote weniger als 4,75 beträgt, müssen eine Eignungsabklärung absolvieren.⁶

² In der Eignungsabklärung werden folgende Fähigkeiten überprüft:

a. Allgemeine Fachkompetenz,
b. Managementkompetenz,
c. Sozialkompetenz,
d. Sprachkompetenz in Deutsch und Englisch.

³ Die Einzelheiten zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Eignungsabklärung werden im Anhang geregelt.

⁴ Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.

b. Auflagen

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--9}

Für Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen nicht vollständig erfüllen, kann die Studiengangleitung zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompetenznachweisen oder Ergänzungsleistungen von höchstens 25 ECTS-Credits vorsehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des ersten Semesters des Masterstudiums erbracht werden.

Gültigkeit

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--10}

¹ Eine bestandene Eignungsabklärung ist für den Studienbeginn im Jahr der Eignungsabklärung und für den Studienbeginn im darauffolgenden Jahr gültig.

² . . .⁹

Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management
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# C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--11}

¹ Mündliche Leistungsnachweise finden unter Bezug von Expertinnen und Experten statt.

² Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
³ Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
⁴ Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--12}

⁸ ¹ Für Leistungsnachweise in der Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
² Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--12}

a.⁸ ¹ Für andere Formen von Leistungsnachweisen als schriftliche Arbeiten kann eine einmalige Nachprüfung angeboten werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.
² Eine erfolgreiche Nachprüfung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--13}

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--14}

¹ Die Masterarbeit ist eine Einzelarbeit. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

² Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 30 ECTS-Credits erreicht sind. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
³ Die Masterarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.

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Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management

## D. Studienabschluss und Masterdiplom

Bestehensvoraussetzungen

15. Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. in den geforderten Modulen 90 ECTS-Credits erworben sind,
b. die Masterarbeit bestanden ist.

Abschlussnote und überzählige Credits

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--16}

¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht und Wahlpflichtmodule gemäss Anhang. Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern dies im Anhang vorgesehen ist. Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fließen in die Abschlussnote ein.⁸

² Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines Moduls gewichtet.

Titel

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--17}

⁴ Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Real Estate &amp; Facility Management mit Vertiefung in [gewählten Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.

## E. Schluss- und Übergangsbestimmungen⁸

Schlussbestimmung

## § 18 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--18}

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 24. März 2011.

Übergangsbestimmung

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--19}

Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom 24. März 2011 aufgenommen und dieses bis Ende Herbstsemester 2022/2023 nicht abgeschlossen haben, werden in die Studienordnung vom 5. Mai 2021 überführt.

## F. Übergangsbestimmung vom 2. Oktober 2024⁷

## § 20 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_325--20}

⁷ Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2025/2026 aufgenommen haben, schließen mit den Vertiefungstiteln gemäss Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in der Fassung vom 5. Mai 2021 ab.

¹ OS 76, 379: Begründung siehe ABl 2021-07-23.
² Inkrafttreten: 1. November 2021.
³ LS 414.252.3.

Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management
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4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 500; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
5 Eingefügt durch B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In Kraft seit 1. August 2024.
6 Fassung gemäss B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In Kraft seit 1. August 2024.
7 Eingefügt durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft seit 1. Januar 2025.
8 Fassung gemäss B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft seit 1. Januar 2025.
9 Aufgehoben durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft seit 1. Januar 2025.

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Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management

# Anhang⁶
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate &amp; Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.