# Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Änderung)

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# Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(Änderung vom 7. November 2024)

Die Hochschulleitung beschliesst:

Die Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 4. Juni 2009 wird wie folgt geändert:

Titel:

# Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_415-2--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)¹ den Masterstudiengang Language and Communication des Departements Angewandte Linguistik.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_415-2--3}

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:

a. Multilingual Communication Management, lit. b–d unverändert.

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_415-2--7}

¹ Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

a. Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf; lit. b–d unverändert.

Abs. 2 unverändert.

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_415-2--14}

Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

21.2.2025 - OS Band 80

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Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW

# G. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. November 2024

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_415-2--17}

¹ Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab.

² Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Ende Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt.

Im Namen der Hochschulleitung
der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Rektor:
Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau

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Rechtskraft und Inkrafttreten

Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. April 2025 in Kraft (ABI 2024-12-20).

¹ LS 414.252.3.

Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415

# Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language
and Communication an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

21.2.2025 - OS Band 80