# Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

414.253.515


(vom 8. August 2008)¹

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008²,

beschliesst:

# A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)² den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--2}

a.⁸

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--3}

Der Masterstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.⁴

² Der Regelstudienverlauf entspricht dem Vollzeitstudium. Die Studierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahmen des Angebots fest.
³ ...
⁸

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--4}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits⁷ werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

² Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.⁷

Gegenstand
Anhang
Vollzeit- und Teilzeitstudium
Anrechnung von ECTS-Credits⁷

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Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW

## B. Zulassung zum Studium

**Allgemeine Voraussetzungen**

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--5}

⁷ ¹ Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:

a. Bachelorabschluss in Psychologie mit 180 ECTS-Credits,
b. gleichwertiger Hochschulabschluss gemäss Konkordanzliste von swissuniversities.

² Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen den Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitstätigkeit erbringen.

³ Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob im Verlauf des Masterstudiums zusätzliche Module zu belegen sind.

**Eignungsabklärung**

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--6}

¹ Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie (Hauptfach), deren Abschlussnote weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder einem ausländischen Psychologieabschluss müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.⁴

² Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen.

**Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule**

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--6}

a.⁷ Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fachbereich endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Masterstudium zugelassen.

## C. Module

**Angebot**

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--7}

Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.

## § 8 — ⁸ {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--8}

## D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

**Zeitpunkt der Leistungsnachweise**

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--9}

¹ Leistungsnachweise werden laufend erbracht.

² In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.

Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
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## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--10}

7 ¹ Mündliche Prüfungen finden unter Bezug einer Expertin oder eines Experten statt.

² Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
³ Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--11}

7 ¹ Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.

² Mit dem Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits begonnen werden. Die Praktikumsrichtlinien regeln die Einzelheiten.
³ Die Studiengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen.

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--12}

4 ¹ Für die als ungenügend bewerteten Leistungsnachweise eines Moduls kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn

a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
b. mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» versehen wird.
² Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.

³ . . . ⁸

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--13}

¹ Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung des vorangehenden Moduls besucht werden.

² Wird auf eine Nachbesserung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--14}

¹ Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden:

a.⁴ Module mit einer Bewertung unter 3,50,
b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung,
d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung verzichtet wurde.
² Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.

## § 15 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--15}

¹ Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämtliche ECTS-Credits⁷ aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des 1. und 2. Semesters Vollzeit erreicht sind.⁴

² Die Masterarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.

Expertinnen und Experten
Praktikum
Nachbesserung
a. Allgemein
b. Besuch von Anschlussmodulen
Wiederholung
Masterarbeit

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## E. Studienabschluss und Masterdiplom

**Titel**

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--16}

⁹ Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.

**Abschluss des Studiums**

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--17}

Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Credits⁷ in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.

**Abschlussnote**

## § 18 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--18}

⁷ Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Note der Masterarbeit wird doppelt gewichtet.

**Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen**

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--19}

⁵,⁶ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

² Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

## F. Schlussbestimmung

**Genehmigung und Inkrafttreten**

## § 20 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--20}

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Oktober 2008 in Kraft.

## G. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. April 2020⁶

## § 21 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_515--21}

⁶ ¹ Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, schliessen dieses mit den Vertiefungs-titeln gemäß der vor der Änderung vom 30. April 2020 geltenden Regelung ab.

Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
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2 Ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium nicht bis Ende des Herbstsemesters 2023/2024 abgeschlossen haben, sowie Studierende, die durch Verzögerungen in den Studiengang ohne Vertiefungen übertreten. Diese schließen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.⁹

1. 1.23 - 119

1 OS 63, 503. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 26. August 2008.
2 LS 414.252.3.
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABI 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABI 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABI 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Eingefügt durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABI 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.
7 Fassung gemäss B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABI 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.
8 Aufgehoben durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABI 2020-06-12). In Kraft seit 1. August 2021.
9 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 507; ABI 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.

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# Anhang⁴ zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.