# Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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(vom 30. Oktober 2014)¹,²

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008,

beschliesst:

# A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--1}

Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO) den Masterstudiengang Engineering an der ZHAW.

Gegenstand
² Die ZHAW führt den Masterstudiengang in Kooperation mit der Berner Fachhochschule, der Fachhochschule Graubünden, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Ostschweizer Fachhochschule, der Haute école spécialisée de Suisse occidentale, der Hochschule Luzern sowie der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana durch.⁷
Anhang

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den Zulassungsvoraussetzungen, zu den Modulen und den zu erreichenden ECTS-Credits⁴, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--3}

⁴ Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:

a. Aviation,
b. Business Engineering,
c. Civil Engineering,
d. Computer Science,
e. Data Science,
f. Electrical Engineering,
g. Energy and Environment,

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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW

h.⁶ Information und Cyber Security,

## I. — Mechanical Engineering, {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--I}

j. Mechatronics and Automation,
k. Medical Engineering,

## L. {#art_l omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--L}

⁷ Photonics and Laser Engineering.

Vollzeit- und Teilzeitstudium und Umfang

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--4}

¹ Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.

² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits⁴.
³ Vollzeitstudierende müssen sich pro Semester auf Module in einem Mindestumfang von 27 ECTS-Credits und Teilzeitstudierende in einem Mindestumfang von 12 ECTS-Credits anmelden. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.⁶

Anrechnung von ECTS-Credits⁴

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--5}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits⁴ werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Betreuung der Studierenden und Studienvereinbarung

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--6}

¹ Jeder und jedem Studierenden wird eine Studienberatung (Advisor) zugewiesen.

² Der Advisor erarbeitet mit der oder dem Studierenden einen individuellen Studienplan.
³ Der erarbeitete Studienplan wird in einer Studienvereinbarung festgehalten.
⁴ Kommt keine Einigung zwischen dem Advisor und der oder dem Studierenden über den Studienplan zustande, entscheidet die Studienleitung.

## B. Zulassung

Voraussetzungen

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--7}

¹ Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss in einer technischen Studienrichtung werden zum Studium zugelassen, wenn sie

a. über einen sehr guten Hochschulabschluss verfügen oder
b. die Voraussetzungen für eine nachträgliche Qualifikation erfüllen.
² Die nachträgliche Qualifikation setzt einen guten Hochschulabschluss, Berufspraxis, eine akademische Weiterbildung und die Eignung für die gewählte Vertiefung am entsprechenden Institut oder Zentrum voraus.⁷
³ Die Einzelheiten zur Definition eines sehr guten und guten Hochschulabschlusses und zu den übrigen Voraussetzungen der nachträglichen Qualifikation werden im Anhang festgehalten.

Masterstudiengang Engineering an der ZHAW
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## § 8 {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--8}

¹ Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungs- voraussetzungen gemäß § 7 erfüllen, müssen ein Qualifikationsgespräch erfolgreich durchlaufen.

Qualifikations-gespräch

² Einzelheiten zum Qualifikationsgespräch werden im Anhang geregelt.

# C. Module

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--9}

Jedes Modul ist einer Kategorie zugeordnet. Einzelheiten zu den Kategorien und den zu belegenden Modulen werden im Anhang geregelt.

Modulkategorien

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--10}

¹ Module können in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch durchgeführt werden.

Modulsprachen

² Die Studierenden müssen dem Unterricht in Englisch folgen können.⁴

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--11}

⁴ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

² Im Anhang wird geregelt,

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

# D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--12}

¹ Die ZHAW setzt für die Bewertung der fachlichen Vertiefung und der Masterarbeit Expertinnen und Experten ein. Diese arbeiten mit der oder dem betreuenden Dozierenden zusammen.

Expertinnen und Experten und Experten

² Expertinnen und Experten haben bei der Notenvergabe eine beratende Funktion. Der abschliessende Entscheid wird durch die betreuende Dozierende oder den betreuenden Dozierenden gefällt.

Masterarbeit

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--13}

¹ Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die notwendigen ECTS-Credits⁴ in den übrigen Modulkategorien erworben wurden. Die Studienleitung kann auf Antrag des Advisors in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

² Die Masterarbeit kann länger als ein Semester dauern.

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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW

Nachbesserung

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--14}

Für Module aus der Kategorie «Fachliche Vertiefung» und «Masterarbeit» kann eine Nachbesserung angeboten werden. Der Advisor entscheidet über Art und Zeitpunkt der Nachbesserung.

## E. Abschluss und Masterdiplom

Abschluss des Studiums

## § 15 — ¹ Der Mastertitel wird vergeben, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--15}

a. 90 ECTS-Credits⁴ erreicht und
b.⁷ alle vorgeschriebenen Plicht- und Wahlpflichtmodule bestanden sind.

² Die Einzelheiten zur Verteilung der zu erwerbenden ECTS-Credits⁴ sind im Anhang geregelt.

Abschlussnote

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--16}

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits⁴ gewichtet.

Titel

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--17}

⁵ Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Engineering mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.

## F. Schlussbestimmung

Aufhebung bisherigen Rechts

## § 18 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--18}

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008.

## G. Übergangsbestimmung vom 22. August 2019³

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_715--19}

³ ¹ Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/2021 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium mit den Vertiefungen gemäß der vor der Änderung vom 22. August 2019 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierenden, die infolge Verzögerungen in die Vertiefungen gemäß der nach der Änderung vom 22. August 2019 geltenden Regelung übertreten.

Masterstudiengang Engineering an der ZHAW
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² Im Übrigen gilt die Studienordnung gemäss der Änderung vom 22. August 2019.

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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW

# Anhang⁷ zur Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.