# Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

414.253.811


(vom 29. Januar 2009)

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008¹,

beschliesst:

# A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des Departements Wirtschaft, Management und Recht.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--2}

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den angebotenen Vertiefungen, zur Studienform und den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--3}

¹ Die ZHAW bietet am Departement Wirtschaft, Management und Recht die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an.¹⁶

² Der Studiengang Betriebsökonomie kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:²²
a. Banking and Finance,
b.¹⁷ Behavioral Design,
c. Financial Management,
d. General Management,
e. Human Centered Organization,

1. 1.25 - 127

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Bachelorstudiengänge an der ZHAW

f.²³ Insurance Management,
g. Marketing,
h. Politics and Management.

³ Der Studiengang Wirtschaftsinformatik kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:
a. Business Information Systems,
b. Data Science.

Studienform

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--4}

¹ Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt werden.¹³

² Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist erst nach bestandenem Assessment möglich.

Anrechnung von ECTS-Credits¹⁰

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--5}

¹ An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits¹⁰ werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

² Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

## § 6 — ¹¹ {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--6}

Wiederholung von Modulen

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--7}

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

## B. Zulassung zum Studium

Aufnahmeprüfung

## § 8 {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--8}

¹ Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Das Departement Wirtschaft, Management und Recht der ZHAW stützt sich dabei auf die Vorgaben des Berufsmaturitätsreglements des Kantons Zürich vom 8. September 2014²,⁷

² Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.

Endgültige Abweisung

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--9}

⁷ ¹ Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium im inhaltlich entsprechenden Studiengang verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.

² Personen, die in den Studiengängen Angewandtes Recht oder Wirtschaftsrecht endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum jeweils anderen Studiengang verweigert.¹⁸

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

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# C. Assessmentstufe

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--10}

¹ Die ersten zwei Semester im Vollzeitstudium und die ersten drei Semester im Teilzeitstudium bilden die Assessmentstufe.

Umfang

² Die Assessmentstufe umfasst 60 ECTS-Credits¹⁰.

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--11}

¹ Die Assessmentstufe bildet eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Modulgruppennote werden die Modulnoten nach ECTS-Credits¹⁰ gewichtet.

Modulgruppe

² Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.

## § 12 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--12}

¹ Ein Wechsel der Vertiefung während des Assessments ist nicht möglich.

Wechsel der Vertiefung

² Wer das Assessment in einer Vertiefung nicht besteht, kann für die Wiederholung in eine andere Vertiefung wechseln. Das Assessment in einem Studiengang darf insgesamt einmal wiederholt werden.¹³

## § 13 — ¹ Das Assessment ist bestanden, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--13}

a. die Module gemäss Anhang absolviert sind,
b. keine Modulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,
c. 240 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
d. höchstens 12 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden.

² ECTS-Notenpunkte errechnen sich aus der Modulnote multipliziert mit der Anzahl ECTS-Credits¹⁰ des Moduls.
³ Minus-ECTS-Notenpunkte errechnen sich aus der Differenz zwischen einer ungenügenden Note und der Note 4,0, multipliziert mit der Anzahl ECTS-Credits¹⁰ des Moduls.

# D. Hauptstudium

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--14}

Der Beginn des Hauptstudiums in einer Vertiefung setzt das Bestehen des Assessments in der jeweiligen Vertiefung voraus.

Zulassung zum Hauptstudium

## § 15 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--15}

¹³ ¹ Das Hauptstudium bildet in der Regel eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Note des Hauptstudiums werden die Modulnoten nach ECTS-Credits gewichtet.

Modulgruppe

² Die Studiengänge können in den Anhängen einzelne Module bestimmen, die nicht zur Modulgruppe gehören und deshalb zwingend bestanden sein müssen.

1.1.25-127

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Bachelorstudiengänge an der ZHAW

3 Nicht bestandene Module der Modulgruppe des Hauptstudiums können nur nach Nichtbestehen des gesamten Hauptstudiums wiederholt werden.

Wechsel der Vertiefung

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--16}

Ein Wechsel der Vertiefung nach Beginn des Hauptstudiums richtet sich sinngemäss nach § 18 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008³.

Abschluss

## § 17 — ¹ Das Hauptstudium ist bestanden, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--17}

a. die Module gemäss Anhang absolviert sind,
b. keine Modulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,
c. 480 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
d. höchstens 18 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,
e.¹² die nicht zur Modulgruppe gehörenden Module bestanden sind.

² Die Berechnung der ECTS-Notenpunkte und der Minus-ECTS-Notenpunkte richtet sich nach § 13 Abs. 2 und 3.

# E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Expertinnen und Experten

## § 18 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--18}

¹ Mündliche Prüfungen werden von einer oder einem Dozierenden unter Bezug einer Expertin oder eines Experten abgenommen.⁷

² Als Expertinnen und Experten werden Dozierende der ZHAW eingesetzt. Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.
³ Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.¹³
⁴ Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

Bachelorarbeit¹⁹

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--19}

¹ Mit der Bachelorarbeit kann im Vollzeitstudium ab dem dritten Semester des Hauptstudiums, im Teilzeitstudium ab dem vierten Semester des Hauptstudiums begonnen werden. Der Anhang bestimmt den genauen Zeitpunkt.¹³

² Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.

## § 20 — ¹¹ {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--20}

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

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# F. Studienabschluss und Bachelordiplom

## § 21 — Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--21}

a. das Assessment und das Hauptstudium bestanden sind,
b. die Bachelorarbeit bestanden ist.
c. ...¹⁴

## § 22 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--22}

²⁰ Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten der Pflicht- und der gemäß Anhang relevanten Wahlpflichtmodule im Assessment und im Hauptstudium zusammen. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

## § 22 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--22}

a.⁹ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

² Die Studienleitung regelt,

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

## § 23 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--23}

¹⁹ Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:

a. Bachelor of Science ZHAW in Angewandtem Recht,
b. Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],
c. Bachelor of Science ZHAW in International Management,
d. Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],
e. Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsrecht.

Bestehens-voraussetzungen

Abschlussnote a. allgemein

b. ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen²⁰

Titel

# G. Schlussbestimmungen

## § 24 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--24}

¹ Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2009 in Kraft.

² Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006.

Genehmigung und Inkrafttreten

1.1.25-127

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Bachelorstudiengänge an der ZHAW

## H. Übergangsbestimmungen

Allgemein

## § 25 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--25}

Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/2010 aufgenommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Studierende im Assessment

## § 26 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--26}

¹ Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.

² Studierende im Teilzeitstudium, die im Frühlingssemester 2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung. Die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 bleibt im dritten Semester der Assessmentstufe (Herbstsemester 2009/2010) anwendbar.

³ Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

Studierende im Hauptstudium

## § 27 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--27}

¹ Studierende, die im Herbstsemester 2009/2010 das Hauptstudium beginnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 fort.

² Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2012 und Studierende im Teilzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.

³ Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.

## I. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--I}

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. Juli 2011⁴

Allgemein

## § 28 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--28}

⁴ Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Studierende im Assessment

## § 29 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--29}

⁴ ¹ Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang Wirtschaftsinformatik.

² Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

414.253.811

## § 30 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--30}

⁴ Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology» ab.

Studierende im Hauptstudium

## J. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. November 2016⁶

## § 31 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--31}

⁶ Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Allgemein

## § 32 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--32}

⁶ ¹ Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang International Management.

Studierende im Assessment

² Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.

## § 33 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--33}

⁶ Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management» ab.

Studierende im Hauptstudium

## K. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 20. August 2020¹²

## § 34 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--34}

¹² Studierende, die ihr Studium im Studiengang Wirtschafts-informatik begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Allgemein

## § 35 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--35}

¹² ¹ Studierende im Vollzeitstudium, die im Frühlingssemester 2021 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach der Regelung gemäß der Änderung vom 20. August 2020.

Studierende im Vollzeitstudium

² Studierende im Teilzeitstudium, die im Herbstsemester 2021/2022 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment in einer Vertiefung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik.

³ Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

1.1.25 - 127

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Bachelorstudiengänge an der ZHAW

Studierende im Hauptstudium

## § 36 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--36}

¹⁹ ¹ Studierende, die ab dem Frühlingssemester 2022 mit dem Hauptstudium beginnen, wählen eine der Vertiefungsrichtungen. Sie schließen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» ab.

² Die Studierenden, die das Hauptstudium noch ohne Vertiefung begonnen haben, schließen bis Ende des Frühlingssemesters 2024 mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik» ab. Danach schließen sie mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in Business Information Systems» ab.

## L. {#art_l omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--L}

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. Juni 2022¹⁸

Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing

## § 37 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--37}

¹⁸ ¹ Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2026 erfolgreich beendet haben, schließen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Accounting, Controlling, Auditing» ab.

² Alle anderen Studierenden schließen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Financial Management» ab.

³ Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

## M. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1. Juni 2023²¹

Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics

## § 38 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--38}

²¹ ¹ Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2027 erfolgreich beendet haben, schließen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Economics and Politics» ab.

² Alle anderen Studierenden schließen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Politics and Management» ab.

³ Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

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# N. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. August 2024²³

## § 39 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_811--39}

²³ ¹ Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Risk and Insurance, die vor dem Herbstsemester 2025/2026 mit dem Studium begonnen und das Studium bis Ende des Frühlingssemesters 2028 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Risk and Insurance» ab.

² Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Insurance Management» ab.

³ Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

¹ OS 64.168. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 24. März 2009.
² LS 413.326.
³ LS 414.252.3.
⁴ Eingefügt durch B vom 12. Juli 2011 (OS 66.803; AB1 2011, 2386). In Kraft seit 19. September 2011.
⁵ Fassung gemäss B vom 12. Juli 2011 (OS 66.803; AB1 2011, 2386). In Kraft seit 19. September 2011.
⁶ Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72.111; AB1 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
⁷ Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72.111; AB1 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
⁸ Aufgehoben durch B vom 3. November 2016 (OS 72.111; AB1 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
⁹ Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75.37; AB1 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
¹⁰ Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75.37; AB1 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
¹¹ Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75.37; AB1 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
¹² Eingefügt durch B vom 20. August 2020 (OS 75.577; AB1 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
¹³ Fassung gemäss B vom 20. August 2020 (OS 75.577; AB1 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
¹⁴ Aufgehoben durch B vom 20. August 2020 (OS 75.577; AB1 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.

1.1.25-127

414.253.811

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

15 Eingefügt durch B vom 20. August 2020 (OS 76, 384; AB1 2021-07-23). In Kraft seit 1. November 2021.

16 Fassung gemäss B vom 20. August 2020 (OS 76, 384; AB1 2021-07-23). In Kraft seit 1. November 2021.

17 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 14; AB1 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022.

18 Eingefügt durch B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.

19 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.

20 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 514; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. April 2023.

21 Eingefügt durch B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 314; AB1 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.

22 Fassung gemäss B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 314; AB1 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.

23 Eingefügt durch B vom 19. August 2024 (OS 79, 392; AB1 2024-08-23). In Kraft seit 1. November 2024.

24 Fassung gemäss vom 19. August 2024 (OS 79, 392; AB1 2024-08-23). In Kraft seit 1. November 2024.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW

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# Anhang²⁴

zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

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