# Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

414.253.815


(vom 4. Juni 2009)

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008²,

beschliesst:

# A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)² den Masterstudiengang Business Administration.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--3}

¹⁰ ¹ Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.

² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits¹².

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--4}

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:¹⁶

a.⁵ Health Economics and Healthcare Management,
b.¹¹ Innovation and Entrepreneurship,
c. Marketing,
d.¹⁹ Public Management,
e.¹⁹ Unternehmensentwicklung.

1. 1.25 - 127

414.253.815

Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW

Anrechnung von ECTS-Credits¹²

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--5}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits¹² werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Wechsel der Vertiefung

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--6}

Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach § 18 RPO.

## B. Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

a. Anforderungen an den Bachelorabschluss

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--7}

¹⁵ ¹ Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen:¹⁰

a. Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,

b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen.

² Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.⁸

³ Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.

⁴ Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.

⁵ Falls Studierende mit Vertiefung «Marketing» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Marketing» besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 12 ECTS-Credits verlangt werden. Für allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer kann eine Nachqualifikation von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden. Falls Studierende mit Vertiefungen «Health Economics and Healthcare Management», «Innovation and Entrepreneurship», «Public Management» oder «Unternehmensentwicklung» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse in den betreffenden Themenbereichen besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden.¹⁹

b. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen

## § 8 — ¹³,¹⁴ ¹ Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--8}

a. nachweislich in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,

b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

² Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815

³ Die Studienleitung teilt den Zulassungsentscheid schriftlich mit. Der Zulassungsentscheid kann Auflagen zur Nachqualifikation mit Erfüllungsfristen enthalten.

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--9}

⁷ Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung.

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

## C. Module

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--10}

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:

a. Advanced Management Topics,
b. Wissenschaftliches Arbeiten/Wissenschaftliche Praxisprojekte,
c. Major-Angebot in der gewählten Vertiefung,
d. Masterarbeit.

Modulkategorien

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--11}

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

Modulsprachen

## D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

## § 12 — ²⁰ ¹ Ein Modul ist bestanden, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--12}

a. die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

² Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweisende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

Bestehen von Modulen

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--13}

¹ Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte herangezogen werden.

² Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.¹¹

Expertinnen und Experten

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--14}

¹ Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.

² Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.¹⁰

Nachbesserung

1.1.25 - 127


414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW

³ Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung.

Wiederholung von Modulen

## § 15 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--15}

¹⁵ Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.

Masterarbeit

## § 16 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--16}

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTS-Credits¹² erreicht sind.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Titel

## § 17 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--17}

¹⁷ Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.

Abschluss des Studiums

## § 18 — ¹² Der Mastertitel wird vergeben, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--18}

a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Abschlussnote

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--19}

¹² Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

## § 19 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--19}

a.¹¹ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

² Die Studienleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

F. Schlussbestimmungen

Genehmigung und Inkrafttreten

## § 20 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--20}

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

Aufhebung bisherigen Rechts

## § 21 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--21}

Die Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008 wird aufgehoben.

Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815

# G. Übergangsbestimmungen¹⁸

## § 22 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_815--22}

¹⁸ ¹ Studierende im Studiengang Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2024/2025 begonnen haben, schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management» ab.

² Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public Management» ab.

Vertiefung
Public and
Nonprofit
Management

1. 1.25 - 127

414.253.815

Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW

15 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 15; AB1 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022.

16 Fassung gemäss B vom 23. September 2021 (OS 77, 17; AB1 2021-11-12). In Kraft seit 1. Februar 2022.

17 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 517; AB1 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.

18 Eingefügt durch B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 316; AB1 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.

19 Fassung gemäss B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 316; AB1 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024.

20 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 410; AB1 2024-09-27). In Kraft seit 1. Dezember 2024.

Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815

# Anhang¹⁹

zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

1.1.25 - 127