# Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

414.253.875


(vom 2. Juni 2022)¹,²

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008³,

beschliesst:

## A. Allgemeine Bestimmungen

## § 1 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang Circular Economy Management.

## § 2 {#art_2 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 {#art_3 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--3}

Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten werden.

² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.

## § 4 {#art_4 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--4}

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

## B. Zulassung zum Studium

## § 5 {#art_5 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--5}

Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:

a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,

1. 1.25 - 127

414.253.875

Masterstudiengang Circular Economy Management

b. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,
c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50.
² Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
³ Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

## § 6 {#art_6 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--6}

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

## C. Module

Modulsprache und Durchführung

## § 7 {#art_7 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--7}

¹ Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

² Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
³ Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.

## D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von Modulen

## § 8 — ⁴ ¹ Ein Modul ist bestanden, wenn {#art_8 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--8}

a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
² Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

Expertinnen und Experten

## § 9 {#art_9 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--9}

⁵ ¹ In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.

² Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.

Masterstudiengang Circular Economy Management

414.253.875

## § 10 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--10}

5 ¹ Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.

² Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.

## § 11 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--11}

5 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.

Nachbesserung oder Nachprüfung

Wiederholung von Modulen

# E. Studienabschluss und Masterdiplom

## § 12 — 5 Der Mastertitel wird vergeben, wenn {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--12}

a. alle erforderlichen Module bestanden und

b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

## § 13 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--13}

5 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der gemäss Anhang relevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

## § 14 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--14}

5 ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

² Die Studiengangleitung regelt,

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

## § 15 {#art_1 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-414_253_875--15}

5 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.

Bestehensvoraussetzungen

Abschlussnote

a. Allgemein

b. ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen

1. 1.25 - 127

414.253.875

Masterstudiengang Circular Economy Management

# Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.