# Universitätsgesetz (UniG) (Änderung)

415.11

# Universitätsgesetz (UniG)

(Änderung vom 16. September 2024; Eigentümerstrategie)

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 5. Oktober 2022¹ und der Kommission für Bildung und Kultur vom 9. April 2024²,

beschliesst:

Das Universitätsgesetz vom 15. März 1998 wird wie folgt geändert:

## § 25 {#art_25 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-415_11-2--25}

Abs. 1 unverändert.

Kantonsrat

² Ihm obliegen:

Ziff. 1–4 unverändert.

5. Genehmigung der Eigentümerstrategie,

6. Kenntnisnahme des jährlichen Berichts über die Umsetzung der Eigentümerstrategie.

## § 26 {#art_26 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-415_11-2--26}

Abs. 1 unverändert.

Regierungsrat

² Er hat zuhanden des Kantonsrates folgende Aufgaben:

Ziff. 1–4 unverändert.

5. Festlegung der Eigentümerstrategie mit Vorgaben insbesondere betreffend

a. wissenschaftliche Leistungen,

b. universitäre Medizin und Zusammenarbeit mit den Trägerschaften gemäss § 6,

c. Personalpolitik,

d. Anstaltsorganisation,

e. Infrastruktur einschliesslich Liegenschaften,

f. Finanzen,

g. Risikomanagement,

h. Berichterstattung und Information.

## I. — Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-415_11-2--I}

j. Nachhaltigkeit.

25.6.2025 - OS Band 80

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Universitätsgesetz (UniG)

3 Er ist in eigener Kompetenz zuständig für:
Ziff. 1–3 unverändert.

4. Beschluss des jährlichen Berichts über die Umsetzung der Eigentümerstrategie,
5. Überprüfung der Eigentümerstrategie mindestens alle vier Jahre.

## § 29 {#art_29 omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-415_11-2--29}

Abs. 1 unverändert.

2 Dem Universitätsrat obliegen zuhanden des Regierungsrates die folgenden Aufgaben:
Ziff. 1–4 unverändert.

5. Verabschiedung des jährlichen Berichts über die Umsetzung der Eigentümerstrategie.
Abs. 3–6 unverändert.

Funktion und Aufgaben

Im Namen des Kantonsrates
Der Präsident: Jürg Sulser
Der Generalsekretär: Moritz von Wyss

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Der Regierungsrat beschliesst:

Die Änderung vom 16. September 2024 des Universitätsgesetzes (Eigentümerstrategie) wird auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt (ABl 2025-03-21).

12. März 2025

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Natalie Rickli
Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli

1 ABl 2022-10-21.
2 ABl 2024-04-26.