# Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen

711.13

# Beschluss des Regierungsrates
zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung
von Missständen bei Siloanlagen

(vom 31. März 1976)¹

## Der Regierungsrat beschliesst:

## I. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-711_13--I}

Den zuständigen Behörden der zürcherischen Gemeinden wird gestützt auf § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Gewässerschutz vom 22. Januar 1975² die Befugnis zur Anordnung der erforderlichen Massnahmen zur Behebung von Missständen bei der Abwasserbeseitigung von Futtersiloanlagen übertragen.

## II. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-711_13--Ii}

Die Gemeinden haben den Vollzug der Auflagen zu kontrollieren und dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau von ihren Anordnungen Kenntnis zu geben.

## III. {#art_i omnilex-key=ch-zh-erlass--erlass-711_13--Iii}

Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

1. 1. 16 - 91

¹ OS 46, 72 und GS V, 356.
² LS 711.11.