# BayNachRohTechV

Ausfertigungsdatum: 2001-11-16

Fundstelle: GVBl. 2001 S. 892

Gliederungsnummer: BayRS 7801-4-L

Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:

##### **§ 1** {#§_1}

Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.

Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.

##### **§ 2** {#§_2}

Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.

##### **§ 3** {#§_3}

Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.

##### **§ 4** {#§_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

##### Schlussformel

München, den 16. November 2001

      **Bayerisches Staatsministerium**

      **für Landwirtschaft und Forsten**

      Josef Miller, Staatsminister