# Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)

Ausfertigungsdatum: 2025-03-13

Fundstelle: BGBl I 2025, Nr. 84

##### **Eingangsformel** {#eingangsformel}

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:

##### **§ 1** Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung {#§_1}

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

##### **§ 2** Vorbehaltsklausel {#§_2}

Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.

##### **§ 3** Inkrafttreten {#§_3}

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

##### **Schlussformel** {#schlussformel}

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen