# Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1991-01)

Ausfertigungsdatum: 1991-01-23

Fundstelle: BGBl I 1991, 530

##### **I.** {#i.}

Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:

- aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,

- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.

##### **II.** {#ii.}

Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.

##### **III.** {#iii.}

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

##### **IV.** {#iv.}

Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.