# Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)

Ausfertigungsdatum: 1963-05-30

Fundstelle: BAnz 1963, Nr 105

##### **I.** {#i.}

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen

dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes

in Bad Homburg v.d.H.

für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.

##### **II.** {#ii.}

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

##### **Schlußformel** {#schlußformel}

Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte